WEITERE BESONDERE BEDINUNGEN FÜR DIE AUSFÜHRUNG DES AUFTRAGES
EINZUREICHENDE UNTERLAGEN:
- Nachweis, dass die angebotenen MGB die Anforderungen der Gütesicherung nach RAL-GZ 951/1 oder gleichwertig vollumfänglich erfüllen (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Der Nachweis kann entweder durch,
- Zertifikat einer akkreditierten
Konformitätsbewertungsstelle gem. § 33 VgV oder
- des RAL-Gütezeichens RAL-GZ 951/1 (vgl. § 34 Abs. 1 VgV) oder
- anderer Gütezeichen, die gleichwertige Anforderungen an die Leistung stellen (vgl. § 34 Abs. 4 VgV) oder
- durch Nachweisen gem. § 34 Abs. 5 VgV. erfolgen.
- Einbauanleitung Zuggeschirr (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Nachweis der Herkunft und Zusammensetzung der eingesetzten Kunststoffreyklate (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Herkunft und die Zusammensetzung der eingesetzten Kunststoffrezyklate sind mittels eines Zertifikates (einschließlich Bericht) nach dem EuCertPlast Zertifizierungsschema (mit berechnetem und plausibilisiertem Nachweis des Post Consumer Anteils) nachzuweisen.
Dieser Nachweis kann auch mit dem Umweltzeichen "Der Blaue Engel" erfolgen.
- Einbauanleitungen für gleichschließende und verschiedenschließende Schlösser (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Nachweis der Elastizität der MGB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Für die Müllbehälter wird eine Elastizität von mindestens 10 % gefordert. Das bedeutet, dass
sich die Behälter bei einer Belastung von 100 N (Newton) um 10 mm verformen dürfen, ohne
zu brechen.
- Schalleistungspegel durch CE-Konformitätserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die für die CE-Konformitätserklärung erforderliche Geräuschmessung muss durch ein
akkreditiertes Prüfinstitut nachgewiesen werden.
- Zertifikat zur Lösung des Sicherheitsdeckels (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Als Nachweis gilt das Zertifikat einer akkreditierten
Konformitätsbewertungsstelle gem. § 33 VgV oder Vorlage des RAL-Gütezeichens nach RAL-GZ
951/1 gem. § 34 Abs. 4 VgV.
- Gestellung von Musterbehältern (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen): Vor Auftragsvergabe kann die bonnorange AöR vom Bieter die Bereitstellung von
Musterbehältern verlangen. Die Bieter sind daher verpflichtet, auf Anforderung innerhalb einer
Woche kostenlos Musterbehälter zur Ansicht zur Verfügung zu stellen.
Es ist nicht erforderlich, dass die Musterbehälter bereits die aktuell geforderte Deckel- und
Korpusprägung aufweisen. Jedoch müssen die Musterbehälter dem angebotenen Produkt des
Bieters entsprechen.
___________________________________
Sämtliche Vergabeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Rheinland kostenlos zur Verfügung, eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht.
Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Verfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen.
Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/
Weitere hilfreiche Informationen zur Abgabe eines elektronischen Angebotes können Sie zudem aus dem gleichnamigen Dokument in den Vergabeunterlagen entnehmen.