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7. Nachunternehmer:
Soweit der Bewerber beabsichtigt einzelne Leistungsteile an einen Nachunternehmer zu vergeben, ist mit dem Teilnahmeantrag bereits eine Nachunternehmererklärung einzureichen. In
dieser sind d. Teilleistungen zu benennen, für die der Einsatz eines Nachunternehmers vorgesehen ist. Der Einsatz von Nachunternehmern ist nach § 47 Abs. 5 VgV nicht für kritische
Aufgaben des Auftrages, definiert unter Ziffer III. 9.) dieses Verfahrensbriefes zulässig.
Hinweis: Es ist zu beachten, dass die zum Verhandlungsverfahren definierten kritischen Aufgaben d. DL nach § 47 Abs. 5 VgV v. AN selbst ausgeführt werden
müssen. Für diese Teilleistung kann somit keine NU-Erklärung vorgesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die mit dem Teilnahmeantrag nach § 46 Abs. 3 Nr. 10
VgV abgegebene Nachunternehmererklärung, welche unter Kenntnis der vollständigen Vergabeunterlagen erfolgt, für die Erstellung der Erstangebote verbindlich ist und v. dieser Planung nicht abgewichen werden kann. Eine Abweichung ist nur dann zulässig, wenn sich eine
solche durch die durchgeführten Verhandlungen oder späteren Anpassungen der Vergabeunterlagen durch den AG bedingt wird.
Ergänzend wird auch auf die Differenzierung zur Eignungsleihe und die diesbezüglichen Vorgaben hingewiesen.
Der Einsatz von Nachunternehmern ist gemäß § 47 Abs. 5 VgV für konkrete kritische Aufgaben
dieses Dienstleistungsauftrages ausgeschlossen. Als kritisch werden vorliegend die Aufgaben
der Projektleitung (Verantwortlicher für die Durchführung des Auftrages und Ansprechpartner
im Zusammenhang mit der Abstimmung und der sonstigen Kommunikation) sowie die Tätigkeit weiterer Führungskräfte wie der Teamleiter eines jeden Objektüberwachungsteams. D. h.
mindestens eine Person des jeweiligen Bewachungsteams muss dem Unternehmen des Bieters zuzuordnen sein. Angebote, welche bereits in der Nachunternehmererklärung im Teilnahmewettbewerb ausführen, diese Aufgaben durch einen Nachunternehmer erbringen lassen
zu wollen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachunternehmer unterliegen für den vorgesehenen Leistungsteil den Eignungsanforderungen, die auch für den Bieter gelten. Der AG behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung die
entsprechenden Eignungsnachweise vom Nachunternehmer zu fordern.
Einzureichende Unterlagen:
- 02 T02 Erklärung Eignung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 04 T04 Eigenerklärung Referenzen Unternehmen (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 07 T07 Formblatt Verpflichtungserklärung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 08 T08 Verzeichnis Nachunternehmer (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
3. Auswahl Bewerber:
Sofern nach Feststellung d. Eignung mehr als 3 geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag eingereicht haben sollten, werden jedoch nur 3 bis 5 Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Auswahl findet anhand folgender Eignungskriterien statt:
- Höhe des durchschnittlichen Gesamtumsatzes
- Qualität der Referenzen (Umfang d. Auftrages, Schwierigkeit u. Komplexität etc.)
- Umfang u. Qualität der Berufserfahrung sowie Qualifikation d. Projekt- bzw. Einsatzleitung, ausgewiesen durch inhaltliche Darstellung zum Umfang der Berufserfahrung und zur Qualifikation
Die vorgenannten Kriterien gehen mit der folgenden Gewichtung in die Wertung ein:
- durchschnittlicher Gesamtumsatz: maximal 15 Punkte (15%)
- Qualität der Referenzen des Bewerbers: maximal 70 Punkte (70 %)
- Berufserfahrung und Qualifizierung der Projekt- bzw. Einsatzleitung: maximal 15 Punkte (15 %)
Dabei erhält der höchste durchschnittliche Gesamtumsatz die maximale Punktzahl. Die übrigen Teilnahmeanträge werden hinsichtlich der Umsatzangaben linear interpoliert.
Die Qualität wird anhand der dargestellten Inhalte der Referenzaufträge bewertet. Dabei erfolgt die Abstufung ausgehend von der besten Qualität absteigend, wobei inhaltlich Aspekte wie der Umfang, die Komplexität und die Anforderungen an die Referenzaufträge relevant
sind. Bewertet werden von jedem Bewerber nur die besten zwei angegebenen Referenzaufträge.
Der Umfang und die Qualität der Berufserfahrung sowie die Qualifizierung der Projekt- bzw. Einsatzleitung werden anhand der Darstellung der bisher betreuten Aufträge und der Anzahl an Jahren der Berufserfahrung bewertet. Die Qualifikation geht nach Höhe des Ausbildungsgrades in die Bewertung ein.
Sonstige Eignungsbedingungen:
d) Ergänzende Unterlagen
Falls zutreffend sind von dem Bieter noch folgende ergänzende Unterlagen beizufügen:
- Erklärung zur Bewerber- /Bietergemeinschaft
2. Präqualifikation (PQ)
Unternehmen, die in d. PrQ-Datenbanken registriert sind, können d. entspr. Registrierungsnummer mit den erforderl. Zugangsdaten im Teilnahmeantrag sowie d. entspr. Unterl. angeben. Sofern v. AG Nachweise gefordert werden, die nicht in den entsprechenden Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend
einzureichen. Ansonsten kann d. Unternehmen v. Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Bei Einsatz v. anderen Unternehmen sind d. Eigenerklärungen zu d. Eignungsnachweis, deren sich d. Bewerber einer Eignungsleihe bedient, für d. Verleihunternehmen abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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