Auflistung der geforderten Angaben/Nachweise:
1. Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes.
2. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
3. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber*in in Frage stellt.
4. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung.
5. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Die vorgenannten Angaben sind durch Nachweis der Präqualifikation oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Das Formblatt 124_LD ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Bei vorliegen einer Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Eigenerklärung zur Eignung einzureichen. Ist ein Mitglied der Bietergemeinschaft präqualifiziert, ist die Nummer der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben. Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 oder EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Werden zur Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten/Fähigkeiten anderer Unternehmen zurückgegriffen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die zur persönlichen Lage geforderten Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD oder der EEE auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Darüber hinaus ist eine Eigenerklärung zum Versorgerstatus einzureichen, diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt.