Bundesstadt Bonn: Konrad-Adenauer-Gymnasium Neubau Gebäudeautomation
VO: VOB Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Bundesstadt Bonn, BN-2025-00988, Beantwortung von Bewerber-/Bieterfragen Datum: 27.03.2025 - 15:52 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantworten wir folgende Bewerber-/Bieterfrage:

Frage:

Ich nehme Bezug auf Ihre Ablehnung, Rechtskonformität durch Änderung der LV-Positionen herzustellen.
In welchem Vortext und durch welche Informationen in diesem Vortexten wird eine erschöpfende Beschreibung, eine eindeutige Datenpunktzuordnung zu den ASP, und allem Voran auch eine eindeutige Leistungsbestimmung ermöglicht? Wie soll ein dritter eindeutig interpretieren was "3x 16 UI" oder "3x 16 EA" sind? Ich fordere Sie abermals auf, die Leistungspositionen in eine Form zu bringen, welche einen fairen Wettbewerb überhaupt erst ermöglicht. In diesem Zusammenhang verweise ich ausdrücklich auf §31 VgV Abs. 1,2, 6 !!

Antwort:

Die ausführliche Beschreibung ist dem Langtext
und der hier beschriebenen Produktmerkmale zu entnehmen.

Der Vortext ist den Positionen vorgestellt und dem
Leistungsverzeichnis zu entnehmen.


Bitte berücksichtigen Sie die Informationen bei der Kalkulation Ihres Angebotes bzw. bei der Erstellung Ihres Teilnahmeantrags.

Sofern Sie bereits ein Angebot bzw. einen Teilnahmeantrag abgegeben haben und durch die veränderten Rahmenbedingungen Änderungen in Ihrem bisherigen Angebot/ Teilnahmeantrag notwendig werden, ziehen Sie bitte Ihr Angebot bzw. Teilnahmeersuchen im jeweiligen Projektraum auf dem Vergabemarktplatz mithilfe des Aktionselements "Zurückziehen" zurück, überarbeiten dieses und geben es erneut mit dem Bietertool ab. Es sind immer die aktuellsten Vergabeunterlagen für die Abgabe eines Angebots bzw. Teilnahmeantrags zu verwenden.



Mit freundlichen Grüßen
Bundesstadt Bonn
Referat Vergabedienste

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Betreff: Bundesstadt Bonn, BN-2025-00988, Beantwortung von Bewerber-/Bieterfragen Datum: 24.03.2025 - 08:58 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantworten wir folgende Bewerber-/Bieterfragen:

Frage:
Enthält Titel 1.6 Leistungen die der AN GA im Rahmen der Aufschaltung auf der städtischen GLT zu erbringen hat?

Antwort:
In Titel 1.6 sind Leistungen, die der AN im Rahmen der Aufschaltung auf die städtischen GLT zu erbringen hat

Frage:
Bezüglich Ihrer zweiten Antwort bitte ich die entsprechenden LV Positionen abzuändern, da diese gegen §97 GWB verstoßen. Die aktuellen Positionsbeschreibungen wie bspw. " 1x EA Modul mit 16 E/A" beschreibt die konkrete Anforderung aus Sicht eines dritten weder Produktneutral noch erschöpfend und bevorteilt das Planungsfabrikat in unzulässiger Weise. Auch wenn Sie das Gesamtmengengerüst mitgeteilt haben, lässt hieraus nicht ableiten welche Datenpunkte in Typ und Menge den jeweiligen ISP zugeordnet werden. Abschließend ist auch im Auftragsfall eine Leistungsabrechnung in dieser Form nicht möglich, vor allem nicht dann, wenn der Bieter Produkte anbietet die über eine abweichende EA Zusammensetzung und Teilung verfügen.

Antwort:
Wir gehen davon aus, dass die entsprechenden LV-Positionen erschöpfend ausgeschrieben sind. Die Zuordnung zu den Controllern ist gegeben durch Erläuterungen im Hinweistext vor den LV-Positionen.

Frage:
Wir gehen davon aus, dass die Ausführungsunterlagen gemäß den Vorgaben der VDI 6026 und VOB/C bereitgestellt werden. Ist diese Annahme korrekt?

Antwort:
Als Basis der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen wird grundsätzlich die VOB/C zugrunde gelegt.

Frage:
Dürfen wir davon ausgehen, dass die Ausführungsunterlagen vor Erstellung der Leistungsverzeichnisse vom Auftraggeber freigegeben wurde?

Antwort:
Die Ausführungsunterlagen und das Leistungsverzeichnis wurden durch den Auftraggeber, bzw. einen externen Unterstützer erstellt und geprüft. Sollten Sie im Rahmen der Angebotserstellung dennoch Fehler oder Auffälligkeiten an den Vergabeunterlagen feststellen, sind diese unverzüglich der Vergabestelle mitzuteilen.

Frage:
Wir gehen davon aus, dass uns die vollständigen Ausführungsunterlagen 21 Tage vor Ausführungsbeginn vorgelegt werden. Ist diese Annahme korrekt?

Antwort:
Die zur Ausführung erforderlichen Unterlagen werden dem Auftragnehmer rechtzeitig vor Ausführungsbeginn zur Verfügung gestellt.

Frage:
Wir gehen davon aus, dass 14 Tage nach Beauftragung ein mit dem AG abgestimmter und realistischer Bauzeitenplan vorgelegt wird und dieser die Vertragszeitraumangaben aus dem Formblatt zur Angebotsaufforderung entspricht. Ist diese Annahme korrekt?

Antwort:
Die Ausführungsfristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen (siehe Besondere Vertragsbedingungen für Bauleistungen und ggfs. separater Bauzeitenplan). Einzeltermine werden rechtzeitig vor Ausführungsbeginn zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abgestimmt.

Frage:
Wir kalkulieren mit konkreten Komponenten und Materialien. Sofern diese von den bisherigen Planungsfabrikaten abweichen, gehen wir davon aus, dass wir üblicherweise gemäß Vergabephase HOAI und Vergabehandbuch eine auf die Ausschreibungsergebnisse fortgeschriebene Ausführungsplanung erhalten. Ist diese Annahme korrekt?

Antwort:
Alle Produkte und Materialien sind gem. den Anforderungen der Leistungsbeschreibung anzubieten und zu verwenden. Davon abweichende Angebote können nicht gewertet werden. Eine Änderung von Planungsfabrikaten durch den Auftraggeber ist nicht vorgesehen. Sollten später im Rahmen der Umsetzung dennoch Änderungen notwendig sein, erhält der Auftragnehmer hinreichend aussagekräftige Unterlagen darüber.

Frage:
Wir dürfen als Bieter keine Mischkalkulationen durchführen. Wir gehen davon aus, dass keine besonderen Leistungen in die Einheitspreise mischkalkuliert werden müssen, die Einfluss auf die Einheitspreisbildung haben. Ist diese Annahme korrekt?

Antwort:
Es ist korrekt, dass eine Mischkalkulation unzulässig ist. In die Einheitspreise sind jeweils die Kosten für die geforderten Leistungen ggfs. zuzüglich allgemeiner Leistungsanteile einzukalkulieren.
Gem. § 7 b, Abs. 3, VOB/A brauchen Leistungen, die nach den Vertragsbedingungen, den Technischen Vertragsbedingungen oder der gewerblichen Verkehrssitte zu der geforderten Leistung gehören, nicht besonders aufgeführt zu werden.


Bitte berücksichtigen Sie die Informationen bei der Kalkulation Ihres Angebotes bzw. bei der Erstellung Ihres Teilnahmeantrags.

Sofern Sie bereits ein Angebot bzw. einen Teilnahmeantrag abgegeben haben und durch die veränderten Rahmenbedingungen Änderungen in Ihrem bisherigen Angebot/ Teilnahmeantrag notwendig werden, ziehen Sie bitte Ihr Angebot bzw. Teilnahmeersuchen im jeweiligen Projektraum auf dem Vergabemarktplatz mithilfe des Aktionselements "Zurückziehen" zurück, überarbeiten dieses und geben es erneut mit dem Bietertool ab. Es sind immer die aktuellsten Vergabeunterlagen für die Abgabe eines Angebots bzw. Teilnahmeantrags zu verwenden.


Mit freundlichen Grüßen
Bundesstadt Bonn
Referat Vergabedienste

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Betreff: Bundesstadt Bonn, BN-2025-00988, Beantwortung von Bewerber-/Bieterfragen Datum: 13.03.2025 - 09:19 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bzgl. des LV haben sich folgende Bieterfragen ergeben. Diese beantworten wir wie folgt.

Frage:
Im Vortext wird beschrieben dass "Die Aufschaltung auf die GLT der Stadt Bonn" erfolgt. Wir gehen davon aus, dass hiermit die GA-seitige Unterstützung der Aufschaltung gemeint ist, welche mit der GA-seitigen Kommunikationseinrichtung und Übergabe des EDE Files abgeschlossen ist. Somit bezieht sich bspw. pos. 01.05.0130 auf die Lokale Visualisierung. Die für eine Aufschaltung notwendigen Arbeiten auf der städtischen GLT werden bauseits erbracht. Ist das Korrekt ?

Antwort:
Es erfolgt eine Aufschaltung auf die GA der Stadt Bonn. Die Pos. 01.05.0130 bezieht sich auf die lokale Visualisierung.

Frage:
Eine Systemauslegung mit einem gleichwertigen Fabrikat ist anhand der Leistungsbeschreibung nicht möglich da im vorliegenden LV nur Herstellerspezifische Module und eine undifferenzierte Datenpunktsumme aufgeführt sind. Wir bitten um Zusendung der Funktionslisten, um zumindest die kalkulationsrelevanten Datenpunkttypen gemäß VDI 3814 (Abschnitt1-2) korrekt ermitteln zu können.

Antwort:
Binäre Ausgabe Schalten/Stellen 1) 84 DP
Analoge Ausgabe Stellen 154 DP
Analoge Ausgabe Stellen 160 DP
Binäre Eingabe Zählen 12 DP
Analoge Eingabe Messen 2) 137 DP


Bitte berücksichtigen Sie die Informationen bei der Kalkulation Ihres Angebotes bzw. bei der Erstellung Ihres Teilnahmeantrags.

Sofern Sie bereits ein Angebot bzw. einen Teilnahmeantrag abgegeben haben und durch die veränderten Rahmenbedingungen Änderungen in Ihrem bisherigen Angebot/ Teilnahmeantrag notwendig werden, ziehen Sie bitte Ihr Angebot bzw. Teilnahmeersuchen im jeweiligen Projektraum auf dem Vergabemarktplatz mithilfe des Aktionselements "Zurückziehen" zurück, überarbeiten dieses und geben es erneut mit dem Bietertool ab. Es sind immer die aktuellsten Vergabeunterlagen für die Abgabe eines Angebots bzw. Teilnahmeantrags zu verwenden.


Mit freundlichen Grüßen
Bundesstadt Bonn
Referat Vergabedienste

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Betreff: Bundesstadt Bonn, BN-2025-00988, Beantwortung von Bewerber-/Bieterfragen Datum: 07.03.2025 - 10:51 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantworten wir folgende Bewerber-/Bieterfragen:

1. Wir gehen davon aus, dass wir die Ausführungsunterlagen gemäß den Vorgaben aus VOB/C in der Qualität der VDI 6026, der AMEV-Gebäudeautomation 2023 und der AMEV BacNet 2017 erhalten. Ist diese Annahme korrekt?

Antwort:
Als Basis der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen wird grundsätzlich die VOB/C zugrunde gelegt.

2. Dürfen wir davon ausgehen, dass die Ausführungsunterlagen vor Erstellung der Leistungsverzeichnisse vom Auftraggeber freigegeben wurden?

Antwort:
Die Ausführungsunterlagen und das Leistungsverzeichnis wurden durch den Auftraggeber, bzw. einen externen Unterstützer erstellt und geprüft. Sollten Sie im Rahmen der Angebotserstellung dennoch Fehler oder Auffälligkeiten an den Vergabeunterlagen feststellen, sind diese unverzüglich der Vergabestelle mitzuteilen.


3. Wir gehen davon aus, dass uns die vollständigen Ausführungsunterlagen 21 Tage vor Ausführungsbeginn vorgelegt werden. Ist diese Annahme korrekt?

Antwort:
Die zur Ausführung erforderlichen Unterlagen werden dem Auftragnehmer rechtzeitig vor Ausführungsbeginn zur Verfügung gestellt.


4. Wir kalkulieren mit konkreten Komponenten und Materialien. Sofern diese von den bisherigen Planungsfabrikaten abweichen, gehen wir davon aus, dass wir üblicherweise gemäß Vergabephase HOAI und Vergabehandbuch eine auf die Ausschreibungsergebnisse fortgeschriebene Ausführungsplanung erhalten. Ist diese Annahme korrekt?

Antwort:
Alle Produkte und Materialien sind gem. den Anforderungen der Leistungsbeschreibung anzubieten und zu verwenden. Davon abweichende Angebote können nicht gewertet werden. Eine Änderung von Planungsfabrikaten durch den Auftraggeber ist nicht vorgesehen. Sollten später im Rahmen der Umsetzung dennoch Änderungen notwendig sein, erhält der Auftragnehmer hinreichend aussagekräftige Unterlagen darüber.


5. Das Leistungsverzeichnis enthält einige notwendige Leistungen nicht in eigenen Ordnungszahlen. Wir gehen davon aus, dass die Erstellung des LV gemäß den Vorgaben aus VOB/C DIN 18299 und den spezifischen ATVs insbesondere den Abrechnungseinheiten durchgeführt wurde. Ist diese Annahme korrekt?

Antwort:
Das Leistungsverzeichnis ist ordnungsgemäß und unter Berücksichtigung der VOB erstellt worden. Im Rahmen der Kalkulation sind alle Vorgaben aus den Vergabeunterlagen zu berücksichtigen. Sollten Fragen bzgl. einzelner Abrechnungseinheiten bestehen, bitte ich Sie, diese konkret zu benennen.


6. Enthält das Leistungsverzeichnis alle Detailangaben (insbesondere zu Verlegearten, Höhen, Varianten und besonderen Befestigungen), die zur Ausführung der Leistungen erforderlich sind?

Antwort:
Die Leistung ist gem. § 7 VOB/A eindeutig und erschöpfend beschrieben, so dass eine einwandfreie Kalkulation möglich ist. Sollten Sie im Rahmen der Angebotserstellung dennoch fehlende Angaben oder sonstige Auffälligkeiten an den Vergabeunterlagen feststellen, sind diese unverzüglich der Vergabestelle mitzuteilen.


7. Wir dürfen als Bieter keine Mischkalkulationen durchführen. Wir gehen davon aus, dass keine besonderen Leistungen in die Einheitspreise mischkalkuliert werden müssen, die Einfluss auf die Einheitspreisbildung haben. Ist diese Annahme korrekt?

Antwort:
Es ist korrekt, dass eine Mischkalkulation unzulässig ist. In die Einheitspreise sind jeweils die Kosten für die geforderten Leistungen ggfs. zuzüglich allgemeiner Leistungsanteile einzukalkulieren.
Gem. § 7 b, Abs. 3, VOB/A brauchen Leistungen, die nach den Vertragsbedingungen, den Technischen Vertragsbedingungen oder der gewerblichen Verkehrssitte zu der geforderten Leistung gehören, nicht besonders aufgeführt zu werden.


8. Wie oft muss der Bauleiter an einem Baustellen-Jour-Fix teilnehmen?
Wir gehen davon aus, dass wie üblich die Besprechung nicht länger als 60 Minuten dauert.

Antwort:
Regelmäßige Baustellentermine und Abstimmungsgespräche für den Bauleiter während der gesamten Ausführungszeit sind in die Kosten einzukalkulieren. Der Umfang dieser Bauleiterbesprechungen richtet sich jeweils nach dem aktuellen Bedarf, bewegt sich grundsätzlich aber in einem üblichen Rahmen.

9. Wir gehen davon aus, dass 14 Tage nach Beauftragung ein mit dem
Architekten abgestimmter und realistischer Bauzeitenplan vorgelegt wird und dieser die Vertragszeitraumangaben aus dem Formblatt zur Angebotsaufforderung entspricht. Ist diese Annahme korrekt?

Antwort:
Die Ausführungsfristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen (siehe Besondere Vertragsbedingungen für Bauleistungen und ggfs. separater Bauzeitenplan). Einzeltermine werden rechtzeitig vor Ausführungsbeginn zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abgestimmt.


10. Gemäß den Vorgaben aus der VOB/C gehen wir davon aus, dass unsere Parkmöglichkeiten sowie Baustelleneinrichtung nicht abweichend kalkulieren mussten. Ist diese Annahme korrekt?

Antwort:
Die Kalkulation für die Baustelleneinrichtung hat gem. der Leistungsbeschreibung zu erfolgen. Parkmöglichkeiten sind i.d.R. in unmittelbarer Nähe zur Baustelle vorhanden.


11. Gemäß VOB/C ist eine kontinuierliche Montage üblich. Müssen wir konkrete Arbeitsunterbrechungen oder Erschwernisse berücksichtigen?

Antwort:
Die Ausführungszeiten und Bauphasen, sowie mögliche Unterbrechungen, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.


12. Wird die Ausführungsplanung in einem offenen Datenformat (dwg) zur Weiterverarbeitung übergeben?

Antwort:
Die Planunterlagen werden im Dateiformat PDF und DWG übergeben.


13. Ist die Annahme korrekt, dass jeweils die Normen und technischen Regeln für Auftraggeber und Auftragnehmer in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich Änderungen, Berichtigungen, zugehöriger Beiblätter und die Abhängigkeiten innerhalb der Regelwerke untereinander gelten.

Antwort:
Es gilt der Inhalt des Angebotes, das mit dem Zuschlag angenommen wird.


Bitte berücksichtigen Sie die Informationen bei der Kalkulation Ihres Angebotes bzw. bei der Erstellung Ihres Teilnahmeantrags.

Sofern Sie bereits ein Angebot bzw. einen Teilnahmeantrag abgegeben haben und durch die veränderten Rahmenbedingungen Änderungen in Ihrem bisherigen Angebot/ Teilnahmeantrag notwendig werden, ziehen Sie bitte Ihr Angebot bzw. Teilnahmeersuchen im jeweiligen Projektraum auf dem Vergabemarktplatz mithilfe des Aktionselements "Zurückziehen" zurück, überarbeiten dieses und geben es erneut mit dem Bietertool ab. Es sind immer die aktuellsten Vergabeunterlagen für die Abgabe eines Angebots bzw. Teilnahmeantrags zu verwenden.


Mit freundlichen Grüßen
Bundesstadt Bonn
Referat Vergabedienste

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Betreff: Bundesstadt Bonn, BN-2025-00988, Hinweis zur Angebotserstellung Datum: 28.02.2025 - 09:54 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bitte sämtliche Preise und ggfls. Fabrikats-/Produktangaben nur noch in der zur Verfügung gestellten Gaeb-Datei einzutragen und diese zwingend im Bietertool unter "Dokumente zum Angebot" - "Eigene Dokumente" mit Angebotsabgabe in der Version ".x84" hochzuladen ist.

Weiter möchten wir auch darauf hinweisen, dass wir bei der Gaeb-Datei nur noch die Version (XML 3.2) zur Verfügung stellen.

Die von Ihnen zu befüllende Gaeb-Datei befindet sich im Reiter "Vergabeunterlagen" in der Rubrik "Vom Unternehmen auszufüllende und mit Angebot abzugebende Dokumente".

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Bundesstadt Bonn
Referat Vergabedienste

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