Der Bieter / Die Bieterin hat mit der Angebotsabgabe folgende Unterlagen einzureichen:
1. Angabe welche Auftragsteile an Nachunternehmen vergeben werden sollen (Leistungsbenennung, sofern vorgesehen): Angabe, welche Teile des Auftrages die Unternehmerin / der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (sofern von der Bieterin / vom Bieter beabsichtigt)
Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Angabe von Nachunternehmen (namentliche Benennung): Angabe, welche Nachunternehmen (namentliche Benennung) die Unternehmerin / der Unternehmer mit Teilen des Auftrages zu unterbeauftragen beabsichtigt (sofern von der Bieterin / vom Bieter beabsichtigt)
2. Referenzdarstellung: Referenzdarstellung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. (Mindestanforderungen: einzureichen sind mind. 3 Referenzen mit folgenden Angaben: Bauherr/AG mit Name, Anschrift, Telefonnummer, Ansprechpartner; Bezeichnung des Bauvorhabens; Adresse Ort der Ausführung; Ausführungszeitraum mit Baubeginn und Fertigstellung; Art der vertraglichen Bindung (Hautauftragnehmer / ARGE-Partner / Nachunternehmer); Stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfangs unter Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten eigenen Arbeitnehmer; Auftragswert der beschriebenen Leistung)
3. Referenzbescheinigungen: Für die wichtigsten Bauleistungen sind ergänzend Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis unter Nutzung des Formblattes VVB 444 beizufügen (Mindestanforderung sind unter Ziffer 2 aufgeführt).
4. Angabe der technischen Fachkräfte: Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht, insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt. (Mindestanforderungen: Keine)
5. Benennung eines Fachbauleiters und eines ständig anwesenden Bauführers mit Nachweis der fachlichen Eignung. Die Zuständigen müssen fachlich geeignet und der deutschen Sprache in Wort und Schrift kundig sein. Die Nachweise sind 4 Wochen vor Baubeginn schriftlich zu übermitteln. (Mindestanforderungen: Qualifikationstyp "Berufliche Fortbildungsqualifikationen § 54 BBiG bzw. §42 HwO (Niveau 5)" oder vergleichbar ausgestellt für den Beruf, der zur Umsetzung des überwiegenden Teils der zu vergebenen Leistungen berechtigt).
6. Beschreibung technische Ausrüstung zur Qualitätssicherung: Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens (Mindestanforderungen: Nachweis, dass die angebotenen und verarbeiteten Bauteile und Systeme mit Verwendungsnachweis und Übereinstimmungserklärung eingebaut werden.
Es ist eine Verpflichtungserklärung zur Dokumentation der Nachweise abzugeben.)
7. Erklärung zur Beschäftigtenzahl: Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal (Mindestanforderungen: keine)
8. Erklärung zur Geräteausstattung: Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. (Mindestanforderungen: keine)
Falls für diesen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, ist vom Bieter / von der Bieterin nachzuweisen, dass ihm / ihr die für diesen Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. In diesem Fall ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen.