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Die Veröffentlichung der Ex-ante-Bekanntmachung gem. § 20 Abs. 4 VOB/A dient ausschließlich der Information über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen der Bundesstadt Bonn im Sinne des Öffentlichkeitsprinzips, der Transparenz und der Korruptionsprävention. Sie beinhaltet keine Aufforderung zur Interessenbekundung. Eine Teilnahme an der in Rede stehenden Maßnahme ist insofern nicht möglich
Sofern Sie an künftigen vergleichbaren Ausschreibungen der Bundesstadt Bonn teilnehmen möchten, registrieren Sie sich bitte in der Firmendatenbank unter dem Link: https://www.bonn.de/vv/produkte/Firmendatenbank.php und auf dem Vergabemarktplatz Rheinland (vmp-rheinland.de). Ein Anspruch auf Aufforderung zur Angebotsabgabe besteht nicht.