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Bundesstadt Bonn - Bewachung von Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften im Zeitr...
VO: VgV Vergabeart:   Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
22.11.2024
02.01.2025
05.12.2024 10:00 Ortszeit

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste
05314-31001-65
Bertha-von-Suttner-Platz 2-4
53111
Bonn
Deutschland
DEA22
referatvergabedienste@bonn.de
+49 228772600

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste
05314-31001-65
Bertha-von-Suttner-Platz 2-4
53111
Bonn
Deutschland
DEA22
referatvergabedienste@bonn.de
+49 228772600
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Rheinland
DE812110859
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221-147-3116
+49 221-147-2889

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
DE812110859
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221-147-3116
+49 221-147-2889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79710000-4
79713000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Bewachung von Unterkünften für Geflüchtete und Wohnungslose im Stadtgebiet Bonn

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Bewachung von Unterkünften für Geflüchtete und Wohnungslose im Stadtgebiet Bonn

Umfang der Auftragsvergabe

45.900.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.07.2025
31.12.2026

Option der dreimaligen Verlängerung bis längstens 31.12.2029

3
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Stadtgebiet Bonn
53111
Bonn
Deutschland
DEA22

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXTSYYDY1A0W9L02

Einlegung von Rechtsbehelfen

Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.

§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach
§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

§ 161 GWB - Form, Inhalt
(1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Weiter zu
Sonstige Eignungsbedingungen:

Einzureichende Unterlagen:
- 00_T00_Teilnahmeantrag (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 06 T06 Erklärung Bietergemeinschaft (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 11 A01 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 13 A03 Tariftreueerklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 15 A 05 Deckblatt Konzept (Kein Formblatt; Darstellung in einem eigenständig erstellten Dokument) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 12 A 02 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 14 A 04 Vertragsentwurf (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Urkalkulation (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen)

Sämtliche Vergabeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Rheinland kostenlos zur Verfügung, eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht.

Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Verfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen.

Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/

Weitere hilfreiche Informationen zur Abgabe eines elektronischen Angebotes können Sie zudem aus dem gleichnamigen Dokument in den Vergabeunterlagen entnehmen.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

177
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Der AG behält sich vor, Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende oder unvollständige Unterlagen im Erstangebot nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 56 Abs. 2 Satz 1 VgV) Macht der AG von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, werden unvollständige Angebote aus Macht der AG von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, werden unvollständige Angebote aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

b) Zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind die nachfolgend aufgeführten Erklärungen und Nachweise durch den Bieter einzureichen:

- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers/Bieters bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre; dabei bestimmt sich der maßgebende Tätigkeitsbereich
nach den Kernelementen des Auftrages, wie die Durchführung von Sicherungs- und
Bewachungsleistungen bezogen auf Flüchtlings- und/oder Obdachlosenunterkünfte
sowie deren Bestreifung,
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung
mit ausreichender Deckung zur Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, wobei die vertraglich geschuldeten Deckungssummen erst zum Leistungsbeginn vorliegen müssen
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Schlüsselversicherung betreffend das Abhandenkommen oder den Verlust eines Schlüssels oder eine Zugangscode-Karte mit einer
Deckungssumme zum Leistungsbeginn von mindestens 500.000 Euro

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

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Eignungskriterium

Sonstiges
Sonstiges

Weiter zu "Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit":

7. Nachunternehmer:
Soweit der Bewerber beabsichtigt einzelne Leistungsteile an einen Nachunternehmer zu vergeben, ist mit dem Teilnahmeantrag bereits eine Nachunternehmererklärung einzureichen. In
dieser sind d. Teilleistungen zu benennen, für die der Einsatz eines Nachunternehmers vorgesehen ist. Der Einsatz von Nachunternehmern ist nach § 47 Abs. 5 VgV nicht für kritische
Aufgaben des Auftrages, definiert unter Ziffer III. 9.) dieses Verfahrensbriefes zulässig.
Hinweis: Es ist zu beachten, dass die zum Verhandlungsverfahren definierten kritischen Aufgaben d. DL nach § 47 Abs. 5 VgV v. AN selbst ausgeführt werden
müssen. Für diese Teilleistung kann somit keine NU-Erklärung vorgesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die mit dem Teilnahmeantrag nach § 46 Abs. 3 Nr. 10
VgV abgegebene Nachunternehmererklärung, welche unter Kenntnis der vollständigen Vergabeunterlagen erfolgt, für die Erstellung der Erstangebote verbindlich ist und v. dieser Planung nicht abgewichen werden kann. Eine Abweichung ist nur dann zulässig, wenn sich eine
solche durch die durchgeführten Verhandlungen oder späteren Anpassungen der Vergabeunterlagen durch den AG bedingt wird.
Ergänzend wird auch auf die Differenzierung zur Eignungsleihe und die diesbezüglichen Vorgaben hingewiesen.

Der Einsatz von Nachunternehmern ist gemäß § 47 Abs. 5 VgV für konkrete kritische Aufgaben
dieses Dienstleistungsauftrages ausgeschlossen. Als kritisch werden vorliegend die Aufgaben
der Projektleitung (Verantwortlicher für die Durchführung des Auftrages und Ansprechpartner
im Zusammenhang mit der Abstimmung und der sonstigen Kommunikation) sowie die Tätigkeit weiterer Führungskräfte wie der Teamleiter eines jeden Objektüberwachungsteams. D. h.
mindestens eine Person des jeweiligen Bewachungsteams muss dem Unternehmen des Bieters zuzuordnen sein. Angebote, welche bereits in der Nachunternehmererklärung im Teilnahmewettbewerb ausführen, diese Aufgaben durch einen Nachunternehmer erbringen lassen
zu wollen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Nachunternehmer unterliegen für den vorgesehenen Leistungsteil den Eignungsanforderungen, die auch für den Bieter gelten. Der AG behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung die
entsprechenden Eignungsnachweise vom Nachunternehmer zu fordern.

Einzureichende Unterlagen:
- 02 T02 Erklärung Eignung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 04 T04 Eigenerklärung Referenzen Unternehmen (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 07 T07 Formblatt Verpflichtungserklärung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 08 T08 Verzeichnis Nachunternehmer (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)

3. Auswahl Bewerber:
Sofern nach Feststellung d. Eignung mehr als 3 geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag eingereicht haben sollten, werden jedoch nur 3 bis 5 Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Auswahl findet anhand folgender Eignungskriterien statt:
- Höhe des durchschnittlichen Gesamtumsatzes
- Qualität der Referenzen (Umfang d. Auftrages, Schwierigkeit u. Komplexität etc.)
- Umfang u. Qualität der Berufserfahrung sowie Qualifikation d. Projekt- bzw. Einsatzleitung, ausgewiesen durch inhaltliche Darstellung zum Umfang der Berufserfahrung und zur Qualifikation
Die vorgenannten Kriterien gehen mit der folgenden Gewichtung in die Wertung ein:
- durchschnittlicher Gesamtumsatz: maximal 15 Punkte (15%)
- Qualität der Referenzen des Bewerbers: maximal 70 Punkte (70 %)
- Berufserfahrung und Qualifizierung der Projekt- bzw. Einsatzleitung: maximal 15 Punkte (15 %)
Dabei erhält der höchste durchschnittliche Gesamtumsatz die maximale Punktzahl. Die übrigen Teilnahmeanträge werden hinsichtlich der Umsatzangaben linear interpoliert.
Die Qualität wird anhand der dargestellten Inhalte der Referenzaufträge bewertet. Dabei erfolgt die Abstufung ausgehend von der besten Qualität absteigend, wobei inhaltlich Aspekte wie der Umfang, die Komplexität und die Anforderungen an die Referenzaufträge relevant
sind. Bewertet werden von jedem Bewerber nur die besten zwei angegebenen Referenzaufträge.
Der Umfang und die Qualität der Berufserfahrung sowie die Qualifizierung der Projekt- bzw. Einsatzleitung werden anhand der Darstellung der bisher betreuten Aufträge und der Anzahl an Jahren der Berufserfahrung bewertet. Die Qualifikation geht nach Höhe des Ausbildungsgrades in die Bewertung ein.

Sonstige Eignungsbedingungen:
d) Ergänzende Unterlagen
Falls zutreffend sind von dem Bieter noch folgende ergänzende Unterlagen beizufügen:
- Erklärung zur Bewerber- /Bietergemeinschaft

2. Präqualifikation (PQ)
Unternehmen, die in d. PrQ-Datenbanken registriert sind, können d. entspr. Registrierungsnummer mit den erforderl. Zugangsdaten im Teilnahmeantrag sowie d. entspr. Unterl. angeben. Sofern v. AG Nachweise gefordert werden, die nicht in den entsprechenden Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend
einzureichen. Ansonsten kann d. Unternehmen v. Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Bei Einsatz v. anderen Unternehmen sind d. Eigenerklärungen zu d. Eignungsnachweis, deren sich d. Bewerber einer Eignungsleihe bedient, für d. Verleihunternehmen abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Weiter zu Sonstige Eignungsbedingungen unter Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Eignung zur Berufsausübung

1. Eignungskriterien

Nachfolgend sind sämtliche von dem Bieter mit dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zur Prüfung der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen aufgelistet. In diesem Zusammenhang wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber nicht verpflichtet ist, das Formular einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
(EEE) gemäß § 50 VgV den Vergabeunterlagen beizufügen. Allerdings steht es den Bietern frei
eine solche als vorläufigen Nachweis der Eignung beizubringen. Der Auftraggeber ist gemäß
§ 48 Abs. 3 VgV verpflichtet, diese zu akzeptieren. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Zur Beurteilung der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezogen auf die Bieter fordert der Auftraggeber die nachfolgenden Unterlagen und Angaben:

a) Kein Vorliegen von Ausschlussgründen u. Unternehmensangaben:

- Eigenerklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB;
In Zweifelsfällen behält sich der Auftraggeber vor, einzelne Bescheinigungen im Sinne des § 48 Abs. 4, 5 und 6 VgV nachzufordern.
- Angabe der Registrierungsnummer des Handels- bzw. Firmenregister.
- Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft

Hinweis: Sofern der Bieter die Eigenerklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu einzelnen Aspekten bejahen sollte, hat dieser bereits mit dem Teilnahmeantrag zur Überzeugung der Vergabestelle gesondert darzulegen, dass gleichwohl etwa aufgrund einer erfolgten Selbstreinigung des bietenden Unternehmens die Zuverlässigkeit wiederhergestellt werden konnte. Maßgebend für die Durchführung einer Selbstreinigung sind die in § 125 GWB geregelten Maßnahmen. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es im Ermessen der Vergabestelle steht, abzuwägen, ob die durchgeführten Maßnahmen der Selbstreinigung als erfolgreich angesehen werden. Die Vergabestelle wird die diesbezüglichen Ausführungen des betroffenen Bieters umfassend in ihre Ermessensentscheidung einbeziehen.

Die Vergabestelle behält sich vor, zum Nachweis der Eigenerklärungen eines Bieters betreffend das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB folgende Unterlagen
zumindest in Kopie nachzufordern, die binnen einer angemessenen Frist vorzulegen sind.

Erklärung zum Russlandbezug:
Gem. Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23
der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine de-stabilisieren haben die Bieter bei öffentlichen Auftragsvergaben eine Erklärung zum Russlandbezug betreffend die beabsichtigte Leistungserbringung vorzulegen (siehe Formblatt).

Angabe zu Unternehmensdaten:
Zu reinen Informationszwecken haben die Bewerber mit dem Teilnahmeantrag allgemeine Angaben zu dem Bewerberunternehmen mitzuteilen. Das Formblatt ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen und zu diesem Zwecke entsprechend zu vervielfältigen. Ein entsprechendes Formblatt ist den Teilnahmeunterlagen beigefügt.

Einzureichende Unterlagen:
- 01 T01 Erklärung Unternehmensdaten (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 03 T03 Eigenerklärung Ausschlussgründe (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 05 T05 Erklärung Russlandbezug (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

c) Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bieter fordert der AG mindestens:

- Referenzen über früher ausgeführte, vergleichbare Aufträge, die in den letzten höchstens
drei Jahren erbracht worden sind, wobei folgende Mindestanforderungen gelten:
Mindestanforderungen: Die Bewerber haben mindestens 2 Referenzen über die Durchführung von Bewachungs- und Sicherungsleistungen bezogen auf Unterkünfte für Geflüchtete und/oder Wohnungslose aus den letzten fünf abgeschlossenen Jahren anzugeben, die der Art und dem Umfang nach eine Vergleichbarkeit zum verfahrensgegenständlichen Auftrag aufweisen und mindestens für ein 2 Jahre durchgehend bereits erbracht worden sind.
Eine Vergleichbarkeit ist anzunehmen, wenn es sich um die Bewachung von mindestens
10 Unterkünften für Geflüchtete und/oder Wohnungslose gehandelt hat. Die Referenzen
müssen auch die Durchführung von Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen sowie die
Führung eines elektronischen Wachbuches enthalten haben.
Zur Benennung der Referenzen ist das den Teilnahmeunterlagen beigefügte Formblatt zu
verwenden. Anzugeben sind die Angabe des jährlichen Rechnungswerts, der Leistungszeit, die Beschreibung der konkret erbrachten Leistungen sowie die Angabe eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer.
Hinweis: Aufgrund aktueller vergaberechtlicher Rechtsprechung ist darauf hinzuweisen, dass
ein Referenzauftrag dann nicht als Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit des Bieters angegeben werden kann, wenn die Haupt- bzw. Kernleistungen (Hardwarebeschaffung, Einrichtung der Struktur mit Datenmigration und Serviceleistung) tatsächlich operativ durch einen
Nachunternehmer im Rahmen des Referenzauftrages erbracht worden sind. Dieses gilt unabhängig davon, ob eigentlicher Auftragnehmer, d. h. Vertragspartner des Referenzauftrages
der Bieter selbst war. Maßgebend ist die tatsächliche Leistungsdurchführung.
- Eigenerklärung über die Erlaubnis des Bieters nach § 34a GewO
- Eigenerklärung zum Bestehen einer aktuell gültigen Zertifizierung gemäß DIN 77200 1 bis 3
- Eigenerklärung, dass die eingesetzten Bewachungskräfte über die Sachkundeprüfung
nach § 34a Gewerbeordnung i.V.m. der Bewachungsverordnung verfügen
- Eigenerklärung zur Berufserfahrung und Qualifikation der Projekt- bzw. Einsatzleitung
und zu vorhandenen Qualifizierungen (z. B. geprüfter Meister/in "Schutz und Sicherheit")
Hinweis: Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung vom vorgesehenen
Bestbieter die Vorlage der Nachweise und Erlaubnisse zu fordern.

d) Ergänzende Unterlagen
Falls zutreffend sind von dem Bieter noch folgende ergänzende Unterlagen beizufügen:
- Verpflichtungserklärung des beliehenen Unternehmens im Falle der Eignungsleihe
- Erklärung zu Nachunternehmerleistungen

6. Eignungsleihe:
Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
sowie seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. In diesem Fall muss der Bieter mit dem Teilnahmeantrag durch
Vorlage einer Verpflichtungserklärung nachweisen, dass das beliehene Unternehmen die betreffenden Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, § 47 VgV.
In diesem Falle sind für das beliehene Unternehmen, welches als Unterauftragnehmer, die
betroffenen Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellen muss, oder sonstigen Dritten die
Angaben und Nachweise zur Fachkunde und/oder technischen Leistungsfähigkeit zusammen
mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Überdies weisen wir darauf hin, dass die Vorlage der Referenzen auch dem Nachweis d. einschlägigen beruflichen Erfahrung dient. Nach § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV erfordert somit die Eignungsleihe hinsichtlich der Vorlage der geforderten Referenz, dass die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch genommen werden können, wenn dieses beliehene Unternehmen auch die Leistung erbringt, für die diese Kapazitäten benötigt werden. In diesem
Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass neben den Umsetzungen der eigentlichen Bewachungsleistungen gerade bei einem derart personallastigen Auftrag die betriebsorganisatorischen Fähigkeiten und Kapazitäten des Auftragnehmers erhebliche Bedeutung haben. Vor diesem Hintergrund reicht eine reine Know-How-Leihe vorliegend nicht aus. Für eine hinreichende Mitwirkungshandlung im Sinne des § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird gefordert, dass zumindest für die Projektleitung und das Führungspersonal die Mitarbeiter zum Einsatz kommen, die von dem Beliehenen Unternehmen gestellt werden.
Diesbezüglich sind jedoch die weiteren Vorgaben zur Angebotslegung in der Aufforderung zur Angebotsabgabe und sowie den nachstehenden Verfahrensbedingungen für das Verhandlungsverfahren zu beachten soweit es um die Zulassung von Nachunternehmern geht. Für die nach Ziffer III. 9.) dieses Verfahrensbriefs definierten kritischen Dienstleistungsaufgaben, die
vom Bewerber/Bieter selbst durchzuführen sind, kommt eine Eignungsleihe nicht in Betracht, da diese nach § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV den Einsatz des Personals des Eignungsverleihers erfordern würden.

Siehe weitere "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" unter "Sonstige Eignungsbedingungen"

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

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Finanzierung

siehe spätere Vergabeunterlagen

Rechtsform des Bieters

gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Keine

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung