Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern für die Mitarbeitenden der Stadt Remscheid
Leistungsgegenstand ist die Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung von Fahrrädern einschl. fest verbundenes Zubehör im Wege des Leasings gemäß TV Fahrradleasing und § 2 Abs. 3 Landesbesoldungsgesetz (LBesG NRW) zum Zwecke der Überlassung an Mitarbeitende zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- undSchadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement undBereitstellung eines Online-Portals) durch eine Rahmenvereinbarung im Sinne des § 21 VgV.
Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Unterzeichnung beider Vertragsparteien und hat eine Laufzeit von drei Jahren. Sie verlängert sich um ein weiteres Jahr, soweit sie nicht von der Auftraggeberin mit einer Frist von sechs Monaten zum nächstvorgesehenen Laufzeitende gekündigt wird, höchstens aber auf vier Jahre.
Eine vor Ort ansässige Fahrradhandlung mit max. Entfernung von 50 km zum Hauptstandort(Theodor-Heuss-Platz 1, 42853 Remscheid) wird nachgewiesen.
Unverzüglich bei Erkennen einer Verletzung der Vergabevorschrift (§ 160 GWB). Im Fall der Mitteilung nach § 134 GWB innerhalb von 10 bzw. 15 Tagen nach Absendung der Mitteilung.
a) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform www.vergabe.nrw.de, Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung und können dort kostenlos heruntergeladen werden. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich, falls nicht schon vorhanden. Ein Versand in Papierform ist nicht vorgesehen.b) Die Einreichung der Angebote elektronisch in Textform erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz Rheinland.c) Die Stadt Remscheid übernimmt keine Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Bekanntmachungen, die in anderen Ausschreibungsblättern oder auf anderen Ausschreibungsplattformen im Internet veröffentlicht wurden.d) Auf die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung auf der Internetseite der Stadt Remscheid www.remscheid.de wird hingewiesen.e) Die Sprache ist Deutsch; dies gilt für den kompletten schriftlichen und mündlichen Geschäftsverkehr.f) Es gelten die Vergabeunterlagen. Bedingungen des Anbieters werden ausdrücklich ausgeschlossen.g) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.h) Sollten im Rahmen der Angebotserstellung Fragen auftreten, deren Beantwortung sich nicht aus den Vergabeunterlagen erschließt, können diese Fragen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz Rheinland gestellt werden. Weiterhin haben die Bewerber / Bieter die Stadt Remscheid auf evtl. bestehende Widersprüche in den Unterlagen unverzüglich aufmerksam zu machen. Im Interesse des Bieters sollten auftretende Fragen unverzüglich gestellt werden, damit ausreichend Zeit bleibt, die Antworten bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen. Hinweise und Fragen werden wegen der vorgeschriebenen Transparenz des Verfahrens in der Form beantwortet, dass alle Bewerber / Bieter die Antwort unter anonymisierter Wiedergabe des Hinweises/ der Fragestellung bereitgestellt bekommen; die Bewerber / Bieter haben dies zu beachten, soweit Hinweise oder Fragestellungen Rückschlüsse auf ihr Konzept oder sonstige Inhalte ihres Angebotes enthalten können. Die Antworten werden zum Bestandteil der Vergabeunterlagen.i) Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Unverzüglich bei Erkennen einer Verletzung der Vergabevorschrift (§ 160 GWB). Im Fall der Mitteilung nach § 134 GWB innerhalb von 10 bzw. 15 Tagen nach Absendung der Mitteilung.j) Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen: 07.04.2025; 10:00 Uhr
Fehlende Unterlagen werden im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung nachgefordert, solange das Angebot zum engeren Kreis der Bestangebote zählt.
siehe Formular 521
siehe Formular 521 EU
a) Über das Vermögen des Bewerbers ist kein Insolvenzverfahren (oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren) eröffnet, die Eröffnung eines solchen Verfahrens ist nicht beantragt und ein solcher Antrag ist auch nicht mangels Masse abgelehnt worden.b) Der Bewerber befindet sich nicht in Liquidation.c) Der Bewerber hat seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.d) Ausdrückliche Erklärung des Bieters in seinem Angebot, keine schwere Verfehlung begangen zu haben, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.e) Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit dem Angebot dem Auftraggeber zu übergeben:- ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters und- eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren sowie bei Abschluss und Durchführung des Vertrages rechtsverbindlich vertritt, mit uneingeschränkter Wirkung berechtigt ist, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft Zahlungen entgegenzunehmen und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.f) Der Bieter hat in seinem Angebot unter Bezugnahme auf die Leistungspositionen der Leistungsbeschreibung Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer vergeben will und diese zu benennen. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern ist deren Erklärung sowie eine Verpflichtungserklärung über das Bereitstellen entsprechender Mittel zur Auftragserfüllung auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen.
Bitte entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung die nachzuweisenden Bedingungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit.
Es gelten die Bedingungen der VgV in Verbindung mit den Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Remscheid und den Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Siehe Vergabeunterlagen