sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung gemäß für die Mitglieder der FFW
Für die ehrenamtliche Freiwillige Feuerwehr der Stadt Lohmar soll im Rahmen einer sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung gemäß der geltenden gesetzlichen Vorschriften die Sicherheit aller ehrenamtlichen Angehörigen gewährleistet werden.
Es ist eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren vorgesehen, mit optionaler Verlängerung um weitere zwei Jahre, diese bedarf jedoch der schriftlichen Zustimmung und Beauftragung der Auftraggeberin.
Die Leistung erfolgt gemäß der Vergabeunterlagen an den Standorten der FFW (Anlage 3 in den Vergabeunterlagen).
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantragserkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablaufder in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablaufder Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangensind.Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie imNachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durchden öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachungder Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Sämtliche Vergabeunterlagen werden ausschließlich über den Vergabemarktplatz Rheinland bzw. NRW zur Verfügung gestellt. Eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht. Eingegangene Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers/der Fragestellerin über den Kommunikationsbereich des Vergabeverfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmenden beantwortet. Die Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Bietertool und technischen Problemen rund um das Vergabeverfahren an den Support der Firma cosinex:support.cosinex.deTel.: +49 234 298796 0
Die Unterlagen werden im Rahmen des § 56 VgV nachgefordert.
gemäß §§ 123 ff GWB i. V. m. § 42 VgV
Referenzen im Rahmen der Eigenerklärung zur Eignung (124_LD) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):
Angaben zu Arbeitskräften im Rahmen der Eigenerklärung zur Eignung (124_LD) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):
Nachweis der Eintragung im Berufsregister im Rahmen der Eigenerklärung zur Eignung (124_LD) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation im Rahmen der Eigenerklärung zur Eignung (124_LD) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung im Rahmen der Eigenerklärung zur Eignung (124_LD) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):
Nachweis zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft im Rahmen der Eigenerklärung zur Eignung (124_LD) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):
Im Auftragsfall werden die Vertragsbedingungen des Landes NRW (512 EU) und die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) (513EU) Vertragsbestandteil.