Auflistung der georderten Angaben/Nachweise:
1. Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes.
2. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
3. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
4. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung.
5. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Die vorgenannten Angaben sind durch Nachweis der Präqualifikation oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Dies gilt im Falle von Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. Das Formblatt 124 wird zusammen mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD gemachten Erklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch geeignete Nachweise zu bestätigen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten/Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die zur persönlichen Lage geforderten Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.