Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Frage1:
Nach Prüfung der Ausschreibungsunterlagen stellen wir fest, dass Ihre Zahlungsbedingungen für ein mittelständisches Unternehmen nicht oder nur sehr schwer darstellbar sind.
Für die Beschaffung des Feuerwehrlöschfahrzeuges besteht ein erheblicher Vorfinanzierungsaufwand für Fahrgestell, Aggregate und Materialien. Die Vertragsbedingungen sehen keine Vorauszahlungen oder Anzahlungen vor. Die Vorfinanzierung verursacht Kosten, die in die Angebotspreise einzukalkulieren sind. Diese Kosten sind aufgrund des langen Zeitraums der Kapitalbindung erheblich.
Wir würden Ihnen gerne ein besonders wirtschaftliches Angebot unterbreiten und bitten deshalb um Prüfung, ob es möglich wäre die Zahlungsbedingungen wie folgt zu ändern:
Fahrgestell:
- bei Eingang mit Eigentumsübertragung
Wir bestätigen vorab, dass zum Zeitpunkt des Geldeingangs die Eigentumsübertragung auf den Kunden erfolgt. Sie sind dann uneingeschränkt Eigentümer des Fahrzeuges ungeachtet der wirtschaftlichen Verhältnisse des Lieferanten. Direkt im Anschluss senden wir auf Wunsch den Fahrzeugbrief zu oder verwahren ihn bis zur Fertigstellung des Aufbaus.
Aufbau:
- 1/3 bei Auftragserteilung
- 1/3 bei Rohbauabnahme
- Rest nach Fertigstellung
Zahlungsziel: 30 Tage
Bei einer Bezahlung komplett nach Lieferung bzw. bei Stellung von Bankbürgschaften müssten wir ggf. eine entsprechende Zwischenfinanzierung einkalkulieren und bitten daher um Prüfung.
Antwort:
Aufgrund der Haushaltslage gibt es keine andere Zahlungsmöglichkeit.
Frage2
Sie fordern in Ihren Unterlagen eine Lieferung bis spätestens 24 Monate nach Auftragserteilung.
Diesen Liefertermin können wir nicht realisieren.
Unsere Lieferzeit liegt aktuell bei mind. 28 Monaten nach Auftragserteilung bis zum 14.02.2025 (Bindefrist).
Wir bitten um Mitteilung wie eine längere Lieferzeit gewertet wird oder ob dies zum Ausschluss des Angebots führt.
Antwort:
Eine Verlängerung der Lieferfristen ist nicht möglich.
Frage 3
Um Missverständnissen vorzubeugen, bitten wir um Mitteilung, ob die Beladung für das Fahrzeug Bestandteil (Lieferumfang) der aktuellen Ausschreibung ist oder ob die Beladung von Ihnen beigestellt, bzw. zu einem späteren Zeitpunkt gesondert ausgeschrieben wird.
Antwort:
Die Beladung wird zu einem späteren Zeitpunkt gesondert ausgeschrieben.
Frage 4
Bedingt durch die Feiertage, der Ferienzeit und den damit verbundenen urlaubsbedingten Personalengpässen, sowie unserer Betriebsruhe bis einschl. 06.01.2025, gibt es einen großen Rückstau an zu bearbeitenden Ausschreibungen, daher möchten wir hiermit Anfragen ob eine Verlängerung der Abgabefrist möglich ist.
Um Ihnen ein technisch und kaufmännisch einwandfreies Angebot unterbreiten zu können, bitten wir daher um eine Angebotsabgabefristverlängerung um mindestens 2 Wochen, sowie um Anpassung der Frist für Bieterfragen.
Antwort:
Die Angebotsfrist wurde bereits um eine Woche verlängert. Eine weitere Verlängerung ist nicht möglich.
Dateianhänge:
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Nachricht:
Frage 1:
Aufgrund der vergangenen Feiertagen ist der Bearbeitungszeitraum sehr gering. Um ein technisch und kaufmännisch sorgfältig geprüftes Angebot zu erstellen, bitten wir, die Abgabefrist um 1 Woche zu verlängern.
Antwort:
Die Abgabefrist wurde um eine Woche verlängert. Submission ist am 24.01.2025. Entsprechend hat sich auch die Bindefrist geändert.
Frage 2:
In den Besonderen Vertragsbedingungen wird unter Pos. 04 keine losweisen Vergabe beschreiben, unter Pos. 06 hingegen die Vergabe in 3 Losen. Verstehen wir es richtig, dass Fahrgestell und Aufbau gemeinsam vergeben werden? Wir bitten darüber hinaus nochmals zu erläutern, welche Zuschlagskriterium hierbei angewendet werden.
Antwort:
Die Aufführungen unter Punkt 6 sind falsch. Es gibt keine Lose. Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis. Ich bitte, den falschen Text zu entschuldigen.
Frage 3:
In Pos. 2.79 wird der Einbau eines Lichtmastes zwischen Aufbau und Mannschaftsraum beschrieben. Kann ein Lichtmast mit identischer Lichtleistung unter Berücksichtigung der weiteren Aufbaukombinatorik auch innerhalb des Aufbaus montiert werden?
Antwort:
Wenn sich der Lichtmast im vorderen Drittel des Aufbaus befindet und die Unterbringung der Beladung nicht wesentlich beeinträchtigt wird, wird die Montage im Aufbau akzeptiert.
Frage 4:
Unter 2.85 wird eine automatische Pufferung der Wasservorsorgung bei zu geringer Einspeisung gefordert. Gemäß Trinkwasserverordnung ist eine entsprechende Tankschutzschaltung nicht zulässig. Wir bieten stattdessen die gewünschten Tankfülleitungen mit einem erhöhten Durchfluss an , sodass eine Pufferung der Wasserversorgung über den Wassertank sichergestellt ist und die maximale Menge über den Wassertank entnommen werden kann. Wird dies als gleichwertig angesehen?
Antwort:
Die beschriebene Lösung ist gleichwertig.
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