Im Rahmen eines Planungswettbewerbs, den die Stadt Krefeld ausgeschrieben hatte, überzeugte das Siegerbüro mit einem städtebaulichen Konzept, welches es nun aus entwässerungstechnischer Sicht zu beplanen gilt.
Das Ziel ist die Erstellung eines Entwässerungsrahmenkonzeptes, welches die innere Erschließung des B-Plangebietes 807 beinhaltet und dem Siegerentwurf entspricht. Die planerischen Leistungen sollen stufenweise vergeben werden.
Die Aufgabe beinhaltet das Entwässerungskonzept und die Entwässerungsplanung für das gesamte Bebauungsplangebiet Nr. 807 inkl. der optionalen Erweiterungsflächen.
- ganzheitliches Entwässerungskonzept
- Planung der Entwässerung der Verkehrsflächen der inneren Erschließung (ca. 9.800 m2 Straßenfläche) und der Mobilitätspunkte (ca. 1,5 ha)
- Entwässerungsplanung (Schmutz- und Niederschlagswasser) für das Gebiet von ca. 600 Wohneinheiten, sowie Gebäuden für den Gemeinbedarf (Haus der Bildung) und soziale Einrichtungen (4 Atelierhäuser). Die Entwässerungsplanung ab der Leistungsphase 4 erstreckt sich nur auf die öffentliche Entwässerung.
Im ersten Schritt sollen verschiedene Varianten der Entwässerung ausgearbeitet, vorgestellt, verglichen und bewertet werden:
- Dezentrale Versickerungsanlagen (Mulden/Mulden-Rigolensysteme)
- Zentrale Versickerungsanlagen (Mulden/Mulden-Rigolensysteme)
- Ableitung des Niederschlagwasser im Falle eines Starkregenereignisses über offene Rinnen in den Fischelner Dorfgraben (angepasst an das noch ausstehende Gutachten)
- Verbleib des Niederschlagwassers im Projektgebiet auch bei extremen Niederschlagsereignissen
Hierbei sind Aspekte der wassersensiblen Stadtentwicklung explizit zu berücksichtigen. Dazu müssen neben den allgemeinen Rahmenbedingungen auch Fragen hinsichtlich Hochwasser- und Überflutungsschutz sowie die Regenwasserbewirtschaftung betrachtet werden. Weiterhin ist eine Prüfung der Belastung des anfallenden Niederschlagswassers erforderlich um ggf. eine Behandlung mit einzuplanen.
Dabei sind auch Mindeststraßenbreiten, Anpassung der Straßenführung aus wasserwirtschaftlichen Gründen sowie die ggf. erforderliche Reinigung des Niederschlagswassers der Verkehrsflächen zu berücksichtigen. Ein Austausch mit den Planern der Verkehrsplanung und der Freiraumplanung ist erforderlich.
Die Kostenannahme für die gesamte Maßnahme beträgt ca. 4,9 Mio. EUR.