Der Punkt 5.1.9 Eignungskriterien zum Kriterium "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" wurde ergänzt.
Der Punkt 5.1.9 Eignungskriterien zum Kriterium "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" und unter "Sonstiges" wurde mit folgendem Satz ergänzt: Die im Rahmen der Eignungsprüfung (technische und berufliche Leistungsfähigkeit) im jeweiligen Los erreichte Punktzahl bildet die Grundlage für die Beschränkung der Bewerberzahl. Bei Punktgleichheit auf dem letzten zu vergebenden Platz erfolgt die Auswahl durch Los.