Mit dem Angebot sind von jedem Bieter/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen:
1. Eigenerklärung, zur Eignung (VHB 124) mit folgenden Inhalten:
- Angaben über Arbeitskräfte
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind Die Angaben müssen zwingend folgende Informationen beinhalten: Auftraggeber mit Kontaktdaten, Ausführungszeitraum, Beschreibung der Baumaßnahme im Hinblick auf die Mindestanforderungen (insbesondere: Fläche, Erarbeiten und Gebäudemodellierung, Spielfläche und Bewegungsangebote).
Die Anforderungen müssen im Falle einer Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise und Erklärungen erbringt. Abweichend dazu sind die Angaben zu Arbeitskräften von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft zu machen.
Die Eigenerklärung ist zwingend unter Verwendung des auf dem Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung gestellten Formblatt abzugeben. Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird ebenfalls akzeptiert.
Alternativ kann der Nachweis der Eignung entsprechend § 6b EU VOB/A über die Eintragung in Liste des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
In diesem Fall wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Eignungsnachweise geeignet sein müssen, um die in diesem Vergabeverfahren gestellten Anforderungen an die Eignung vollständig nachzuweisen und Mängel zu Lasten des Bieters gehen (vgl. OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 08.06.2022, Verg 19 / 22).
Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen. Die entsprechenden Nachweise sind in der Eigenerklärung zur Eignung benannt.
Mindestanforderungen:
Mit dem Angebot ist verbindlich eine Referenz nachzuweisen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist. Als vergleichbar in diesem Sinne gilt eine Referenz, die die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
1. Die Bauleistungen wurde in den letzten 5 Jahren (bezogen auf den Zeitpunkt der Angebotsabgabe) abgeschlossen. Ausreichend als Abschluss ist dabei die Abnahme der Bauleistung ohne Berücksichtigung der Fertigstellungs- oder Anwuchspflege.
2. Gegenstand der Referenz ist die Herstellung einer Freianlage mit mindestens 400 qm.
3. Bei der Ausführung der Freianlage wurden Erdarbeiten (ggf. mit Geländemodulationen) durchgeführt und ein Spielplatz hergestellt.