VO: | VgV | Vergabeart: | Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantworten wir folgende Bewerber-/Bieterfrage:
Frage: Uns ist aufgefallen, dass einige Fomularfelder im Teilnahmevordruck nicht richtig funktionieren. So kann man bei den Referenzen bei Projektbezeichnung, Ort und Auftraggeber nichts verschiedenes eintagen, sondern wird vom anderen übernommen. Bei den Leistungsphasen können wir nur ein Datum eintragen und nicht bei Beginn und Ende eins.
Wir bitten um Anpassung des Teilnahmevordrucks und bitten daher und aufgrund der anstehenden Feiertage um eine Fristverlängerung.
Antwort: Die Formularfelder "Projektbezeichnung" und "Auftraggeber" wurden überarbeitet. Der Hinweis bzgl. der Referenzzeiträume kann nicht nachvollzogen werden, hier kann durch Zeilenumbruch in die nächste Zeile gewechselt werden.
Weiter wurden folgende Fristen geändert:
Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen (u.a.) vom 19.12.2024 auf den 13.01.2025
Frist für den Antrag auf Teilnahme vom 07.01.2025, 10:00 Uhr auf den 14.01.2025, 10:00 Uhr
Zuschlags-/Bindefrist vom 02.06.2025 auf den 16.06.2025
Versand der Aufforderung zur Angebotsabgabe vom 07.02.2025 auf den 21.02.2025
Bitte berücksichtigen Sie die Informationen bei der Kalkulation Ihres Angebotes bzw. bei der Erstellung Ihres Teilnahmeantrags.
Sofern Sie bereits ein Angebot bzw. einen Teilnahmeantrag abgegeben haben und durch die veränderten Rahmenbedingungen Änderungen in Ihrem bisherigen Angebot/ Teilnahmeantrag notwendig werden, ziehen Sie bitte Ihr Angebot bzw. Teilnahmeersuchen im jeweiligen Projektraum auf dem Vergabemarktplatz mithilfe des Aktionselements "Zurückziehen" zurück, überarbeiten dieses und geben es erneut mit dem Bietertool ab. Es sind immer die aktuellsten Vergabeunterlagen für die Abgabe eines Angebots bzw. Teilnahmeantrags zu verwenden.
Der angepasste Teilnahmevordruck sowie die aktualisierten Unterlagen stehen im Reiter "Vergabeunterlagen" zum Download zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
von Scheid
Bundesstadt Bonn
Referat Vergabedienste
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantworten wir folgende Bewerber-/Bieterfragen:
Fragen: Als Mindestforderung soll eine Referenz über einen vergleichbaren Auftrag aus dem Bereich Technische Ausrüstung gefordert.
Im Teilnahmeantrag Vordruck 5 - können aber lediglich Objektplanungsleistungen gem. § 34 - eingetragen werden. Wie soll diese Referenz der TGA-Leistung dargestellt werden?
Die Referenz für eine Generalplanung - hier sollen die integrierten Fachplanungen innerhalb der Generalplanung unter "sonstige erbrachte Planungsleistungen" markiert werden?
Wird ein Projekt mit DGNB Zertifizierung besser bewertet; und wenn ja wie?
Ebenso verhält es sich mit den Angaben Sporthalle mit Versammlungsstätte etc.
Antworten: Bitte verwenden Sie den Referenzvordruck für sämtliche nachzuweisende Referenzaufträge. Die TGA-Leistungen können sowohl für die Generalplanerreferenz als auch für die TGA-Referenz unter "Sonstige erbrachte Planungsleistungen" eingetragen werden. Bei der TGA-Referenz ist dann die Abfrage "Beauftragte Objektplanungsleistungen gem. § 34 i.V.m. Anlage 10.1 HOAI" freizulassen, wenn hier keine Leistungen erbracht wurden. Bei den Baukosten sind die KG 300 und 400 getrennt auszuweisen, bzw. nur die KG 400 anzugeben, wenn es sich um eine ausschließliche TGA-Referenz handelt. Bitte machen Sie kenntlich, welche Kosten eingetragen wurden.
Bitte berücksichtigen Sie die Informationen bei der Kalkulation Ihres Angebotes bzw. bei der Erstellung Ihres Teilnahmeantrags.
Sofern Sie bereits ein Angebot bzw. einen Teilnahmeantrag abgegeben haben und durch die Informationen Änderungen in Ihrem bisherigen Angebot/ Teilnahmeantrag notwendig werden, ziehen Sie bitte Ihr Angebot bzw. Teilnahmeersuchen im jeweiligen Projektraum auf dem Vergabemarktplatz mithilfe des Aktionselements "Zurückziehen" zurück, überarbeiten dieses und geben es erneut mit dem Bietertool ab. Es sind immer die aktuellsten Vergabeunterlagen für die Abgabe eines Angebots bzw. Teilnahmeantrags zu verwenden.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
von Scheid
Bundesstadt Bonn
Referat Vergabedienste
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantworten wir folgende Bewerber-/Bieterfrage:
Frage: Verstehen wir es richtig, dass unsere Nachunternehmer im Dokument Teilnahmevordruck nicht nur Vordruck 6 & 8, sondern auch den Vordruck 1 ausfüllen müssen?
Antwort: Beim Einsatz von Nachunternehmen, sonstigen Dritten, auf die zum Nachweis der Leistungsfähigkeit verwiesen wird, sind die Vordrucke 1 bis 3, 6 und 8 verpflichtend für die Nachunternehmen/sonstigen Dritten einzureichen. Die Vordrucke 4 und 5 nur dann, wenn diese Bereiche betreffen, in denen die Nachunternehmen/sonstige Dritte eingesetzt werden sollen. D.h. der Vordruck zum Umsatz ist bspw. auszufüllen, wenn im Rahmen der Eignungsleihe auf den Umsatz des betreffenden Nachunternehmen/sonstigen Dritten zurückgegriffen werden möchte.
Liegt kein Fall der Eignungsleihe vor, muss der Einsatz der Nachunternehmen erst spätestens mit dem Angebot mitgeteilt werden. Die Vordrucke müssen dann nicht mit dem Teilnahmeantrag durch die Nachunternehmen ausgefüllt und eingereicht werden.
Bitte berücksichtigen Sie die Informationen bei der Kalkulation Ihres Angebotes bzw. bei der Erstellung Ihres Teilnahmeantrags.
Sofern Sie bereits ein Angebot bzw. einen Teilnahmeantrag abgegeben haben und durch diese Informationen Änderungen in Ihrem bisherigen Angebot/ Teilnahmeantrag notwendig werden, ziehen Sie bitte Ihr Angebot bzw. Teilnahmeersuchen im jeweiligen Projektraum auf dem Vergabemarktplatz mithilfe des Aktionselements "Zurückziehen" zurück, überarbeiten dieses und geben es erneut mit dem Bietertool ab. Es sind immer die aktuellsten Vergabeunterlagen für die Abgabe eines Angebots bzw. Teilnahmeantrags zu verwenden.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
von Scheid
Bundesstadt Bonn
Referat Vergabedienste
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantworten wir folgende Bewerber-/Bieterfragen:
Frage 1: Es erschließt sich uns nicht, welche Fachplaner zwingend im Bewerbungsverfahren benannt und welche mit der Angebotsabgabe benannt werden können?
Wir bitten um kurze Aufklärung.
Antwort 1: Mit dem Teilnahmeantrag sind nur solche Fachplaner bzw. Nachunternehmen namentlich zu benennen, auf deren Leistungsfähigkeit der Bewerber-/die Bewerbergemeinschaft sich berufen möchte (sog. Eignungsleihe). Im Übrigen ist der Einsatz von Fachplanern bzw. Nachunternehmen (erst) spätestens mit dem Angebot mitzuteilen.
Frage 2: Zu der geforderten Referenz C) "cc) Referenz betrifft den Neubau einer Sporthalle", stellt sich die Frage, ob eine Sporthalle die in einer Schule errichtet wurde auch gewertet wird, wenn diese die Mindestanforderungen erfüllt?"
Antwort 2: Es kann eine Sporthalle, die innerhalb einer Schule errichtet wurde und den beschriebenen Anforderungen entspricht ebenfalls als Referenz zugelassen werden.
Bitte berücksichtigen Sie die Informationen bei der Kalkulation Ihres Angebotes bzw. bei der Erstellung Ihres Teilnahmeantrags.
Sofern Sie bereits ein Angebot bzw. einen Teilnahmeantrag abgegeben haben und durch die Informationen Änderungen in Ihrem bisherigen Angebot/ Teilnahmeantrag notwendig werden, ziehen Sie bitte Ihr Angebot bzw. Teilnahmeersuchen im jeweiligen Projektraum auf dem Vergabemarktplatz mithilfe des Aktionselements "Zurückziehen" zurück, überarbeiten dieses und geben es erneut mit dem Bietertool ab. Es sind immer die aktuellsten Vergabeunterlagen für die Abgabe eines Angebots bzw. Teilnahmeantrags zu verwenden.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
von Scheid
Bundesstadt Bonn
Referat Vergabedienste
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantworten wir folgende Bewerber-/Bieterfrage:
Frage: Ist eine Mehrfachbewerbung als Nachunternehmer, der nicht zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit herangezogen wird, zulässig?
Antwort: Grundsätzlich ist eine Mehrfachbenennung ein und desselben Nachunternehmens durch unterschiedliche Bieter zulässig. Dies gilt unabhängig davon, ob das Nachunternehmen eignungsleihend eingesetzt wird. Es ist jedoch sicherzustellen und nachzuweisen, dass das betreffende Nachunternehmen keine Kenntnis von den maßgeblichen Angebotsinhalten der jeweiligen Bieter erlangt.
Bitte berücksichtigen Sie die Informationen bei der Kalkulation Ihres Angebotes bzw. bei der Erstellung Ihres Teilnahmeantrags.
Sofern Sie bereits ein Angebot bzw. einen Teilnahmeantrag abgegeben haben und durch diese Informationen Änderungen in Ihrem bisherigen Angebot/ Teilnahmeantrag notwendig werden, ziehen Sie bitte Ihr Angebot bzw. Teilnahmeersuchen im jeweiligen Projektraum auf dem Vergabemarktplatz mithilfe des Aktionselements "Zurückziehen" zurück, überarbeiten dieses und geben es erneut mit dem Bietertool ab. Es sind immer die aktuellsten Vergabeunterlagen für die Abgabe eines Angebots bzw. Teilnahmeantrags zu verwenden.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
von Scheid
Bundesstadt Bonn
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der gesamtstädtischen Betriebsferien ist das Referat Vergabedienste vom 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 geschlossen.
In dieser Zeit sind wir nicht zu erreichen. Am 02.01.2025 stehen wir Ihnen wieder wie gewohnt für Rückfragen zur Verfügung. Wir bitten Sie dies bei Ihrer Planung zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Referat Vergabedienste
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