Die Planungsleistungen für den Gewässerausbau der Niepkuhlen sollen im Rahmen einer Objektplanung als Freianlage gemäß § 38 Abs 1 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
- HOAI - in einer mehrstufigen Beauftragungsabfolge vergeben werden. Dabei wird die
Stufe 1 im Vergabeverfahren zugesichert. Die Stufen 2 - 4 sind optionale Leistungen, die abhängig
von der Projektentwicklung vergeben werden. Die einzelnen Stufen werden im Folgenden
beschrieben.
Der KBK beabsichtigt in der ersten Projektstufe eine Strategie für den gesamten Krefelder
Niepkuhlenzug unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, hydrologischen Bedingungen und ökologischen Anforderungen zu entwickeln. Dies beinhaltet demnach die Grundlagenermittlung (LPH 1), die Vorplanung (LPH 2) und Einteilung in sinnvolle Maßnahmenabschnitte.
Auf Grundlage dieser Unterteilung soll schließlich die konkrete Entwurfsplanung für
alle einzelnen Maßnahmenabschnitte (LPH 3) erstellt werden. Das Ziel ist ein ganzheitliches
Konzept über den gesamten Niepkuhlenverlauf, welches in einzelnen Abschnitten ab Leistungsphase 4 sukzessive umgesetzt werden soll.
In der zweiten Stufe soll auf Basis der Entwurfsplanung und Kostenberechnung für die einzelnen Maßnahmenabschnitte die Genehmigungsplanung (LPH 4) für den ersten Maßnahmenabschnitt "Verberger Kull" erfolgen und das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden. Außerdem sollen für das Projekt ein Fördermittel nach Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement
und Wasserrahmenrichtlinie (FöRL HWRM/WRRL) beantragt werden.
Nach Erhalt der Genehmigung und des Förderbescheids soll dann in einer dritten Stufe die konkrete Ausführungsplanung (LPH 5) und die Vergabevorbereitung (LPH 6) durchgeführt werden.
Die Stufe 3 soll teilweise parallel zum Genehmigungsverfahren durchgeführt werden, um das Verfahren zu beschleunigen. Sobald der positive Bescheid der Genehmigungsbehörde sowie die Zusage des Fördermittelgebers vorliegen, sollen möglicherweise notwendige Anpassungen in der Ausführungsplanung umgehend vorgenommen und zügig in die Vergabe und Bauphase übergegangen werden (Stufe 4). Die Vergabe der Bauleistungen und auch die Durchführung aller erforderlichen Baumaßnahmen sollen ebenfalls unterstützt werden (LPH 7 & 8). Die fachgerechte Umsetzung der geplanten
Maßnahmen unter Berücksichtigung von Auflagen und ökologischen Standards ist dabei
sicherzustellen. Zudem ist eine detaillierte Dokumentation über den Verlauf des Projekts einschließlich
aller durchgeführten Baumaßnahmen zu erstellen