Lieferung und betriebsfertige Montage der starkstrom- und nachrichtentechnischen Anlag. Zur Sicherstellung des Raumbedarfs im Rahmen der erweiterten Anforderungen an den gymnasialen Schulbetrieb wird ein Neubau mit Teilunterkellerung errichtet. Dieser beinhaltet Lerncluster, einen Naturwissenschaftsraum und Lehrerräume. Ein Bauzeitenplan wird nach Vergabe aller Gewerke ausgegeben. Die Baustelleneinrichtung ist im Leistungsverzeichnis nicht gesondert aufgeführt und ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Enthalten sind alle Leistungen, die zur Erbringung der in den Positionen beschriebenen Leistungen notwendig
sind, soweit nicht in gesonderter Position beschrieben. Dies gilt für die gesamte Baustelleneinrichtung, auch für Aufzüge, Kräne, Gerüste, Anmietung von zusätzliche
Lagerflächen, Baucontainer, etc. Es ist darauf zu achten, dass Schutt und Müll beim Abtransport aus dem Bestandsgebäude so verpackt sind,
dass hierdurch die Transportwege nicht verschmutzt werden. Schuttransporte dürfen nur mit staubgeschützen Behältnissen erfolgen. Verschmutzungen der Transportwege, die trotzdem entstehen,müssen sofort beseitigt werden. Der Auftragnehmer hat sich eigenständig über die Zuwegung zum Baufeld zu informieren.
Der Materialtransport auf der Baustelle und die Stellung von Behältern zur Abfuhr der Materialien sind den örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Die Bereitstellung einer Aufstellfläche für Baustelleneinrichtung (zum Beispiel Materialcontainer) ist mit der Gesamtbauleitung vor Montagebeginn abzustimmen. Dies ist bei der Ablaufplanung und dem Logistikkonzept der eigenen Leistung zu berücksichtigen. Alle hieraus resultierenden Kosten sind in die Positionen
einzukalkulieren. Der Auftraggeber übernimmt in keinem Fall die Entgegennahme, das Abladen, Lagern und den Transport von Stoffen und Bauteilen, oder stellt dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung. Entgegennahme von Materialien erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer. Vom AG werden keine Gerüste, Leitern usw. zur Verfügung gestellt. Notwendige Gerüste, Leitern usw. sind vom AN entsprechend eigenständig für Ihr Gewerk mit in die Positionen einzukalkulieren. Für die Ausführung der Arbeiten gelten die gültigen DIN-Normen, auch wenn in den Positionen nicht besonders hingewiesen wird, die VOB/C und sämtliche technische Regeln und Vorschriften der Bau Berufsgenossenschaft und Gesundheitsschutzregeln. Eine ausdrückliche Benennung einzelner Vorschriften, DIN-Normen etc. in den einzelnen Leistungspositionen schließt die nicht genannten Vorschriften, DIN-Normen, etc. nicht aus. Trenn- und Schweißarbeiten sind im Bestandsgebäude grundsätzlich untersagt! Diese Arbeiten sind nur im Außenbereich und an zugewiesenen Stellen möglich. Nur in Ausnahmefällen, nach Anmeldung und
Zustimmung durch den Auftraggeber werden solche Arbeiten im Gebäude gestattet! Alle Mehraufwendungen hierzu sind in die Positionen einzukalkulieren. Für Arbeiten in allen brandgefährdeten Bereichen ist eine ausreichende Anzahl von Feuerlöschgeräten vorzuhalten und in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Auf die Unfallverhütungsvorschrift "Schweißen, Schneiden und artverwandte Arbeitsverfahren" (VBG 15)
sowie das Merkblatt "Brandschutz bei Bauarbeiten" der Bau Berufsgenossenschaft wird hingewiesen.
Schallschutz:
Für den Baubetrieb sind nur Geräte zugelassen, die über ausreichenden Schallschutz verfügen. Die neuesten Vorschriften des Immissionsschutzes sind unbedingt zu beachten. Bedingt durch die Komplexität und den kurzen Ausführungszeitraum der Umbaumaßnahme befinden sich ständig weitere Gewerke auf der Baustelle. Gegenseitige Rücksichtnahme und Achtung der Leistung anderer
ist erforderlich. Bei möglichen Gefährdungen anderer Gewerke durch Arbeiten des AN besteht unbedingt. Informationspflicht und Abstimmung der gegenseitigen Aktivitäten. Korrosionsschutz ist für alle Bauteile gefordert: Alle Bauteile, Befestigungen, Kabelbahnen, Schellen, Schrauben usw. müssen voll rostgeschützt sein, zum Beispiel durch Verzinkung oder gleichwertig. Bei der gesamten Installation ist ein ausreichender Sicherheitsabstand (mind. 15 cm) zwischen der Stark- und
Schwachstrom-Installation und den Installationen anderer Gewerke (z. B. brandgefährdete Lüftungskanäle o. ä.) einzuhalten. Berührungen dürfen nicht Zustandekommen. Besonders wird hier auf die Einhaltung notwendiger Trennungsabstände hingewiesen. Klein- und Befestigungsmaterial ist nicht separat beschrieben. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzubeziehen. Folgendes ist zu beachten und ist in die Einheitspreise mit einzurechnen:
- Abstimmungen mit dem technischen Personal, Organisation der Schlüssel für die verschiedenen Technikräume und Zugangstüren, Notwendige Arbeitsplatzbeleuchtung, Teilnahme an Besprechungen, Teilnahme an Aufmasskontrolle,
Teilnahme an Abnahmen, Anfahrten werden nicht separat vergütet. Die Einweisung des Bedien-personals ist schriftlich zu dokumentieren und dem Auftraggeber mit den Revisionsunterlagen vorzulegen. Gleichwertigkeit:
Die in der Leistungsbeschreibung ggf. genannten technischen Spezifikationen sind immer so zu verstehen, dass auch Gleichwertiges angeboten werden kann. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter mit der Angebotsabgabe nachzuweisen. Es dürfen keine Betriebsmittel angeboten oder eingesetzt werden, die nicht mehr hergestellt werden. Generell müssen nicht näher beschriebene Zubehör- und Ersatzteile über einen Zeitraum von 20 Jahren zu
beschaffen sein. Es gelten u. a. die anerkannten Regeln der Technik sowie DIN/VDE-Vorschriften, DIN EN, EltbauVo, technische Anschluss-bedingungen des EVU, Vorschriften der GUV und Richtlinien VdS. Weiterhin wird noch einmal darauf hingewiesen, dass nur qualitativ einwandfreie Produkte mit gültigen Prüfzeugnissen, die für das gesamt Produkt gelten, akzeptiert werden! Die Arbeiten sind nur durch eine Fachfirma durchzuführen. Nachunternehmer sind bei der Angebotsabgabe zu benennen.