Mit dem Angebot sind von jedem Bieter/jeder Bietergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen:
1. Eigenerklärung zur Eignung III (EU) mit folgenden Angaben:
- Benennung von mindestens einer geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge aus den letzten drei Jahren bezogen auf den Zeitpunkt der Angebotsabgabe (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Die Angaben müssen zwingend folgende Informationen beinhalten: Angaben zum Auftraggeber (insb. Name/Bezeichnung, Anschrift und Kontaktdaten), Leistungszeitraum, Gesamtauftragswert (netto).
Die Eigenerklärung ist zwingend unter Verwendung des auf dem Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung gestellten Formblattes abzugeben. Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Die Anforderungen müssen im Falle einer Eigenerklärung von der Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise und Erklärungen erbringt.
Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Mindestanforderungen:
- Der Gesamtauftragswert beträgt mindestens 400.000,00 Euro netto.
- Die Überprüfung der Referenz muss zu einem positiven Ergebnis führen; eine negative Referenz führt zum Ausschluss.