Die Gemeinschaftsgrundschule Bergisch Neukirchen ist die einzige Grundschule in den Leverkusener Stadteilen Bergisch Neukirchen und Pattscheid.
Sie besteht aus drei Gebäuden verschiedenen Alters.
Hauptgebäude
Das Hauptgebäude mit dem Bereich der Verwaltung, dem Lehrerzimmer und acht Klassenräumen sowie einer Toilettenanlage wurde im Jahr 1968 errichtet und vor einigen Jahren nachträglich mit einem Kaltdach versehen. 2021 wurden zudem die Fenster und Außentüren erneuert. Hinsichtlich der Barrierefreiheit weist das Gebäude erhebliche Defizite auf. Ein zweiter baulicher Rettungsweg fehlt ebenfalls.
Erweiterungsbau
Im Jahre 1971 wurde der dreigeschossige Erweiterungsbau als Stahlbetonskelettbau mit einer Fassade aus Fertigbetonelementen in Waschbetonoptik erstellt. Auch hier wurde vor einigen Jahren nachträglich ein Kaltdach ergänzt. Im Erweiterungsbau sind 6 Klassenräume in den oberirdischen Geschossen und zwei Mehrzweckräume im Kellergeschoss untergebracht. Aktuell ist in den beiden Klassenräumen des Erdgeschosses die Mensa mit Aufwärmküche untergebracht. Dies stellt jedoch nur eine Übergangslösung dar. In einem angegliederten Nebengebäude befindet sich eine weitere Toilettenanlage. Hier bestehen ebenfalls Defizite bei der Barrierefreiheit und es fehlt ein zweiter baulicher Rettungsweg.
Sporthalle
Die Sanierung bzw. der Umbau der Sporthalle ist nicht Bestandteil dieses Projekts.
Ziele und Maßnahmen
Ziel ist es, die Gemeinschaftsgrundschule Bergisch Neukirchen in eine dreizügige Schule für bis zu 360 Schüler*innen mit Clusterstruktur und offenen Lernbereichen, sowie einem OGS- Bereich umzubauen.
Der "Offene Ganztagbereich" und die Mensa mit Regenerationsküche sollen Raum für ca. 100 bis 120 Schüler*innen bieten, so dass im Dreischichtsystem alle Schüler*innen essen können. Zudem müssen ausreichend Räumlichkeiten für die ca. 35 Mitarbeiter*innen in den Bereichen Pädagogik, OGS und Verwaltung berücksichtigt werden.
Das Raumprogramm sieht hierfür einen Gesamtraumbedarf (ohne Berücksichtigung der Sporthalle) von rund 2.250 m2 Nettoraumfläche vor.
Die Gebäude erhalten, soweit dies möglich und sinnvoll ist, Gründächer (extensiv) und ggf. eine Fassadenbegrünung.
Der Schulbetrieb muss, über den ganzen Zeitraum der Umsetzung des Projektes, auf-rechterhalten werden.
Grundsätzlich sind mehrere Lösungsansätze (Erhalt und Sanierung aller Bestandsgebäude oder (Teil-)Neubau) denkbar und sollten im Rahmen der Planung überprüft werden, wobei Faktoren wie Kosten, Nachhaltigkeit und die Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs zu berücksichtigen sind. Aus diesem Grund wird in der Beauftragungsstufe 1 die Untersuchung ei-nes zusätzlichen Lösungsansatzes angefragt.
Rahmenbedingungen der Beauftragung
Die Basis der Beauftragung ist die HOAI in der gültigen Fassung.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Die Beauftragung der Stufen 2 und 3 ist von den Beschlüssen der zuständigen politischen Gremien abhängig und kann somit nicht zu-gesichert werden. Zur Vorbereitung der Beschlüsse ist, jeweils nach dem Abschluss der Stufe 1 und der Stufe 2, durch den Planer eine umfassende Zusammenstellung und Dokumentation der bisherigen Planungsergebnisse vorzulegen. Diese dient dann als Grundlage der Vorlage bei den politischen Gremien. Darüber hinaus kann es in den Phasen der Beschlussvorbereitung und Beschlussfassung zu Arbeitsunterbrechungen auf Planerseite kommen. Diese sind bei der Arbeitsorganisation zu berücksichtigen.
Die Stufe 1 umfasst die Leistungsphasen 1 und 2, die Stufe 2 die Leistungsphase 3. Als dritte Stufe sollen die Leistungen der Leistungsphasen 4-6 beauftragt werden.
Die Vergabe der Bauleistungen erfolgt, basierend auf dem o.g. Konzept, für die Arbeiten am Altbau als Einzelgewerkvergabe und für das neu zu errichtende Schulgebäude als GU-Vergabe.
Für den Neubau (GU) werden die Grundleistungen der LP1-4 und für die LP6 die Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm beauftragt.
Für den Altbau ist die Beauftragung der LP1-3 auf Stundenbasis und der LP4-6 auf Basis der HOAI vorgesehen.