Multifunktionsfahrzeug mit Zubehör
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stadt Monheim am Rhein, der Bürgermeister - Vergabestelle
Rathausplatz 2
40789
Monheim am Rhein
Deutschland
+49 2173/951148
+49 2173/95125148
vergabestelle@monheim.de
Zuschlag erteilende Stelle
Stadt Monheim am Rhein, der Bürgermeister - Bereich Bauwesen
Frohnkamp 18
40789
Monheim am Rhein
Deutschland
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXSNYYDY11AFNKTY

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXSNYYDY11AFNKTY/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Lieferung eines Multifunktionsfahrzeugs mit Zubehör

Haupterfüllungsort

Städtische Betriebe Monheim
Robert-Bosch-Straße 3
40789
Monheim am Rhein

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

12

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

12

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Sonstige

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

14.01.2025 10:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

21.02.2025

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Bieterkommunikation über den Vergabemarktplatz (VMP) beantwortet wird. Um über diese Nachrichten der Vergabestelle informiert zu werden, ist es zwingend erforderlich sich am VMP zu registrieren und für das Verfahren freizuschalten.
Die Informationen gelten dann allen Verfahrensbeteiligten als zugestellt. Anderweitige Benachrichtigungen werden nicht versandt.

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