bonnorange AöR - Dienstleistungsauftrag für die Annahme und Verwertung von Straßen...
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
10.02.2025
18.02.2025 10:00 Uhr
18.02.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste
05314-31001-65
Bertha-von-Suttner-Platz 2-4
53111
Bonn
Deutschland
DEA22
referatvergabedienste@bonn.de
+49 228772600

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste
05314-31001-65
Bertha-von-Suttner-Platz 2-4
53111
Bonn
Deutschland
DEA22
referatvergabedienste@bonn.de
+49 228772600
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Rheinland
DE812110859
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221-147-3116
+49 221-147-2889

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
DE812110859
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221-147-3116
+49 221-147-2889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

90513000-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Im Stadtgebiet Bonn fällt jährlich Straßenkehricht an, der durch Straßenreinigungsfahrzeuge des Auftraggebers (Groß-, Kompakt- und Kleinkehrmaschinen) aufgenommen wird. Die Zusammensetzung des Maschinenkehrgutes steht in Abhängigkeit zur Jahreszeit und zum jeweiligen Kehrgebiet und kann daher im Jahresverlauf variieren.

Der Auftragnehmer nimmt die Abfälle von der bonnorange AöR an. Der Straßenkehricht wird direkt aus den Kehrmaschinen (Groß-, Kompakt- und Kleinkehrmaschinen) abgeladen. Die vorgesehene Fläche muss für das Abkippen geeignet sein.

Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Anlieferungen vorrangig übernommen werden. Hierbei sollte eine maximale Aufenthaltsdauer der Fahrzeuge des Auftraggebers von einer halben Stunde pro Anlieferung nicht überschritten werden.

Der Auftragnehmer erhält einen Festpreis pro t für die Übernahme, den Weitertransport, die Sortierung, Behandlung und Aufbereitung des Straßenkehrichts sowie die Vermarktung der erzeugten Sekundärrohstoffe.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Los 1: Annahme und Verwertung von Straßenkehricht linksrheinisch,
(Stadtbezirke Bonn und Hardtberg) jährliche Menge ca. 2.300 Tonnen

Los 2: Annahme und Verwertung von Straßenkehricht rechtsrheinisch,
(Stadtbezirk Beuel) jährliche Menge ca. 550 Tonnen

Los 3: Annahme und Verwertung von Straßenkehricht linksrheinisch,
(Stadtbezirk Bad Godesberg) jährliche Menge ca. 600 Tonnen

Der mit der Annahme bzw. anschließenden Verwertung beauftragte Auftragnehmer sowie Unterauftragnehmer und / oder Eignungsleiher muss über die zur Aufgabenerfüllung erforderlichen behördlichen Genehmigungen verfügen und soll zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb gem. den Vorgaben des KrWG i. V. m. Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) sein oder über vergleichbare Zertifikate verfügen. Ein entsprechender Nachweis ist mit dem Angebot abzugeben.

Die Verwertungswege sind von der Annahme bis zur Verwertung/Verwendung auf einem gesonderten Blatt detailliert zu beschreiben und dem Angebot beizufügen. Die Verwertungsbetriebe sind im Angebot zu benennen, soweit es sich nicht um Unterauftragnehmer handelt.

Handelt es sich bei dem Auftragnehmer, Unterauftragnehmer und / oder Eignungsleiher um einen nicht zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb gem. KrWG i. V. m. EfbV sind alternativ entsprechende Nachweise gem. § 7 (3) EfbV mit dem Angebot vorzulegen.

Diese umfassen insbesondere:

- Erbringen von Nachweisen über die Durchführung abfallwirtschaftlicher Tätigkeiten:

a. Behördliche Planfeststellungen, Genehmigungen, Zulassungen, Erlaubnisse und Bewilligungen sowie die Vorlage über der mit ihnen verbundenen sonstigen Auflagen und Anordnungen der zuständigen Behörden sowie deren Erfüllung

b. Nachweise über die Überwachung und Kontrolle der durchzuführenden Tätigkeit und

c. Nachweise über die Fach- und Sachkunde und notwendige Zuverlässigkeit des eingesetzten Personals der durchzuführenden Tätigkeit

- Versicherungsschutz:
Nachweis über Betriebs- und Umwelthaftpflicht sowie Umweltschadenversicherung

- Betriebstagebuch:
Nachweis über das Führen eines Betriebstagebuchs, aus dem Angaben über Art, Menge, Herkunft und Verbleib der beauftragten Leistung und Verwertung hervorgehen und besondere Vorkommnisse, insbesondere Betriebsstörungen, die Auswirkungen auf die ordnungsgemäße Abfallbewirtschaftung haben können, einschließlich der möglichen Ursachen und der zur Abhilfe getroffenen Maßnahmen dokumentiert sind. Auf Verlangen werden bonnorange AöR Kopien dieser Nachweise, bezogen auf den beauftragten Leistungsumfang, überlassen.

Mit dem Angebot ist ein Nachweis über die Deckungssummen der Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers in folgender Mindesthöhe für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zu erbringen: 5.000.000 EUR

Mit dem Angebot ist ebenfalls ein Nachweis über eine Umwelthaftpflichtversicherung des Auftragnehmers in der Mindesthöhe von 1.000.000 EUR je Schadensfall einzureichen.

Der Auftraggeber hält die aufgeführten Mindestdeckungssummen als angemessen.

Mit dem Angebot ist ein Mindestjahresumsatz bei vergleichbarer Tätigkeit, im Bereich Entsorgungs- / Verwertungsleistungen, einzureichen.

- Los 1 400.000,00 EUR
- Los 2 150.000,00 EUR
- Los 3 150.000,00 EUR

Der Bieter hat dies in geeigneter und nachvollziehbarer Form mit Angebotsabgabe einzureichen. Der Mindesjahresumsatz muss in den letzten beiden Geschäftsjahren nachweisbar erreicht worden sein. Geeignete Formen sind:

a) Bankerklärungen
b) Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen oder
c) Erklärungen über Gesamtumsatz pro Jahr, die auf Verlangen durch geeignete Nachweise zu belegen sind.

Mit dem Angebot ist ebenfalls eine Referenz mit vergleichbarem Umfang und Dienstleistung mittels Eigenerklärung einzureichen. Die Leistung muss in den letzten drei Jahren erbracht worden sein. Die Erklärung soll auf einem Blatt das Auftragsvolumen, Vertragslaufzeit und Kontaktdaten enthalten. Der Auftraggeber behält sich eine Aufklärung zu den zur Referenz gemachten Angaben vor.

Die Nachweisführung obliegt dem Bieter, die Anerkennung der Nachweise dem Auftraggeber. Alle Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.07.2025
30.06.2026

Die Vertragslaufzeit verlängert sich stillschweigend um weitere 12 Monate, soweit der Auftraggeber den Auftrag nicht bis zum 31.03.2027 schriftlich kündigt. Eine Preisanpassung erfolgt nicht. Der für den Vertragszeitraum angebotene Preis gilt auch für den Verlängerungszeitraum.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
bonnorange AöR
Lievelingsweg 110
53119
Bonn
Deutschland
DEA22

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Selbstständige

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXTSYYDYTYFMYF6E

Einlegung von Rechtsbehelfen

Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.

§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach
§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

§ 161 GWB - Form, Inhalt
(1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Sämtliche Vergabeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Rheinland kostenlos zur Verfügung, eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht.

Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Verfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen.

Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/

Weitere hilfreiche Informationen zur Abgabe eines elektronischen Angebotes können Sie zudem aus dem gleichnamigen Dokument in den Vergabeunterlagen entnehmen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

56
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Es sind keine Personen bei der Öffnung zugelassen.

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Keine

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Einzureichende Unterlagen:
- Bilanzen (VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Informationen über die Bilanzen des Unternehmens
- Haftpflichtversicherung (UVgO, VgV, VOB) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe über eine bestehende angemessene Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (mindestens 5 Mio. EUR), oder Erklärung, im Falle der Beauftragung eine solche abzuschließen und nachzuweisen.
- Mindestumsatz (VgV, VOB-EU) (mit dem Angebot vorzulegen): Mit dem Angebot ist ein Mindestjahresumsatz bei vergleichbarer Tätigkeit, im Bereich Entsorgungs- / Verwertungsleistungen, einzureichen.

- Los 1 400.000,00 EUR
- Los 2 150.000,00 EUR
- Los 3 150.000,00 EUR

Der Bieter hat dies in geeigneter und nachvollziehbarer Form mit Angebotsabgabe einzureichen. Der Mindesjahresumsatz muss in den letzten beiden Geschäftsjahren nachweisbar erreicht worden sein. Geeignete Formen sind:

a) Bankerklärungen
b) Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen oder
c) Erklärungen über Gesamtumsatz pro Jahr, die auf Verlangen durch geeignete Nachweise zu belegen sind.

- Umwelthaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mit dem Angebot ist ebenfalls ein Nachweis über eine Umwelthaftpflichtversicherung des Auftragnehmers in der Mindesthöhe von 1.000.000 EUR je Schadensfall einzureichen.

Eignungskriterium

Sonstiges
Sonstiges

Einzureichende Unterlagen:
- Angebotsschreiben 213 bzw. 324 (UVgO, VgV, VOB, VOB-EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "VVB 213 - Angebotsschreiben - Einheitliche Fassung" oder "324 - Angebotsschreiben" verwenden.
- Bewerber- oder Bietergemeinschaftserklärung 531 bzw. 234 (UVgO, VgV, VOB, VOB-EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "531 - Bewerber-_Bietergemeinschaftserklaerung" oder "VVB 234 - Erklärung Bieter-_Arbeitsgemeinschaft" verwenden.
- Eigenerklärung Informationen zum Bieter CSX 59 (VgV, VOB (EU)) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "CSX 59 - Eigenerklaerung Informationen zum Bieter" verwenden.

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Eignung zur Berufsausübung

Einzureichende Unterlagen:
- Ausschlussgründe 521 (UVgO, VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "521" - Eigenerklaerung Ausschlussgruende" verwenden.
- Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz i. V. m. Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) oder gleichwertig gemäß § 7 (3) EfbV (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Der mit der Annahme bzw. anschließenden Verwertung beauftragte Auftragnehmer sowie Unterauftragnehmer und / oder Eignungsleiher muss über die zur Aufgabenerfüllung erforderlichen behördlichen Genehmigungen verfügen und soll zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb gem. den Vorgaben des KrWG i. V. m. Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) sein oder über vergleichbare Zertifikate verfügen. Ein entsprechender Nachweis ist mit dem Angebot abzugeben.

Die Verwertungswege sind von der Annahme bis zur Verwertung/Verwendung auf einem gesonderten Blatt detailliert zu beschreiben und dem Angebot beizufügen. Die Verwertungsbetriebe sind im Angebot zu benennen, soweit es sich nicht um Unterauftragnehmer handelt.

Handelt es sich bei dem Auftragnehmer, Unterauftragnehmer und / oder Eignungsleiher um einen
nicht zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb gem. KrWG i. V. m. EfbV sind alternativ entsprechende
Nachweise gem. § 7 (3) EfbV mit dem Angebot vorzulegen.
Diese umfassen insbesondere:
1. Erbringen von Nachweisen über die Durchführung abfallwirtschaftlicher Tätigkeiten:
a. Behördliche Planfeststellungen, Genehmigungen, Zulassungen, Erlaubnisse und
Bewilligungen sowie die Vorlage über der mit ihnen verbundenen sonstigen Auflagen
und Anordnungen der zuständigen Behörden sowie deren Erfüllung
b. Nachweise über die Überwachung und Kontrolle der durchzuführenden Tätigkeit und
c. Nachweise über die Fach- und Sachkunde und notwendige Zuverlässigkeit des
eingesetzten Personals der durchzuführenden Tätigkeit
2. Versicherungsschutz:
Nachweis über Betriebs- und Umwelthaftpflicht sowie Umweltschadenversicherung
3. Betriebstagebuch:
Nachweis über das Führen eines Betriebstagebuchs, aus dem Angaben über Art, Menge,
Herkunft und Verbleib der beauftragten Leistung und Verwertung hervorgehen und
besondere Vorkommnisse, insbesondere Betriebsstörungen, die Auswirkungen auf die
ordnungsgemäße Abfallbewirtschaftung haben können, einschließlich der möglichen
Ursachen und der zur Abhilfe getroffenen Maßnahmen dokumentiert sind. Auf Verlangen
werden bonnorange AöR Kopien dieser Nachweise, bezogen auf den beauftragten
Leistungsumfang, überlassen.
- Sanktionspaket 523 (VgV, VOB-EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU" verwenden.

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Einzureichende Unterlagen:
- Erklärung zur Eignungsleihe 534a (UVgO, VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte verwenden Sie das Dokument "534a - Erklaerung Eignungsleihe".
- Erklärung zur Eignungsleihe und Haftungserklärung 534b (UVgO, VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte verwenden Sie das Dokument "534b - Erklaerung Eignungsleihe_Haftungserklaerung" verwenden.
- Referenzen (VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mit dem Angebot ist ebenfalls min. eine Referenz mit vergleichbarem Umfang und Dienstleistung mittels Eigenerklärung einzureichen. Die Leistung muss in den letzten drei Jahren erbracht worden sein. Die Erklärung soll auf einem Blatt das Auftragsvolumen, Vertragslaufzeit und Kontaktdaten enthalten. Der Auftraggeber behält sich eine Aufklärung zu den zur Referenz gemachten Angaben vor.
- Unterauftragnehmer Nachweis 533b (UVgO, VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte verwenden Sie das Dokument " 533b - Nachweis Unterauftragnehmer".
- Unteraufträge 533a (UVgO, VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Bitte verwenden Sie das Dokument "533a - Informationen zu Unterauftraegen bei Angebotsabgabe".
- Detaillierte Beschreibung des Behandlungsverfahrens, Verwertungswege und Zertifikate der Behandlungsanlage (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Das Behandlungsverfahren (einschl. der zu erreichenden Verwertungsquote) und die Verwertungswege sind genau zu beschreiben. Zertifikate der Behandlungsanlage sind beizufügen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Einzureichende Unterlagen:
- Annahmeerklärung der für die Behandlung des Straßenkehrichts in Anspruch zu nehmenden Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mit Abgabe des Angebotes ist eine Annahmeerklärung der für die Behandlung des Straßenkehrichts in Anspruch zu nehmenden Unternehmen - soweit dies nicht durch den Auftragnehmer selbst erfolgt - dem Auftraggeber vorzulegen.
- Notfallplan bei Nichtbetrieb der Annahmestellen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mit dem Angebot ist ein "Notfallplan" vorzulegen aus dem ersichtlich ist, welche Maßnahmen geplant sind, um die Abholung auch bei Nichtbetrieb der genannten Annahmestellen sicherzustellen.
- Nachweis der Regeldauer der Fahrzeuge für die Verwiegung und Entladung. (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die maximale Aufenthaltsdauer der Fahrzeuge des Auftraggebers von einer halben Stunde pro Anlieferung darf nicht überschritten werden.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Noch nicht bekannt

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung

Lose

Angaben zu den Losen
3
3

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Annahme und Verwertung von Straßenkehricht linksrheinisch, (Stadtbezirke Bonn und Hardtberg)
1

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

90513000-6
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

a) Art und Herkunft der Abfälle, Abfallmengen

In den linksrheinischen Stadtbezirken Bonn und Hardtberg fallen jährlich mehrere Tonnen Straßenkehricht an, die durch Straßenreinigungsfahrzeuge des Auftraggebers (Groß-, Kompakt- und Kleinkehrmaschinen) aufgenommen werden. Die Zusammensetzung des Maschinenkehrgutes steht in Abhängigkeit zur Jahreszeit und zum jeweiligen Kehrgebiet und kann daher im Jahresverlauf variieren.
Bei den Mengen handelt es sich um Schätzmengen. Bei geringerer Menge reduziert sich der Auftragswert, bei höheren Mengen erhöht sich der Auftragswert entsprechend.

b) Annahme der Abfälle an vom Auftragnehmer benannten Annahmestellen

Der Auftragnehmer nimmt die Abfälle von der bonnorange AöR an. Der Straßenkehricht wird direkt aus den Kehrmaschinen (Groß-, Kompakt- und Kleinkehrmaschinen) abgeladen. Die vorgesehene Fläche muss für das Abkippen geeignet sein. Die Annahmestellen müssen sich linksrheinisch, in einem Radius von 12 km Luftlinie von der Betriebsstätte der bonnorange AöR auf dem Gelände der MVA Bonn (Immenburgstraße 22, 53121 Bonn) befinden. Ein Abweichen von dieser Standortvorgabe ist wegen der internen Transportlogistik grundsätzlich ausgeschlossen, da ein Großteil der Kehrmaschinen aufgrund ihrer Geschwindigkeitsbegrenzung nur die ein innerstädtische Brücke nutzen könnten, aber nicht die beiden Autobahnbrücken.

Die Annahmestellen müssen folgende Anforderungen erfüllen:

? Amtlich geeichte Lkw-Waage für die Verwiegung von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 40 t auf dem Standort
? Ausreichende Dimensionierung für das Befahren und Entladen von Kehrmaschinen und Hakenliftfahrzeugen mit einer Gesamtlänge von bis zu 19 m und einer Höhe von bis zu
4 m

Der Auftraggeber ist berechtigt, sich vor der Beauftragung von der korrekten Beschaffenheit der Annahmestellen zu überzeugen.

Die Annahme hat montags bis freitags zwischen 07.00 und 16.00 Uhr und samstags zwischen 07.00 und 14.00 Uhr zu erfolgen. Kann der Auftragnehmer diese Termine im Einzelfall nicht einhalten, ohne dies im Vorfeld einvernehmlich und schriftlich mit dem Auftraggeber abgestimmt zu haben, ist der Auftraggeber berechtigt, den Straßenkehricht einem Dritten anzuliefern. Die Kosten hierfür trägt der Auftragnehmer.

Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Anlieferungen vorrangig übernommen werden. Hierbei sollte eine maximale Aufenthaltsdauer der Fahrzeuge des Auftraggebers von einer halben Stunde pro Anlieferung nicht überschritten werden. Die Regeldauer der Verwiegung und Entladung ist im Angebot anzugeben.

Mit dem Angebot ist ein "Notfallplan" vorzulegen aus dem ersichtlich ist, welche Maßnahmen geplant sind, um die Annahme auch bei Nichtbetrieb der genannten Annahmestellen sicherzustellen.
Der Straßenkehricht ist vom Auftragnehmer an den Annahmestellen im Beisein des Auftraggebers zu verwiegen. Dabei hat der Auftragnehmer sich von der Verwertbarkeit des angelieferten Straßenkehrichts nach den Vorgaben des Abschnitts c) zu überzeugen. Der Auftragnehmer trägt das Risiko und die Kosten, die ihm im Rahmen der Behandlung und Verwertung zusätzlich entstehen, wenn aus seiner Sicht bei der Annahme die Nicht-Verwertbarkeit des Straßenkehrichts nicht auf dem Wiegeschein vermerkt ist. Der Auftraggeber erhält von der Verwiegung einen Wiegeschein.

c) Verwertung

Mit Abgabe des Angebotes ist eine Annahmeerklärung der für die Behandlung des Straßenkehrichts in Anspruch zu nehmenden Unternehmen - soweit dies nicht durch den Auftragnehmer selbst erfolgt - dem Auftraggeber vorzulegen.

Gleichzeitig ist das Behandlungsverfahren (einschl. der zu erreichenden Verwertungsquote) genau zu beschreiben. Zertifikate der Behandlungsanlage sind beizufügen.

Soweit das Erstellen von Analysen notwendig ist, hat diese der Auftragnehmer auf eigene Kosten zu beauftragen.

Transportkosten zwischen den Annahmestellen und den Verwertungsstellen trägt der Auftragnehmer. Aufgrund der Umweltzone in der Bundesstadt Bonn dürfen nur Fahrzeuge eingesetzt werden, die über eine grüne Schadstoffplakette verfügen. Der Auftragnehmer hat dies bei seinen Planungen zu berücksichtigen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Annahme und Verwertung von Straßenkehricht rechtsrheinisch, (Stadtbezirk Beuel)
2

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

90513000-6
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

a) Art und Herkunft der Abfälle, Abfallmengen

Im rechtsrheinischen Stadtbezirk Beuel fallen jährlich mehrere Tonnen Straßenkehricht an, die durch Straßenreinigungsfahrzeuge des Auftraggebers (Groß-, Kompakt- und Kleinkehrmaschinen) aufgenommen werden. Die Zusammensetzung des Maschinenkehrgutes steht in Abhängigkeit zur Jahreszeit und zum jeweiligen Kehrgebiet und kann daher im Jahresverlauf variieren.
Bei den Mengen handelt es sich um Schätzmengen. Bei geringerer Menge reduziert sich der Auftragswert, bei höheren Mengen erhöht sich der Auftragswert entsprechend.

b) Annahme der Abfälle an vom Auftragnehmer benannten Annahmestellen

Dem Auftraggeber werden ein 20,0 cbm Abrollcontainer an der Betriebsstätte auf der Broichstraße 113, 53175 Bonn bereitgestellt, der auf Abruf durch einen leeren Container ersetzt wird. Der Abtransport hat spätestens 48 Stunden bzw. zwei Werktage (montags bis freitags) nach Abruf durch den Auftraggeber zu erfolgen. Der Straßenkehricht wird nach der Abholung durch den Auftragnehmer zur Verwertungsstelle geliefert und dort verwogen.

Der Auftraggeber ist berechtigt, sich vor der Beauftragung von der korrekten Beschaffenheit der Annahmestellen zu überzeugen.

Die Abholung hat montags bis freitags zwischen 07.00 und 13.00 Uhr zu erfolgen. Kann der Auftragnehmer diese Termine im Einzelfall nicht einhalten, ohne dies im Vorfeld einvernehmlich und schriftlich mit dem Auftraggeber abgestimmt zu haben, ist der Auftraggeber berechtigt, den Straßenkehricht einem Dritten anzuliefern. Die Kosten hierfür trägt der Auftragnehmer.

Mit dem Angebot ist ein "Notfallplan" vorzulegen aus dem ersichtlich ist, welche Maßnahmen geplant sind, um die Abholung auch bei Nichtbetrieb der genannten Annahmestellen sicherzustellen.

c) Verwertung

Mit Abgabe des Angebotes ist eine Annahmeerklärung der für die Behandlung des Straßenkehrichts in Anspruch zu nehmenden Unternehmen - soweit dies nicht durch den Auftragnehmer selbst erfolgt - dem Auftraggeber vorzulegen.

Gleichzeitig ist das Behandlungsverfahren (einschl. der zu erreichenden Verwertungsquote) genau zu beschreiben. Zertifikate der Behandlungsanlage sind beizufügen.

Soweit das Erstellen von Analysen notwendig ist, hat diese der Auftragnehmer auf eigene Kosten zu beauftragen.

Transportkosten zwischen den Annahmestellen und den Verwertungsstellen trägt der Auftragnehmer. Aufgrund der Umweltzone in der Bundesstadt Bonn dürfen nur Fahrzeuge eingesetzt werden, die über eine grüne Schadstoffplakette verfügen. Der Auftragnehmer hat dies bei seinen Planungen zu berücksichtigen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Annahme und Verwertung von Straßenkehricht linksrheinisch, (Stadtbezirk Bad Godesberg)
3

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

90513000-6
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

a) Art und Herkunft der Abfälle, Abfallmengen

Im linksrheinischen Stadtbezirk Bad Godesberg fallen jährlich mehrere Tonnen Straßenkehricht an, die durch Straßenreinigungsfahrzeuge des Auftraggebers (Groß-, Kompakt- und Kleinkehrmaschinen) aufgenommen werden. Die Zusammensetzung des Maschinenkehrgutes steht in Abhängigkeit zur Jahreszeit und zum jeweiligen Kehrgebiet und kann daher im Jahresverlauf variieren.
Bei den Mengen handelt es sich um Schätzmengen. Bei geringerer Menge reduziert sich der Auftragswert, bei höheren Mengen erhöht sich der Auftragswert entsprechend.

b) Annahme der Abfälle an vom Auftragnehmer benannten Annahmestellen

Dem Auftraggeber werden zwei 20,0 cbm Abrollcontainer an der Betriebsstätte auf der Weststraße 11, 53175 Bonn bereitgestellt, der auf Abruf durch zwei leere Container ersetzt werden. Der Abtransport hat spätestens 48 Stunden bzw. zwei Werktage (montags bis freitags) nach Abruf durch den Auftraggeber zu erfolgen. Der Straßenkehricht wird nach der Abholung durch den Auftragnehmer zur Verwertungsstelle geliefert und dort verwogen.

Der Auftraggeber ist berechtigt, sich vor der Beauftragung von der korrekten Beschaffenheit der Annahmestellen zu überzeugen.

Die Abholung hat montags bis freitags zwischen 07.00 und 13.00 Uhr zu erfolgen. Kann der Auftragnehmer diese Termine im Einzelfall nicht einhalten, ohne dies im Vorfeld einvernehmlich und schriftlich mit dem Auftraggeber abgestimmt zu haben, ist der Auftraggeber berechtigt, den Straßenkehricht einem Dritten anzuliefern. Die Kosten hierfür trägt der Auftragnehmer.

Mit dem Angebot ist ein "Notfallplan" vorzulegen aus dem ersichtlich ist, welche Maßnahmen geplant sind, um die Abholung auch bei Nichtbetrieb der genannten Annahmestellen sicherzustellen.

c) Verwertung

Mit Abgabe des Angebotes ist eine Annahmeerklärung der für die Behandlung des Straßenkehrichts in Anspruch zu nehmenden Unternehmen - soweit dies nicht durch den Auftragnehmer selbst erfolgt - dem Auftraggeber vorzulegen.

Gleichzeitig ist das Behandlungsverfahren (einschl. der zu erreichenden Verwertungsquote) genau zu beschreiben. Zertifikate der Behandlungsanlage sind beizufügen.

Soweit das Erstellen von Analysen notwendig ist, hat diese der Auftragnehmer auf eigene Kosten zu beauftragen.

Transportkosten zwischen den Annahmestellen und den Verwertungsstellen trägt der Auftragnehmer. Aufgrund der Umweltzone in der Bundesstadt Bonn dürfen nur Fahrzeuge eingesetzt werden, die über eine grüne Schadstoffplakette verfügen. Der Auftragnehmer hat dies bei seinen Planungen zu berücksichtigen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Bedingungen

Teilnahmebedingungen