Rahmenvereinbarung für Baumpflegearbeiten - Baumentfernungen im Stadtgebiet von Remscheid für den Zeitraum Juli 2025 - Juni 2028 mit der Option der Vertragsverlängerung.
Siehe Vergabeunterlagen
Unverzüglich bei Erkennen einer Verletzung der Vergabevorschrift (§ 160 GWB). Im Fall der Mitteilung nach § 134 GWB innerhalb von 10 bzw. 15 Tagen nach Absendung der Mitteilung.
a) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform www.vergabe.nrw.de, Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung und können dort kostenlos heruntergeladen werden. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich, falls nicht schon vorhanden. Ein Versand in Papierform ist nicht vorgesehen.b) Die Einreichung der Angebote elektronisch in Textform erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz Rheinland.c) Die Stadt Remscheid übernimmt keine Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Bekanntmachungen, die in anderen Ausschreibungsblättern oder auf anderen Ausschreibungsplattformen im Internet veröffentlicht wurden.d) Auf die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung auf der Internetseite der Stadt Remscheid www.remscheid.de wird hingewiesen.e) Die Sprache ist Deutsch; dies gilt für den kompletten schriftlichen und mündlichen Geschäftsverkehr.f) Es gelten die Vergabeunterlagen. Bedingungen des Anbieters werden ausdrücklich ausgeschlossen.g) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.h) Sollten im Rahmen der Angebotserstellung Fragen auftreten, deren Beantwortung sich nicht aus den Vergabeunterlagen erschließt, können diese Fragen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz Rheinland gestellt werden. Weiterhin haben die Bewerber / Bieter die Stadt Remscheid auf evtl. bestehende Widersprüche in den Unterlagen unverzüglich aufmerksam zu machen. Im Interesse des Bieters sollten auftretende Fragen unverzüglich gestellt werden, damit ausreichend Zeit bleibt, die Antworten bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen. Hinweise und Fragen werden wegen der vorgeschriebenen Transparenz des Verfahrens in der Form beantwortet, dass alle Bewerber / Bieter die Antwort unter anonymisierter Wiedergabe des Hinweises/ der Fragestellung bereitgestellt bekommen; die Bewerber / Bieter haben dies zu beachten, soweit Hinweise oder Fragestellungen Rückschlüsse auf ihr Konzept oder sonstige Inhalte ihres Angebotes enthalten können. Die Antworten werden zum Bestandteil der Vergabeunterlagen.i) Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Unverzüglich bei Erkennen einer Verletzung der Vergabevorschrift (§ 160 GWB). Im Fall der Mitteilung nach § 134 GWB innerhalb von 10 bzw. 15 Tagen nach Absendung der Mitteilung.j) Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen: 07.04.2025 10:00 Uhr
fehlende Unterlagen werden im Rahmen der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge nachgefordert, solange das Angebot zum engeren Kreis der Bestangebote zählt.
siehe Formular 521 EU
Geforderte Deckungssummen:- Personenschäden mind. 2 Mio. EUR pro Schadensfall- Sachschäden mind. 2 Mio. EUR pro Schadensfall- Vermögensschäden mind. 500.000,- EUR pro Schadensfall
- beigefügte Bieterdarstellung vollständig ausgefüllt
Folgende Unterlagen sind zusätzlich mit einzureichen, die geforderten Nachweise sind fortlaufend zu nummerieren:1. Vollständige Auflistung der Mitarbeiter incl. aller Qualifikationen sowie die dazugehörigen Nachweise (z.B. Prüfungszeugnisse)2. Eignung und Qualifizierung für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen gem. MVAS 99 in Verbindung mit RAS 95 und ASR 5.2 ist nachzuweisen, von aktuell beschäftigen Mitarbeiter/innen deren Zertifikaten nicht älter als drei Jahre sind.3. Erklärung zu Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich operativ beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen4. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes5. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse6. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen7. Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
nein