Auf Grund der Beendigung der Zusammenarbeit der bisher beauftragten Reinigungsfirma zum 31.05.2025 benötigt die Schloss-Stadt Hückeswagen eine erneute Ausschreibung der Reinigungsdienstleistungen zum 01.09.2025
Grundreinigung und Unterhaltsreinigung
Eine Vertragsverlängerung ist optional zwei Mal für je ein Jahr möglich.
Bezahlung nach Tarif/Einhaltung des Mindestlohnes
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
1.) Erfüllungsort ist Hückeswagen, Gerichtsstand ist Hückeswagen.
2.)Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen. Sofern Unterlagen nachgefordert werden, müssen diese innerhalb von sechs Kalendertagen vorgelegt werden. Das gleiche gilt für Unterauftragnehmer / Nachunternehmer. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.
3.) Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Hinweise sind zu richten über den Vergabemarktplatz an die Vergabestelle der Schloss-Stadt Hückeswagen.
4.)) Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz. Es wird eine freiwillige und kostenlose Registrierung auf dem Vergabemarktplatz Rheinland empfohlen. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten (z.B. Bieterfragen) zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebots ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
Vergabestelle
Unterlagen werden gemäß §56 Abs. 2 VGV soweit dies nach dem Gesetz zulässig ist nachgefordert.
Einzureichende Unterlagen: - Erklärung zur Zahlung von Steuern, Sozialbeiträgen und Beiträgen zur Berufsgenossenschaft (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Beschäftigte/Mitarbeiter der letzten 3 Geschäftsjahre (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Aufzählung der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der letzten 3 Geschäftsjahre- Erklärung, dass keine Insolvenz vorliegt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde oder ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.- Formblatt 521 Eigenerklärung Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Formblatt 522 Eigenerklärung Mindestlohn (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Umsatzzahlen der letzten 3 Geschäftsjahre (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Einzureichende Unterlagen: - Erklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung des Bewerbers, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder mit einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde sowie dass der Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2500 EUR belegt worden ist.
Einzureichende Unterlagen: - 3 Referenzen aus den letzten 3 Kalenderjahren (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Benennung von 3 dem/der Leistungsbereich/-Ausführung entsprechende vergleichbarer Referenzen aus den letzten 3 vollen Kalenderjahre (zzgl. das angebrochene).
Einzureichende Unterlagen: - Formblatt 523 Eigenerklärung Sanktionspaket EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)