Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung über Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung über 5 Mio. EUR für Personenschäden und über 1,5 Mio. EUR für Sachschäden oder Eigenerklärung, dass im Falle des Zuschlages eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird.
Auf Verlangen sind insbesondere folgende Nachweise zur Eignungsprüfung zu erbringen:
- Versicherungsnachweis über das Bestehen der geforderten Berufshaftpflichtversicherung