Der Bieter / Die Bieterin hat mit der Angebotsabgabe folgende Unterlagen einzureichen:
1. Formblatt VVB 213 - Angebotsschreiben: Vollständig ausgefülltes und mit Angebotssumme versehenes Formblatt VVB 213 - Angebotsschreiben
2. Leistungsverzeichnis: Ausgefülltes und mit Preisen versehenes Leistungsverzeichnis beziehungsweise eine durch die Bieterin / den Bieter selbst gefertigte Abschrift oder selbst gefertigte Kurzfassung mit schriftlicher Anerkennung der Urschrift des Leistungsverzeichnisses des Auftraggebers. Falls mit dem Angebot eine GAEB-Datei (bitte unbedingt im Format .X84 einreichen - andernfalls entspricht das Angebot nicht der erforderlichen Form, da gegebenenfalls die Datei nicht lesbar ist) eingereicht wird, sind vom Bieter zusätzlich im Leistungsverzeichnis die gegebenenfalls geforderten Angaben (insbesondere Produktangaben) zu machen.
3. Präqualifizierungsbescheinigung: Unterlagen, die die Auftraggeberin / der Auftraggeber über den Verein für die Präqualifizierung von Bauunternehmen e. V. bzw. über das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) abrufen kann, müssen nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer sowie Ihren Zugangscode an.
4. Bieterangabenverzeichnis: Sofern die Angaben nicht im Leistungsverzeichnis gemacht werden, ist das ausgefüllte Bieterangabenverzeichnis mit dem Angebot einzureichen.
5. Aufgliederung der Angebotssumme mittels eines der Formblätter 221 oder 222 des VHB-Bund
6. Erklärung zur Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe): Erklärung zur Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A, § 47 VgV bzw. § 34 UVgO); sofern auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines Unternehmens oder mehrerer anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden sollen, ist das Formular 235 VHB Bund ausgefüllt einzureichen.
Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Urkalkulation: Offenlegung der Kalkulation der Angebotssumme (eine bloße Aufgliederung der Preise in Form eins der Formblätter 221 oder 222 des VHB-Bund ist nicht ausreichend); einzureichen in einem verschlossenen Umschlag (dieser wird nur im Bedarfsfalle unter Wahrung des Unternehmensbetriebsgeheimnisses durch städtische Mitarbeiter geöffnet und ansonsten verschlossen verwahrt).
2. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen: Falls für diesen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) in Anspruch genommen werden sollen, ist von dem Bieter / von der Bieterin nachzuweisen, dass ihm / ihr die für diesen Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. In diesem Fall ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen. Für die Verpflichtungserklärung ist das Formblatt VHB 236 - Verpflichtungserklärung Teilleistungen durch andere Unternehmen - von den betreffenden Unternehmen unterschrieben einzureichen.
3. Zur Unterzeichnung von Verträgen sind folgende Angaben zu allen Vertragspartnern zu erfassen:
aa) Name und Umsatzteuer-Identifikationsnummer oder Steuer-Identifikationsnummer,
bb) Vor- und Nachnamen, Geburtsdaten und Umsatzsteuer-Identifikationsnummern oder Steuer-Identifikationsnummern der Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle die Vertragspartner gemäß Artikel 3 Absatz 6 der Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2006/70/EG der Kommission (ABl. L 141 vom 5.6.2015, S. 73), die zuletzt durch die Richtlinie (EU) (ABl. L 334 vom 27.12.2019, S. 155) geändert worden ist, stehen und
cc) Angaben zu Datum des Vertrags, Name, Bezugsnummer und Vertragswert.
Setzt der Auftragnehmer in den Fällen des Satzes 1 Buchstabe c Unterauftragnehmer ein, sind nach Unterzeichnung der entsprechenden Unterverträge Angaben aller in den Auftragsunterlagen des Auftragnehmers aufgeführten Unterauftragnehmer, und zwar Name und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuer-Identifikationsnummer, sowie Datum des Unterauftrags, Name, Bezugsnummer und Vertragswert zu erfassen, soweit die Unteraufträge einen Gesamtwert von mehr als 50 000 Euro haben. Die Angaben sind nur auf der ersten Ebene der Unterauftragsvergabe erforderlich.