Die Ausschreibung bezieht sich auf die folgenden Reinigungsleistungen für den Bäderbetrieb der Stadt Hürth:- Unterhaltsreinigung- Tagesdienst- Intensivreinigung- Glasreinigung
Reinigungsintervalle, Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen usw. sind der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, die zu reinigenden Flächen und Intervalle ohne neues Vergabeverfahren im Rahmen des § 132 GWB zu erhöhen und/oder zu reduzieren. Einzelheiten zur Vertragserfüllung werden in einem Dienstleistungsvertrag (=Reinigungsvertrag) geregelt. Auf die Hinweise zur Vertragslaufzeit wird verwiesen.
Es besteht ein einseitiges Optionsrecht des Auftraggebers auf dreimalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um ein Jahr. Die mögliche Gesamtlaufzeit beträgt 5 Jahre und endet spätestens am 31.05.2030. Die Ausübung der Optionsrechte zeigt der Auftraggeber dem Auftragnehmer drei Monate vor dem jeweiligen Laufzeitende mindestens in Textform (Fax oder E-Mail) an.Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die optionale Beauftragung besteht nicht.
Eine erneute Veröffentlichung ist im Hinblick auf die verbindliche Vertragslaufzeit für das 4. Quartal 2026 vorgesehen. Sollte der Reinigungsvertrag aufgrund der Optionsrechte durch die Auftraggeberin verlängert werden, verschiebt sich die erneute Veröffentlichung jeweils um ein Kalenderjahr. Der späteste Zeitpunkt für die erneute Veröffentlichung ist demnach das 4. Quartal 2029.
Die Vergabekammer leitet nach § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Zur Zulässigkeit ist folgendes zu beachten:1. Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.4. Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.
1. Die Vergabeunterlagen werden den Bietern ausschließlich über die im Anhang A genannte Kontaktstelle (Vergabemarktplatz Rheinland) unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/.de zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des Vergabemarktplatzes ist kostenfrei. Unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/ finden Sie weitere Informationen.2. Das Angebot ist in Textform nach § 126b BGB mithilfe elektronischer Mittel einzureichen. Als elektronisches Mittel für die Angebotsabgabe im Sinne des § 10 VgV ist ausschließlich das Bietertool des Vergabemarktplatzes Rheinland zu nutzen. Die Nutzung einer (fortgeschritten oder qualifizierten) elektronischen Signatur ist nicht notwendig.3. Zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum dem in den Vergabeunterlagen genannten Termin ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Rheinlands anzufordern. Anfragen, die nicht über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes gestellt werden, bleiben unberücksichtigt.4. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen. Auf die Erläuterungen unter Ziffer 4 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen (Formular 511 EU) wird hingewiesen.5. Der Rückgriff auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist ebenfalls zulässig. Der Bieter kann dementsprechend Teile der Leistung von einem anderen Unternehmen ausführen lassen oder sich bei der Erfüllung im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen. Auf die Erläuterungen unter Ziffer 5 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen (Formular 511 EU) wird hingewiesen.6. Mehrfachbeteiligungen einzelner Bieter bzw. Mitglieder einer Bietergemeinschaft am Vergabeverfahren sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss des Bieters sowie aller betroffenen Bietergemeinschaften.
Sofern Erklärungen oder Nachweise nachgefordert werden müssen, sind diese innerhalb von sechs Kalendertagen ab Aufforderung einzureichen.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (521 EU)
Mit dem Angebot sind von jedem Bieter/jedem Mitglieder der Bietergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen:1. Eigenerklärung zur Eignung II (EU) mit folgenden Angaben:- Angaben zum Jahresumsatz sowie dem Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages bezogen auf die Geschäftsjahre 2022 bis 2024 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV)- Angaben zum Vorliegen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter, geeigneter Höhe (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV)Die Eigenerklärung ist zwingend unter Verwendung des auf dem Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung gestellten Formblattes abzugeben. Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Mindestanforderung:Die Deckungssummen der Versicherung müssen entsprechend § 10 des Reinigungsvertrages folgende Mindesthöhen aufweisen:- bei Personen- und Sachschäden mindestens 10.000.000,00 Euro- bei Vermögensschäden mindestens 10.000.000,00 Euro- bei Bearbeitungsschäden mindestens 125.000,00 Euro- bei Schlüsselverlustrisiko mindestens 100.000,00 Euro
Aufgrund der Regelungen des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 besteht u.U. ein Zuschlagsverbot an Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Der Nachweis, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft nicht von diesen Regelungen erfasst ist, ist durch die Abgabe der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zum Sanktionspaket 5 EU zu erbringen. Eine Zuschlagserteilung ohne Vorlage dieser Eigenerklärung ist ausgeschlossen.
Mit dem Angebot sind von jedem Bieter/jedem Mitglieder der Bietergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen:1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen2. Eigenerklärung zur Eignung I (EU) mit folgenden Angaben:- ggf. Angaben zur Präqualifizierung- Eintragungen in das Berufs- oder Handelsregister (§ 44 VgV)- wirtschaftliche Verknüpfungen und Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (§§ 6 Abs. 2 und 73 Abs. 3 VgV)Die Eigenerklärungen sind zwingend unter Verwendung der auf dem Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung gestellten Formblätter abzugeben. Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Mit dem Angebot sind von jedem Bieter/jeder Bietergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen:1. Eigenerklärung zur Eignung III (EU) mit folgenden Angaben:- Benennung von mindestens einer geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Die Angaben müssen zwingend folgende Informationen beinhalten: Auftraggeber, Vertragslaufzeit, Reinigungsflächen in m2, Beschreibung der Reinigungsleistung im Hinblick auf Qualität und Hygiene.- Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens (§46 Abs. 3 Nr. 3 VgV)- Angaben der Umweltmanagementmaßnahmen, die im Rahmen der Auftragsausführung zur Anwendung kommen (§46 Abs. 3 Nr. 7 VgV)Die Eigenerklärung ist zwingend unter Verwendung des auf dem Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung gestellten Formblattes abzugeben.Die Anforderungen müssen im Falle einer Eigenerklärung von der Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise und Erklärungen erbringt. Abweichen dazu sind die Angaben zur Beschäftigtenzahl von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft zu machen.Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Mindestanforderung:Der Bieter hat seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch die Vorlage von mindestens einer geeigneten Referenz nachzuweisen. Geeignet sind Referenzen, wenn Sie die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen:- Die Referenzen wurde in den letzten drei Jahren (also im Zeitraum vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2025) erbracht und die Vertragslaufzeit muss bei mindestens 12 Monaten liegen. Sofern der Referenzzeitraum und die Vertragslaufzeit nicht identisch sind, können Referenzen benannt werden, die mit mindestens 12 Monaten in den Referenzzeitraum fallen.- Im Hinblick an die Reinigungsqualität bzw. Hygieneanforderungen mussten die Bedingungen der Richtlinie "Reinigung, Desinfektion und Hygiene in Bädern (vgl. DGfdB R 94.04, Deutsche Gesellschaft für Badewesen)" oder vergleichbar beachtet werden. Die Vergleichbarkeit ist ggf. durch den Bieter zu beschreiben und nachzuweisen.- Die jährliche Reinigungsfläche muss mindestens 1.000.000 m2 betragen.
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach § 13 des Reinigungsvertrages sowie § 17 VOL/B.
Selbstschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetztes NRW (TVgG NRW) über die Tariftreue/Mindestentlohnung zur berücksichtigen. Auf die entsprechenden Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW wird verwiesen.