Sowohl in der Datei Formblatt Zuschlagskriterien Los 1 und im Auftragsgegenstand ist die Einschränkung Lieferzeit aufgehoben worden, um dem aktuellen Markt gerecht zu werden. Die Lieferzeit kann nun frei vom Bieter bei der Angebotsabgabe genannt werden und gilt dann im Auftragsfall als verbindliche Lieferzeit.