a) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform
www.vergabe.nrw.de, Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung und können dort
kostenlos heruntergeladen werden. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich, falls
nicht schon vorhanden. Ein Versand in Papierform ist nicht vorgesehen.
b) Die Einreichung der Angebote elektronisch in Textform erfolgt ausschließlich
über den Vergabemarktplatz Rheinland.
c) Die Sprache ist Deutsch; dies gilt für den kompletten schriftlichen und
mündlichen Geschäftsverkehr.
d) Es gelten die Vergabeunterlagen. Bedingungen des Anbieters werden
ausdrücklich ausgeschlossen.
e) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
f) Sollten im Rahmen der Angebotserstellung Fragen auftreten, deren
Beantwortung sich nicht aus den Vergabeunterlagen erschließt, können diese
Fragen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz Rheinland
gestellt werden. Weiterhin haben die Bewerber / Bieter die Stadt Radevormwald auf
evtl. bestehende Widersprüche in den Unterlagen unverzüglich aufmerksam zu
machen. Im Interesse des Bieters sollten auftretende Fragen unverzüglich gestellt
werden, damit ausreichend Zeit bleibt, die Antworten bei der Angebotserstellung
zu berücksichtigen. Hinweise und Fragen werden wegen der vorgeschriebenen
Transparenz des Verfahrens in der Form beantwortet, dass alle Bewerber / Bieter
die Antwort unter anonymisierter Wiedergabe des Hinweises
/ der Fragestellung bereitgestellt bekommen; die Bewerber / Bieter haben dies zu
beachten, soweit Hinweise oder Fragestellungen Rückschlüsse auf ihr Konzept
oder sonstige Inhalte ihres Angebotes enthalten können. Die Antworten werden
zum Bestandteil der Vergabeunterlagen.
g) Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Unverzüglich
bei Erkennen einer Verletzung der Vergabevorschrift (§ 160 GWB). Im Fall der
Mitteilung nach § 134 GWB innerhalb von 10 bzw. 15 Tagen nach Absendung der
Mitteilung.
h) Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen: 16.08.2024