Bundesstadt Bonn - Arbeitsmedizinische Betreuung (Stab-Gesundheit)
VO: VgV Vergabeart:   Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Bundesstadt Bonn, BN-2025-01509, Beantwortung von Bewerber-/Bieterfragen Datum: 28.03.2025 - 09:25 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantworten wir folgende Bewerber-/Bieterfragen:

im Rahmen der Bearbeitung der Ausschreibung ist folgende Rückfrage aufgekommen:

Konkret geht es um folgenden Passus:

"Neueinzustellende sowie wiedereinzugliedernde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen
längstens zwei Wochen auf einen entsprechenden Untersuchungstermin warten. Die zeit-nahe Erstellung und Übersendung des Untersuchungsberichtes innerhalb von zwei Wochen nach dem Untersuchungstermin muss dabei gewährleistet werden; die kurzfristige Vorabinformation des Personal- und Organisationsamtes innerhalb von drei Tagen nach dem Untersuchungstermin per Mail ist erforderlich."

Hinweis: Die Vorabinformation bedarf einer vorherigen Zustimmung des Mitarbeitenden, sodass wir die Frist nur bedingt beeinflussen können. Wurde der Umstand bei dieser Vorgabe berücksichtigt?

Antwort: Ja.


Bitte berücksichtigen Sie die Informationen bei der Kalkulation Ihres Angebotes bzw. bei der Erstellung Ihres Teilnahmeantrags.

Sofern Sie bereits ein Angebot bzw. einen Teilnahmeantrag abgegeben haben und durch die veränderten Rahmenbedingungen Änderungen in Ihrem bisherigen Angebot/ Teilnahmeantrag notwendig werden, ziehen Sie bitte Ihr Angebot bzw. Teilnahmeersuchen im jeweiligen Projektraum auf dem Vergabemarktplatz mithilfe des Aktionselements "Zurückziehen" zurück, überarbeiten dieses und geben es erneut mit dem Bietertool ab. Es sind immer die aktuellsten Vergabeunterlagen für die Abgabe eines Angebots bzw. Teilnahmeantrags zu verwenden.


Mit freundlichen Grüßen
Bundesstadt Bonn
Referat Vergabedienste

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Betreff: Bundesstadt Bonn, BN-2025-01509, Beantwortung von Bewerber-/Bieterfragen Datum: 28.03.2025 - 09:23 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantworten wir folgende Bewerber-/Bieterfragen:

1. Ist es vorgesehen, dass Untersuchungsleistungen in der arbeitsmedizinischen Praxis des Auftragnehmers stattfinden?

Antwort: Ja, wie aus der Leistungsbeschreibung ersichtlich.

2. Ist es möglich Leistungen wie Vorbereitung, Nachbereitung Konzeptentwicklungen, Protokollierung von Begehungen etc. ortsungebunden zu leisten? Schließlich können diese Leistungen ohne Einschränkungen außerhalb der Standorte des Auftraggebers erfolgen.

Antwort: Ja.

3. Wir beschäftigen Ärzte, die sich bereits in anderen Fachgebieten durch eine mindestens zweijährige klinische Tätigkeit oder einen anderen anerkannten Facharzt qualifiziert haben und sich in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Gesetzgebers in der Weiterbildung zum Facharzt für Arbeitsmedizin befinden. Ärzte in Weiterbildung stehen unter der persönlichen Leitung der weiterbildungsermächtigten Ärzte und dürfen in diesem Rahmen gemäß DGUV Vorschrift 2 arbeitsmedizinisch betreuen. Gestatten Sie in diesem Rahmen und unter genannten Voraussetzungen den Einsatz von Ärzten, welche sich in Weiterbildung zum Facharzt für Arbeitsmedizin befinden?

Antwort: Ja, unter enger Einbindung von vorhandenen Fachärzten für Arbeitsmedizin.

4. Zudem halten wir die personelle Ressource für die ausgeschriebene Betreuung durch Betriebsärzte im Bereich der Arbeitsmedizin, bedarfsweise unter Hinzuziehung medizinischen Assistenzpersonals oder weiterer interdisziplinärer Experten wie Arbeitspsychologen, Sportwissenschaftler, Pädagogen, Ernährungsberater, Stimmbildner, Mental-Coaches vor. Inwieweit dürfen interdisziplinäre Experten die individuelle Betreuung erbringen? Z. B. Bis zu 50% der individuellen Betreuung darf durch ein Präventionsteam erbracht werden.

Antwort: Siehe hierzu bitte Frage 3. Die Größenordnung der Betreuung ist individuell abzustimmen.

5. In der Leistungsbeschreibung steht Folgendes: "Hinsichtlich der zu berücksichtigenden Kosten ist die Betreuungsleistung zu mindestens 70% durch eine individuelle Betreuung der Bundesstadt Bonn und zu maximal 30% durch Zentrums- und Unternehmensleistungen zu erbringen." Sind die 30% für Zentrums- und Unternehmensleistungen dokumentationspflichtig?

Antwort: Dokumentationspflichtige Unterlagen für die Zentrums- und Unternehmensleistungen sind bei Bedarf zur Verfügung zu stellen.

6. In der Leistungsbeschreibung steht, dass das Angebot mit einem pauschalisierten Endpreis abgegeben werden soll. Beinhaltet der Pauschalpreis ausschließlich die Grundbetreuung oder alle Leistungen pro Jahr?

Antwort: Der Pauschalpreis soll alle Leistungen beinhalten (mit Ausnahme der Stückkosten von Impfungen), siehe Leistungsbeschreibung.

7. Wenn mehr als die angegebenen Untersuchungsleistungen benötigt werden, werden diese separat beauftragt zu den bestehenden Konditionen also Stückkosten je Untersuchung. Verstehen wir Sie richtig?

Antwort: Sollten mehr als die angegebenen Untersuchungsleistungen abgerufen werden, wird eine zusätzliche Beauftragung individuell vereinbart, welche sich jedoch an den Stückkosten orientiert.

8. Wenn sich Preise für Laborleistungen oder sonstige technische Leistungen externer Anbieter erhöhen, darf der Auftragnehmer dann auch die Preise entsprechend anpassen?

Antwort: Nein, die Preise dürfen im Rahmen der Vertragslaufzeit nicht angepasst werden.

9. Können Sie die Preisblätter schon im Teilnahmewettbewerb zur Verfügung stellen, damit alle potenziellen Bieter verstehen, was in der Angebotsphase auf sie zukommt?

Antwort: Preisblätter werden nicht zur Verfügung gestellt. Es gelten die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Bedingungen.



Bitte berücksichtigen Sie die Informationen bei der Kalkulation Ihres Angebotes bzw. bei der Erstellung Ihres Teilnahmeantrags.

Sofern Sie bereits ein Angebot bzw. einen Teilnahmeantrag abgegeben haben und durch die veränderten Rahmenbedingungen Änderungen in Ihrem bisherigen Angebot/ Teilnahmeantrag notwendig werden, ziehen Sie bitte Ihr Angebot bzw. Teilnahmeersuchen im jeweiligen Projektraum auf dem Vergabemarktplatz mithilfe des Aktionselements "Zurückziehen" zurück, überarbeiten dieses und geben es erneut mit dem Bietertool ab. Es sind immer die aktuellsten Vergabeunterlagen für die Abgabe eines Angebots bzw. Teilnahmeantrags zu verwenden.


Mit freundlichen Grüßen
Bundesstadt Bonn
Referat Vergabedienste

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Betreff: Bundesstadt Bonn, BN-2025-01509, Beantwortung von Bewerber-/Bieterfragen Datum: 25.03.2025 - 14:04 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantworten wir folgende Bewerber-/Bieterfragen:

In der Leistungsbeschreibung auf Seite 2 wird angegeben, dass das Angebot mit einem pauschalierten Endpreis (einschließlich Mehrwertsteuer) pro Jahr abschließen muss.
In den bereitgestellten Vergabeunterlagen konnten wir jedoch kein ausfüllbares Preisblatt finden.
Könnten Sie bitte bestätigen, ob ein eigenes Preisblatt erstellt werden soll? Falls ja, gibt es spezifische Anforderungen an dessen Struktur und Inhalt?

Antwort: Derzeit befindet sich das Verfahren in der Phase des Teilnahmewettbewerbs, in dieser Phase werden keine Angebote angefordert. Die Angebotsabgabe folgt in der zweiten Phase des Verfahrens, sofern Sie ein geeigneter Bewerber sind.

Bitte berücksichtigen Sie die Informationen bei der Kalkulation Ihres Angebotes bzw. bei der Erstellung Ihres Teilnahmeantrags.

Sofern Sie bereits ein Angebot bzw. einen Teilnahmeantrag abgegeben haben und durch die veränderten Rahmenbedingungen Änderungen in Ihrem bisherigen Angebot/ Teilnahmeantrag notwendig werden, ziehen Sie bitte Ihr Angebot bzw. Teilnahmeersuchen im jeweiligen Projektraum auf dem Vergabemarktplatz mithilfe des Aktionselements "Zurückziehen" zurück, überarbeiten dieses und geben es erneut mit dem Bietertool ab. Es sind immer die aktuellsten Vergabeunterlagen für die Abgabe eines Angebots bzw. Teilnahmeantrags zu verwenden.


Mit freundlichen Grüßen
Bundesstadt Bonn
Referat Vergabedienste

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