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Bundesstadt Bonn - Lieferung und Ausgabe von Mittagessen
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Bundesstadt Bonn, BN-2025-00092, Aktualisierung Leistungsbeschreibung Datum: 12.03.2025 - 10:32 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beachten Sie, dass die Leistungsbeschreibungen inhaltlich bezüglich folgender Themen aktualisiert wurden:

- Konkretisierung die Möglichkeit der Art der Essenanlieferung an den einzelnen Standorten
- Angaben zu den Warmhaltezeiten und den notwendigen Kerntemperaturen

Die neu zur Verfügung gestellten/aktualisierten/korrigierten Unterlagen stehen im Reiter "Vergabeunterlagen" zum Download zur Verfügung.

Bitte berücksichtigen Sie die Informationen bei der Kalkulation Ihres Angebotes bzw. bei der Erstellung Ihres Teilnahmeantrags.

Mit freundlichen Grüßen
Bundesstadt Bonn
Referat Vergabedienste

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Betreff: Bundesstadt Bonn, BN-2025-00092, Beantwortung von Bewerber-/Bieterfragen Datum: 12.03.2025 - 10:32 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantworten wir folgende Bewerber-/Bieterfragen:

Ist es möglich eine Vorbestellzeit bis sonntags um 23:59 Uhr für die übernächste Woche zu realisieren, um eine ressourcensparende und nachhaltige Versorgung durchzuführen und Lebensmittelreste sowie Überproduktion zu vermeiden?

Antwort: Aufgrund unterschiedlicher Bestell- und Abrechnungssysteme von einzelnen Caterern wurden hinsichtlich der Vorbestellzeit keine Vorgaben in der Leistungsbeschreibung gemacht. Bitte geben Sie Ihre Vorbestellzeit im einzureichenden Konzept an.


Sie geben in Ihrer Leistungsbeschreibung eine tägliche Anlieferung an, besteht die Möglichkeit unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit einmal die Woche Ihre Einrichtungen anzuliefern?

Antwort: Von den ausgeschriebenen Schulstandorten werden derzeit 4 mittels Warmanlieferung versorgt, die anderen drei Standorte im Cook & Chill- Verfahren. Die Anzahl der Liefertage ist abhängig von dem vom Bieter angebotenen Verfahren und den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort, daher kann die Frage nicht pauschal beantwortet werden. An den Schulstandorten Karl-Simrock-Schule, Konrad-Adenauer-Gymnasium und Johannes-Rau-Schule können aufgrund der räumlichen Gegebenheiten keine Konvektomaten aufgestellt werden, so dass nur eine Warmanlieferung möglich ist. Inwieweit an den übrigen Schulstandorten die Anzahl der Liefertage durch Lagerung von Lebensmitteln vor Ort reduziert werden kann, muss der Bieter im Rahmen der vorgesehenen Ortsbesichtigung der Schulstandorte selbst in Erfahrung bringen und in seinem Konzept für den jeweiligen Schulstandort bei Angebotsabgabe darlegen. Nicht alle in den Schulen vorhandenen Konvektomaten, Kühlschränke usw. befinden sich im städtischen Eigentum, sondern werden von dem jeweiligen Bewirtschafter gestellt.


In der Leistungsbeschreibung des Konrad-Adenauer-Gymnasium gibt es zwei Unterschiedliche Angaben zur Anzahl der Verpflegungstage. Welche Angabe ist korrekt - 5 Tage oder 3 Tage?

Antwort: Die Anzahl von drei Verpflegungstagen ist richtig.


Bitte stellen Sie uns eine Inventarliste der Schulen zur Verfügung.

Antwort: Die Mensen verfügen über die notwendige Grundausstattung an Geräten und Inventar. Darüber hinaus gehende technische Ausstattung ist vom Bewirtschafter zu stellen, soweit diese als notwendig angesehen wird. Inventarlisten können nicht zur Verfügung gestellt werden, einen Überblick können sich die Bieter im Rahmen des verpflichtend vorgesehenen Besichtigungstermins der Schulstandorte verschaffen.

Bitte berücksichtigen Sie die Informationen bei der Kalkulation Ihres Angebotes bzw. bei der Erstellung Ihres Teilnahmeantrags.

Sofern Sie bereits ein Angebot bzw. einen Teilnahmeantrag abgegeben haben und durch die veränderten Rahmenbedingungen Änderungen in Ihrem bisherigen Angebot/ Teilnahmeantrag notwendig werden, ziehen Sie bitte Ihr Angebot bzw. Teilnahmeersuchen im jeweiligen Projektraum auf dem Vergabemarktplatz mithilfe des Aktionselements "Zurückziehen" zurück, überarbeiten dieses und geben es erneut mit dem Bietertool ab. Es sind immer die aktuellsten Vergabeunterlagen für die Abgabe eines Angebots bzw. Teilnahmeantrags zu verwenden.

Mit freundlichen Grüßen
Bundesstadt Bonn
Referat Vergabedienste

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Betreff: Bundesstadt Bonn, BN-2025-00092, Hinweise zur Mehrwertsteuer Datum: 07.03.2025 - 11:08 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei den ausgeschriebenen Leistungspositionen fallen unterschiedliche Mehrwertsteuer an, die systemtechnisch in der Datei "Leistungsverzeichnis.xlsx" nicht darstellbar sind.
Insofern hat der Auftraggeber für die Angebotsabgabe den Mehrwertsteuersatz mit 0 % festgelegt.

Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt auf Basis der (Netto-) Angebotspreise.

Die im Auftragsfall zu stellenden Rechnungen sind mit dem für die spezifische Leistung aktuell gültigen Mehrwertsteuersatz zu fertigen.

Mit der Bitte um Berücksichtigung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Referat Vergabedienste

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