a) Über das Vermögen des Bewerbers ist kein Insolvenzverfahren (oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren) eröffnet, die Eröffnung eines solchen Verfahrens ist nicht beantragt und ein solcher Antrag ist auch nicht mangels Masse abgelehnt worden.
b) Der Bewerber befindet sich nicht in Liquidation.
c) Der Bewerber hat seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
d) Ausdrückliche Erklärung des Bieters in seinem Angebot, keine schwere Verfehlung begangen zu haben, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
e) Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit dem Angebot dem Auftraggeber zu übergeben:
- ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters und
- eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren sowie bei Abschluss und Durchführung des Vertrages rechtsverbindlich vertritt, mit uneingeschränkter Wirkung berechtigt ist, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft Zahlungen entgegenzunehmen und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
f) Der Bieter hat in seinem Angebot unter Bezugnahme auf die Leistungspositionen der Leistungsbeschreibung Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer vergeben will und diese zu benennen. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern ist deren Erklärung sowie eine Verpflichtungserklärung über das Bereitstellen entsprechender Mittel zur Auftragserfüllung auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen.
Für die Eigenerklärungen (1a bis 1f) sind entsprechende Vordrucke (Bietererklärung Allgemein, Bietererklärung Bietergemeinschaft, Bietererklärung MiLoG, Bietererklärung Nachunternehmer, Bietererklärung Zuverlässigkeit) den Vergabeunterlagen beigefügt und mit dem Angebot abzugeben.