Erstellung eines Raumentwicklungskonzeptes für die Kreisverwaltung Mettmann
Es ist ein Raumentwicklungskonzept für die Kreisverwaltung Mettmann zu erstellen. (Details entnehmen Sie bitte den kostenlos zur Verfügung stehenden Vergabeunterlagen.)
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Stelle bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; die in § 134 Abs. 2 GWB genannte Frist von 10 bzw. 15 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gerügt oder die Vergabestelle eine Rüge mit einem Hinweis auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB zurückgewiesen hat
Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.
1. Angebote sind in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Abgabe des Angebotes schriftlich, per Telefax bzw. E-Mail oder die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals ist ausgeschlossen. Es werden nur Angebote berücksichtigt, die fristgerecht eingereicht wurden.2. Macht der Bieter von einem registrierungsfreien Zugang Gebrauch, ohne seine Kontaktdaten zu registrieren, ist er verpflichtet, bis zum Termin für den Eingang der Angebote zu kontrollieren, ob die Vergabestelle eine Änderung der Vergabeunterlagen, Fragen- und Antwortenkataloge oder Terminverschiebungen mitgeteilt hat.3. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Abgabe aller notwendigen Erklärungen für das Angebot die bereit gestellten Musterformulare verwenden sollten. Dies erleichtert die Prüfung und stellt sicher, dass das Angebot vollständig ist.4. Bieterfragen stellen Sie bitte ausschließlich über das Vergabeportal. Sämtliche Kommunikation zum Verfahren wird ausschließlich über das Vergabeportal abgewickelt. 5. Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zulässig.6. Es findet ein einstufiges offenes Verfahren statt. Es werden nur einmalig Angebote abgefragt. Es finden keine Verhandlungen über die Angebote statt.7. Bei technischen Problemen mit dem Vergabeportal wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline des Vergabeportals bzw. den dortigen Support.8. Während des laufenden Vergabeverfahrens sind die Bieter im Interesse der Gleichbehandlung gehalten, nicht auf andere Weise (zum Beispiel mündlich oder telefonisch) mit der Vergabestelle Kontakt aufzunehmen.9. Weitere Informationen ergeben sich aus den übrigen zur Verfügung gestellten Unterlagen.10. Die Vergabestelle wird ab einer Auftragssumme von mehr als EUR 30.000,00 für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz ("MiLoG") einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen (§ 19 Abs. 4 MiLoG). Negative Eintragungen in dem Auszug können zum Ausschluss führen.11. Zuschlagskriterien: Preis (40 %), Qualität der eingereichten Unterlagen sowie der Präsentation des Angebotes (30 %) und Personaleinsatz und Qualifikation des eingesetzten Personals (30 %), Details zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Wertungsrelevante Unterlagen können nicht nachgefordert werden.
Eröffnetes Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren
Rechtkräftige Verurteilung wegen Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Einzureichende Unterlagen: - Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Es sind mindestens fünf Referenzen ähnlicher Projekte, davon mindestens drei im öffentlichen Dienst zu benennen.- Benennung Projektleitung und stellv. Projektleitung mit Vita sowie ggf. weiterer Mitarbeitenden (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Projektleitung muss mindestens zwei vergleichbare Projekte des öffentlichen Dienstes gesteuert haben und über fünf Jahre Berufserfahrung verfügen.
Einzureichende Unterlagen: - Vordrucke 531 -533b EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Diese Vordrucke sind nur vorzulegen, soweit sie auf den jeweiligen Bieter zutreffen.- Organigramm und Darstellung der Kapazitätsplanung über die Projektlaufzeit (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)- 523 EU - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)- CSX59 - Eigenerklärung Informationen zum Bieter (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Preisblatt (ausgefüllt) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)- 324 EU - Angebotsschreiben (ausgefüllt) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)- 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)