Einzureichende Unterlagen:
- Angabe geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in den letzten fünf Jahren (Dienstleistungen der Trägerschaft des Offenen Ganztags) gemäß § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis von vergleichbaren Projekten seit dem Schuljahr 2019/2020 bis Ablauf der Bewerbungsfrist; Die Referenzprojekte sind im Referenzdatenblatt als Anlage beizufügen.
- Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung gemäß § 46 Absatz 3 Nr. 3 VgV (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Nachweis des Einsatzes von qualifiziertem Personal mit einer einschlägigen berufsfachlichen Qualifikation (z.B. ausgebildete/r Erzieher/in, Sozialpädagogen/innen) gemäß § 46 Absatz 3 Nr. 2 VgV (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bewerber muss mittels Eigenerklärung nachweisen, dass er in Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen der Trägerschaft des Offenen Ganztags an Grundschulen in Pulheim ausreichend qualifiziertes Personal einsetzt. Hierzu zählen nach Ziffer 7.3 des Runderlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW vom
13.12.2018 - 325-3.04.02-42481 möglichst pädagogische und sozialpädagogische Fachkräfte, Musikschullehrerinnen und -lehrer, Künstlerinnen und Künstler, Übungsleiterinnen und Übungsleiter im Sport sowie geeignete Fachkräfte weiterer gemeinwohlorientierter Einrichtungen. Die Stadt Pulheim behält sich vor, Nachweise (z.B. Lebensläufe) nachzufordern.
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung (jährliches Mittel) über die Anzahl der Führungskräfte je Standort der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (gerechnet ab dem 01.01.2021) und Erklärung (jährliches Mittel) über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter (pädagogische und sozialpädagogische Fachkräfte sowie Ergänzungskräfte) in Vollzeit der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (gerechnet ab dem 01.01.2021)