Der Bieter / Die Bieterin hat mit der Angebotsabgabe folgende Unterlagen einzureichen:
1. Angabe welche Auftragsteile an Nachunternehmen vergeben werden sollen (Leistungsbenennung, sofern vorgesehen): Angabe, welche Teile des Auftrages die Unternehmerin / der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (sofern von der Bieterin / vom Bieter beabsichtigt)
Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Angabe von Nachunternehmen (namentliche Benennung): Angabe, welche Nachunternehmen (namentliche Benennung) die Unternehmerin / der Unternehmer mit Teilen des Auftrages zu unterbeauftragen beabsichtigt (sofern von der Bieterin / vom Bieter beabsichtigt)
2. Referenzdarstellung: Angabe von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Mindestanforderungen: Drei Referenzen, im Zeitraum der letzten 5 Jahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
3. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht, insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt. Mindestanforderungen: Keine - nur informatorisch
4. Erklärung zur Beschäftigtenzahl: Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal. Mindestanforderungen: Keine - nur informatorisch
5. Referenzbescheinigungen: Für die wichtigsten Bauleistungen sind Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen. Für die wichtigsten Bauleistungen sind ergänzend Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis unter Nutzung des Formblattes VVB 444 beizufügen. (Mindestanforderungen: Drei Referenzen im Zeitraum der letzten 5 Jahre die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.)
Falls für diesen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, ist vom Bieter / von der Bieterin nachzuweisen, dass ihm / ihr die für diesen Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. In diesem Fall ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen. Für die Erklärung ist das Formblatt VHB 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen - und für die Verpflichtungserklärung das Formblatt VHB 236 - Verpflichtungserklärung Teilleistungen
durch andere Unternehmen - zu nutzen.