Einzureichende Unterlagen:
- Erklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung des Bewerbers, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit
als Bewerber in Frage stellt, die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder mit einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde sowie dass der Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist.
- Nachweis der Eintragung im Handelsregister (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis des Eintragung in Form einer Kopie des Handelsregisterauszuges
(nur bei Einzelunternehmen [e.K.], Personengesellschaften [GmbH & Co. KG, OHG, GmbH & Co. OHG, etc.] Kapitalgesellschaften [GmbH, UG, AG, KGaA, SE, etc.] und rechtsfähigen wirtschaftlichen Vereinen)