VO: | VOB | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
von Seiten eines potentiellen Bewerbers ist eine Frage zum Vergabeverfahren an uns herangetragen worden. Die entsprechende Frage und die Antwort hierauf stellen wir Ihnen mit dieser Bewerberinformation in anonymisierter Form zur Verfügung und bitten um Beachtung bei der Erstellung Ihres Angebotes.
Frage:
Wie in der Pos. beschrieben bedeutet das: das wir das äußere Fassadengerüst auch stellen müssen?
- vorhalten für Dachdecker und Zimmerarbeiten ?
- vorhalten als Schutzgerüst etc. ?
- wie lange wäre die Vorhaltezeit ?
Antwort:
Nein das Gerüst muss nicht für Fremdgewerke vorgehalten werden. Der Hinweis dient nur der Klarstellung und Verdeutlichung der Nebenleistungen für Betonarbeiten gemäß VOB/C, da in der Praxis erfahrungsgemäß von einigen Unternehmen selbstverständlich von einem bauseitigen Gerüst ausgegangen wird.
Der AN hat nur für die eigenen Leistungen, sprich den Betonbau der Treppenhäuser die entsprechenden Rüstungen, Arbeitsbühnen, Absturzsicherungen gemäß der Nebenleistungen der VOB/C zu erbringen.
Für die Folgegewerke Holzbau, Fassade, etc. wird ein eigenes Fassadengerüst nach Aufstellung der EG-Wände baubegleitend durch einen Gerüstbauer erstellt. Die Leistungen des Rohbaus sind dann aber schon abgeschlossen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Zentrale Vergabestelle
Dateianhänge:
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