1.) Erfüllungsort ist Hückeswagen, Gerichtsstand ist Wipperfürth.
2.)Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen. Sofern Unterlagen nachgefordert werden, müssen diese innerhalb von sechs Kalendertagen vorgelegt werden. Das gleiche gilt für Unterauftragnehmer / Nachunternehmer. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.
3.) Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Hinweise sind zu richten über den Vergabemarktplatz an die
Vergabestelle der Schloss-Stadt Hückeswagen.
4.) Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz. Es wird eine freiwillige und kostenlose Registrierung auf dem Vergabemarktplatz Rheinland empfohlen. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten (z.B. Bieterfragen) zum Verfahren informiert werden.
Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebots ist eine Registrierung zwingend erforderlich.