Der Bieter hat mit der Angebotsabgabe folgende Unterlagen einzureichen:
1. Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (sofern vom Bieter beabsichtigt)
2. Referenzdarstellung /-liste (Mindestanforderungen: mindestens 3 Referenzen von Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Mindestanforderungen: Es muss sich um Generalunternehmer- oder Rohbauleistungen ähnlicher Größenordnungen handeln. Es ist der Referenzgeber unter Angabe von Kontaktdaten wie Ansprechpartner sowie Telefonnummer beim Referenzgeber zu nennen.
Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Angabe, welche Nachunternehmen das Unternehmen mit Teilen des Auftrags zu unterbeauftragen beabsichtigt (sofern von der Bieterin / vom Bieter beabsichtigt).
2. Für die wichtigsten Bauleistungen sind ergänzend zur der Referenzdarstellung Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis unter Nutzung des Formblattes VVB 444 beizufügen.
3. Namentliche Benennung (mindestens 4 Wochen vor Baubeginn) eines Hauptansprechpartners / einer Hauptansprechpartnerin für die gesamte Ausführung vor Ort (Mindestanforderungen sind unter der entsprechenden Überschrift unter Punkt III.1.3 der Auftragsbekanntmachung aufgeführt).
4. Erklärung zur Beschäftigtenzahl: Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal
5. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt; Angabe der für die Baumaßnahme vorgesehenen Mitarbeiteranzahl differenziert nach eigenen Mitarbeitern und Nachunternehmen
6. Erklärung Geräteausstattung: Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
Falls für diesen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, ist vom Bieter nachzuweisen, dass ihm die für diesen Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. In diesem Fall ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen.