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Bundesstadt Bonn - Bewachung von Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften im Zeitr...
VO: VgV Vergabeart:   Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Bundesstadt Bonn, BN-2024-86, Beantwortung von Bewerber-/Bieterfrage - Zertifizierung DIN 77200 Datum: 12.11.2024 - 15:41 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantworten wir folgende Bewerber-/Bieterfrage:

In Ihrem Dokument 02_T02 Erklärung Eignung, wird unter Punkt 4. C die Zertifizierung nach DIN 77200 1 bis 3 gefordert. Wir möchten Sie nur drauf hinweisen das eine Zertifizie-rung nach DIN 77200-3 für Unternehmen nicht möglich ist, weil in diesem Teil wird das Zertifizierungsverfahren beschrieben, welches für die Zertifizierungsstelle entscheiden ist. Zusätzlich wird die Norm als ISO 77200 beschrieben, bei der Norm handelt es sich aber nur um eine Deutsche Norm und nicht um eine Internationale Norm. Durch diese verwirrende Eigenerklärung können wir diese, obwohl wir nach DIN 77200 Teil 1 und Teil 2 zertifiziert sind nicht bestätigen.
Darum bitten wir Sie uns mitzuteilen das nur die DIN 77200 Teil 1 und Teil 2 gefordert werden, als Eigenerklärung oder ein Zertifikat einer Akkreditierten Zertifizierungsstelle.

Antwort:

Wir danken für den Hinweis und stellen insofern Folgendes zur Forderung einer Zertifizierung nach DIN 77200- 1 bis 3 ergänzend klar:

Zutreffend bezieht sich die DIN 77200-1 auf die Erfüllung allgemeiner Anforderungen an Sicherheitsdienstleister und DIN 77200-2 auf die Erfüllung erweiterter Anforderungen an Sicherungsdienstleistungen. Mit der Zertifizierung nach DIN 77200-1 und 2 wird die Konformität der vom Unternehmen erbrachten Sicherungsleistungen mit diesen formulierten Anforderungen bestätigt. Dabei bezieht sich DIN 77200-3 auf die Anforderungen an das Zertifizierungsverfahren zur Konformitätsbewertung von Sicherungsdienstleistungen nach DIN 77200-1 und DIN 77200-2.

Es besteht somit eine zwingende Verbindung zwischen diesen DIN-Normierungen. Mit dem Verweis auf eine Zertifizierung nach DIN 77200 1 bis 3 soll demnach lediglich zum Ausdruck gebracht werden, dass nur solche Zertifizierungen betreffend Teil 1 und 2 anerkannt, wer-den, welche gemäß dem Verfahren nach DIN 77200-3 durchgeführt wurden. Dabei wäre mit Blick auf den angesprochenen europäischen Markt ein bloßer Verweis auf die Zertifizierung durch ein akkreditiertes Unternehmen als Zertifizierungsstelle nicht ausreichend. Erforderlich war es vielmehr die Kriterien darzulegen, welche an das Zertifizierungsverfahren gestellt werden, was mit der Benennung der DIN 77200-3 erfolgt ist.

Im Ergebnis möchten wir somit auf die vorgenannte Bieterfrage Folgendes klarstellen:
Die geforderte Eigenerklärung in dem Formblatt T02 "Erklärung_Eignung" unter Ziffer 4 c) bleibt unverändert unter Beachtung der vorstehenden ergänzenden Erläuterungen erhalten. Eine Zertifizierung wird nach der DIN 77200-1 und 2 unter Anwendung der Vorgaben in DIN 77200-3 gefordert.

Wir bitten Sie die vorstehenden Mitteilungen und Bieterinformationen zu beachten. Die vorstehenden Bieterinformationen stellen den insoweit aktuellen Stand der Unterlagen zum Verfahren dar, soweit diese zu einer Anpassung, Ergänzung, Konkretisierung oder Änderung einzelner Vorgaben in den Verfahrensunterlagen führen. Im Übrigen bleiben diese unberührt und gelten als solche unverändert fort.


Bitte berücksichtigen Sie die Informationen bei der Kalkulation Ihres Angebotes bzw. bei der Erstellung Ihres Teilnahmeantrags.

Sofern Sie bereits ein Angebot bzw. einen Teilnahmeantrag abgegeben haben und durch die veränderten Rahmenbedingungen Änderungen in Ihrem bisherigen Angebot/ Teilnahmeantrag notwendig werden, ziehen Sie bitte Ihr Angebot bzw. Teilnahmeersuchen im jeweiligen Projektraum auf dem Vergabemarktplatz mithilfe des Aktionselements "Zurückziehen" zurück, überarbeiten dieses und geben es erneut mit dem Bietertool ab. Es sind immer die aktuellsten Vergabeunterlagen für die Abgabe eines Angebots bzw. Teilnahmeantrags zu verwenden.

Mit freundlichen Grüßen
Bundesstadt Bonn
Referat Vergabedienste

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Betreff: WICHTIG: Umzug VMP NRW - Betreiberwechsel 26.11. - 01.12.2024 Datum: 08.11.2024 - 09:46 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Nutzer eines Satelliten im Plattformverbund evergabeNRW möchten wir Sie über eine anstehende wichtige Änderung informieren.

Im November 2024 erfolgt ein Wechsel des technischen Betriebs des Vergabemarktplatz NRW/vergabe.NRW. Bestandteile des Umzugs werden der Satellit der Landesverwaltung, die Zentrale sowie der E-Angebotsserver (EAS) sein. Der technische Betrieb dieser Komponenten wird zukünftig über cosinex koordiniert.

Der Umzug wird zwischen dem 26. November (Dienstag) und dem 01. Dezember (Sonntag) stattfinden. Aufgrund der systemseitigen Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Komponenten wird auch der von Ihnen genutzte VMP-Satellit in diesem Zeitraum nicht zur Verfügung stehen.

- Alle VMP-Systemkomponenten ("Satelliten" (Mandantenseite), "Zentrale" (Unternehmensseite), E-Angebotsserver) werden am Dienstag, den 26.11.2024 um 19:00 Uhr heruntergefahren und stehen Ihnen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zur Verfügung.
- Eine Wiederinbetriebnahme aller Komponenten wird für spätestens Sonntag, den 01.12.2024, angestrebt.

Bitte beachten Sie, dass in diesem Zeitraum das System nicht nutzbar ist und für Sie dann keine Möglichkeit besteht auf Verfahren zuzugreifen, Angebote abzugeben sowie Nachrichten über die Bieterkommunikation an die Vergabestellen zu senden.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Service- und Support-Team der cosinex unter support@cosinex.de

Mit freundlichen Grüßen

Bundesstadt Bonn
Referat Vergabedienste

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