2.4 Beteiligungskonstellationen (Vordrucke 6, 7 sind Bestandteil des Angebotsvordrucks).
Es steht jedem Wirtschaftsteilnehmer frei, in welcher Konstellation (Einzelbieter, mit / ohne Nachunternehmen, Bietergemeinschaft, etc.) er sich beteiligen möchte. Eine nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften nach Ablauf der Angebotsfrist ist nicht möglich.
2.4.1 Angebote von Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften sind in diesem Verfahren zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder rechtmäßig ist bzw. den Wettbewerb nicht unzulässig einschränkt. Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift und unter Bezeichnung ihrer Vertretungsverhältnisse aufgeführt sind und ein von allen für die Durchführung des Vertrages gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist,
- dass dieser bevollmächtigte Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle
Mitglieder rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglichen Verpflichtungen als Gesamtschuldner haften.
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Bietergemeinschaft aufzufordern, die Gründe für die Bildung der Bietergemeinschaft darzulegen.
Der Auftraggeber stellt einen Vordruck zur Verfügung.
2.4.2 Einbindung von Nachunternehmer
Der geplante Einsatz von Nachunternehmen ist im Angebot mitzuteilen.
a)
Beabsichtigt der Bieter-/ die Bietergemeinschaft im Auftragsfall die Hinzuziehung von Nachunternehmen und möchte er / sie sich zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit d.h. zur Erfüllung der Auftragsbekanntmachung festgelegten Mindestanforderungen an die Eignung auf die Leistungsfähigkeit dieser Nachunternehmen berufen, so hat er / sie bereits im Angebot
- anzugeben, welche Leistungsbereiche in welchem Umfang von diesen Nachunternehmen im Auftragsfall übernommen werden sollen;
- die vorgesehenen Nachunternehmen zu benennen;
- für diese die Unterlagen / Erklärungen in dem unter Ziffer 4.1 genannten Umfang vorzulegen;
- die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Nachunternehmen über deren Zusicherung, im Fall der Beauftragung des Bieters / der Bietergemeinschaft die erklärten Nachunternehmerleistungen als Nachunternehmen zu erbringen, vorzulegen (Vordruck 8, Bestandteil des Angebotsvordrucks).
b)
Andere Nachunternehmen, auf deren Leistungsfähigkeit sich der Bieter / die Bietergemeinschaft nicht beruft, müssen mit dem Angebot noch nicht benannt werden. Es genügt, mit dem Angebot anzugeben, welche Teilleistungen im Auftragsfall durch Nachunternehmen erbracht werden sollen.
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter / die Bietergemeinschaft auf Verlangen des Auftraggebers den Namen und die Anschrift des Nachunternehmens innerhalb einer angemessenen Frist zu benennen sowie für diesen die unter Ziff. 4 genannten Nachweise / Erklärungen vorzulegen.
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung Informationen zum Bieter CSX 59 (VgV, VOB (EU)) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "CSX 59 - Eigenerklaerung Informationen zum Bieter" verwenden.
- Angebotsvordruck Freianlagen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "Angebotsvordruck Freianlagen" verwenden.
- Konzept zur Herangehensweise (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bieter hat mit dem Angebot seinen Prozess zur Herangehensweise an ein beauftragtes Schulhofprojekt darzustellen. Das Vergleichsprojekt sollte sich mindestens in der Bauausführung befinden bzw. bereits abgeschlossen sein. Des Weiteren werden Ausführungen zur Zusammenarbeit mit dem
Objektplaner, weiteren Fachplanern, dem Auftraggeber und sonstigen Dritten erwartet.
- Erklärung zur Anzahl der Beschäftigten (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung zur Anzahl der Beschäftigten ist im Vordruck 1 enthalten.
- Honorarangebot Freianlagen (10081491.1) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Es wird zur Vergleichbarkeit der Honorarangebot folgende fiktives Schulbauprojekt für die Preisberechnung gebildet (Erläuterung Seite 13 des Verfahrensleitfaden).
3-zügige Grundschule
Neugestaltung Schulhof
° Honorarzone III, Mindestsatz
° 1.200 m2
° anrechenbare Kosten KG 500: 720.000 Euro netto.
Bitte machen Sie in dem Vordruck "Preisblatt" eine Angabe zu
folgenden Honorarparameter:
° Umbau- und Modernisierungszuschlag in % auf das Netto Honorar der Grundleistungen.
° pauschaler Zu bzw. Abschlag in % auf das Netto-Honorar, das sich aus dem Honorar für die Grundleistungen zzgl. Umbau- und Modernisierungszuschlag ergibt.
° Nebenkostenpauschale in % auf das Netto-Honorar, das sich aus dem Honorar der Grundleistungen zzgl. Umbau und Modernisierungszuschlag und abzüglich Abschlag/ zzgl. Zuschlag ergibt. Bitte geben Sie zudem Stundensätze für etwaige zusätzliche
Leistungen (Projektleitung / Architekt & Ingenieur / Technischer Zeichner / sonstige Mitarbeiter) an. Die genannten Stundensätze fließen jeweils mit dem im Preisblatt angegebenen Mengengerüst in die Honorarberechnung ein. Auf Basis der angegebenen Preisparameter wird ein fiktives Vergleichshonorar gebildet.
Die tatsächliche Vergütung des AN richtet sich nach dem jeweiligen Einzelabruf. Die mit der Rahmenvereinbarung vereinbarten Parameter werden insoweit als verbindlich festgelegt, dass von ihnen nur zu Gunsten des AG abgewichen werden kann (vgl. Einzelheiten Ziff. 2 und Ziff. 9.1 der Rahmenvereinbarung).