Mit dem Angebot sind von jedem Bieter/jeder Bietergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen:
1. Eigenerklärung zur Eignung III (EU) mit folgenden Angaben:
- Benennung von mindestens einer geeigneten Referenz über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Die Angaben müssen zwingend folgende Informationen beinhalten: Auftraggeber, Vertragslaufzeit, Auftragswert (netto), Beschreibung der Kooperationsangebote, Angaben zum Qualitätsmanagement
Die Eigenerklärung ist zwingend unter Verwendung des auf dem Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung gestellten Formblattes abzugeben. Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Die Anforderungen müssen im Falle einer Eigenerklärung von der Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise und Erklärungen erbringt. Abweichen dazu sind die Angaben zur Beschäftigtenzahl von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft zu machen.
Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Mindestanforderungen an die Eignung für Los 1:
1. Die Referenz gilt nur dann als vergleichbar, wenn Sie folgende Anforderungen erfüllt:
- Das jährliche finanzielle Volumen der Referenz muss mindestens 80.000,00 Euro netto betragen.
- Die Referenz beinhaltet die Einrichtung eines Webshops.
- Die Überprüfung der Referenz muss zu einem positiven Ergebnis führen; eine negative Referenz führt zum Ausschluss.
2. Durch den Bieter ist zwingend das Vorliegen eines zertifizierten Qualitätsmanagements nachzuweisen.