Schadstoffsanierung Johannesschule Altbau
VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
07.05.2025
15.05.2025 11:00 Uhr
15.05.2025 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Frechen
053620024024-31001-52
Johann-Schmitz-Platz 1-3
50226
Frechen
Deutschland
DEA27
Servicestelle Vergabemanagement
vergaben@stadt-frechen.de
+49 2234501-1391
+49 2234501-1514

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
DE812110859
Zeughausstr. 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA27
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 2211473045
+49 2211472889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45262660-5
90523000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Im Rahmen des 5 Bauabschnitt der Schulraumerweiterung Johannesschule muss vor dem Abbruch des Altbaues dieser von
Schadstoffen befreit werden.
Der Altbau besteht aus drei aneinander gebauten Baukörpern, die in verschiedenen Jahren errichtet wurden (1907, 1926 und 1951). Alle Gebäudeteile wurden gutachterlich untersucht und ein Schadstoffkataster erstellt.
Bei den Untersuchungen wurden die Schadstoffe Asbest, KMF und PCB festgestellt. Diese befinden sich in den Ausbaugewerken wie Rippenheizkörper, Brandschutztüren, Rohrisolierungen, Lüftungskanälen, in Klebern, GK-Verkleidungen, Rohrleitungen, sowie in Farben von Türen, Fußleisten und Treppengeländer.
Alle Arbeiten sind gemäß der DIN 18448 "Arbeiten an schadstoffbelasteten baulichen und technischen Anlagen" durchzuführen und die Abfälle gemäß den geltenden Vorschriften für
Gefahrguttransport und Sondermüll abzutransportieren und zu entsorgen.
Leistungsort: Johannesschule, Friedrich-Ebert-Str. 63, 50226 Frechen

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Im Rahmen des 5 Bauabschnitt der Schulraumerweiterung Johannesschule muss vor dem Abbruch des Altbaues dieser von
Schadstoffen befreit werden.
Der Altbau besteht aus drei aneinander gebauten Baukörpern, die in verschiedenen Jahren errichtet wurden (1907, 1926 und 1951). Alle Gebäudeteile wurden gutachterlich untersucht und ein Schadstoffkataster erstellt.
Bei den Untersuchungen wurden die Schadstoffe Asbest, KMF und PCB festgestellt. Diese befinden sich in den Ausbaugewerken wie Rippenheizkörper, Brandschutztüren, Rohrisolierungen, Lüftungskanälen, in Klebern, GK-Verkleidungen, Rohrleitungen, sowie in Farben von Türen, Fußleisten und Treppengeländer.
Alle Arbeiten sind gemäß der DIN 18448 "Arbeiten an schadstoffbelasteten baulichen und technischen Anlagen" durchzuführen und die Abfälle gemäß den geltenden Vorschriften für
Gefahrguttransport und Sondermüll abzutransportieren und zu entsorgen.
Leistungsort: Johannesschule, Friedrich-Ebert-Str. 63, 50226 Frechen

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.07.2025
31.07.2025
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Friedrich-Ebert-Str.63
50226
Frechen
Deutschland
DEA27

Friedrich-Ebert-Str. 63, Johannesschule in Frechen Königsdorf

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt nach einer Rangfolge

Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes ist der Preis entscheidend.

Zuschlagskriterium

Preis
niedrigster Preis

Den Zuschlag erhält der niedrigste Preis. Bei Preisgleichheit entscheidet das Los.

1
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Im Rahmen des 5 Bauabschnitt der Schulraumerweiterung Johannesschule muss vor dem Abbruch des Altbaues dieser von
Schadstoffen befreit werden.
Der Altbau besteht aus drei aneinander gebauten Baukörpern, die in verschiedenen Jahren errichtet wurden (1907, 1926 und 1951). Alle Gebäudeteile wurden gutachterlich untersucht und
ein Schadstoffkataster erstellt.
Bei den Untersuchungen wurden die Schadstoffe Asbest, KMF und PCB festgestellt. Diese befinden sich in den Ausbaugewerken wie Rippenheizkörper, Brandschutztüren,
Rohrisolierungen, Lüftungskanälen, in Klebern, GK-Verkleidungen, Rohrleitungen, sowie in Farben von Türen, Fußleisten und Treppengeländer.
Alle Arbeiten sind gemäß der DIN 18448 "Arbeiten an schadstoffbelasteten baulichen und
technischen Anlagen" durchzuführen und die Abfälle gemäß den geltenden Vorschriften für
Gefahrguttransport und Sondermüll abzutransportieren und zu entsorgen.
Leistungsort: Johannesschule, Friedrich-Ebert-Str. 63, 50226 Frechen

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYDEDS2F

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bieter/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen.
Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter/Bieter mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe beim Bieter/Bieter bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Die Vergabeunterlagen werden den Bietern auf der Vergabeplattform www.vmp-rheinland.de barrierefrei zur Verfügung gestellt.

2. Soweit die Auftraggeberin Formblätter vorgegeben hat, sollen diese verwendet werden. Die Formblätter sind an den dafür vorgesehenen Stellen auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen (Textform i. S. § 126b BGB)

3. Das Verfahren wird als elektronische Vergabe durchgeführt. Die Angebote sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die Plattform www.vmp-rheinland.de hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich.

4. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z.B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später als 8 Tage vor dem Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden, nicht zu beantworten.

5. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

8
Wochen

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Rathaus der Stadt Frechen, Johann Schmitz Platz 1-3, Zimmer 219
50226 Frechen

Zum Eröffnungstermin sind keine Bieter zugelassen.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der Auftraggeber wird in seinem Ermessen fehlende und/ oder unvollständige Unterlagen und Nachweise nachfordern, sofern diese Unterlagen und Nachweise einer Nachforderung zugänglich sind.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Erforderlich ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A EU vorliegen (Formular Eigenerklärung zur Eignung).
Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. zusätzlich zu dem Bieter selbst auch das eignungsleihende Unternehmen eine solche Eigenerklärung abgeben.

Erforderlich ist eine Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022/576 Russland (Formblatt 523 EU). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Eigenerklärung von allen Mitgliedern abzugeben.

Erforderlich ist eine Eigenerklärung, dass keine
Ausschlussgründe nach § 19 MiLoG vorliegen (Formblatt 522). Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. zusätzlich zu dem Bieter
selbst auch das eignungsleihende Unternehmen eine solche
Eigenerklärung abgeben.

Erforderlich ist eine Eigenerklärung, dass keine sonstigen
Ausschlussgründe vorliegen (Formblatt 521 EU). Im Falle
einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. zusätzlich zu dem Bieter
selbst auch das eignungsleihende Unternehmen eine solche
Eigenerklärung abgeben.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Formblatt Referenzen:

Der Bieter muss 3 ausgewählte Referenzleistungen über vergleichbare Auftragsleistungen benennen, bei denen die Leistungen nach dem 01.01.2020 vollständig erbracht wurden.
Vergleichbar sind die Leistungen der Referenzprojekte, wenn:
Das finanzielle Auftragsvolumen je Referenz - Schadstoffsanierung und Entsorgung - mindestens 80.000,- EUR netto beträgt.

Die geforderten Erklärungen und Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen im Fall einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bewerber zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens beifügen. In diesem Fall ist es erforderlich, dass das/die Drittunternehmen die Leistung erbringen, für die ihre Kapazitäten benötigt werden (vgl. § 6d Abs. 1 Satz 3 VOB/ A-EU).

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Nachweis Zulassung für Asbestabrucharbeiten

Der Bieter hat den Nachweis zur Zulassung nach Anhang I Nr. 3.4.2 Abs. 4 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) für Asbestabbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form zu erbringen.

Der geforderte Nachweise muss im Fall einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft den geforderten Nachweis erbringt bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bewerber zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens beifügen. In diesem Fall ist es erforderlich, dass das/die Drittunternehmen die Leistung erbringen, für die ihre Kapazitäten benötigt werden (vgl. § 6d Abs. 1 Satz 3 VOB/ A-EU).

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung Ausschlussgründe MiLoG (Formblatt 522)
Eigenerklärung sonstige Ausschlussgründe (Formblatt 521 EU)

Erforderlich sind die Eigenerklärungen, dass keine
Ausschlussgründe nach § 19 MiLoG (Formblatt 522) oder sonstige Ausschlussgründe vorliegen (Formblatt 521 EU). Im Falle
einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. zusätzlich zu dem Bieter
selbst auch das eignungsleihende Unternehmen eine solche
Eigenerklärung abgeben.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung Berufshaftpflichtversicherung

Erforderlich ist eine Eigenerklärung, dass der Bewerber über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung verfügt oder diese im Auftragsfall abschließen wird (Eigenerklärung Haftpflichtversicherung).

Mindestanforderung: Mindestens gefordert ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5.000.000 Euro für Personenschäden einerseits und mit einer Deckungssumme von 1.000.000 Euro Sach- und Vermögensschäden andererseits, die in jedem Versicherungsjahr mindestens zweifach zur Verfügung steht.

Die geforderten Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen im Fall einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens, muss der Bewerber zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens beifügen. In diesem Fall verlangt die Auftraggeberin eine gemeinsame Haftung des Bewerbers sowie des Drittunternehmens für die Auftragsausführung (vgl. § 6d Abs. 2 VOB/A-EU). Der Bewerber und das seine Eignung leihende Unternehmen haften in diesem Fall als Gesamtschuldner im Sinne von §§ 421 ff. BGB.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung Sanktionen

Erforderlich ist eine Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022/576 Russland (Formblatt 523 EU). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Eigenerklärung von allen Mitgliedern abzugeben.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Erforderlich ist die Vorlage der Zulassung nach Anhang I Nr. 3.4.2 Abs. 4 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).

Erforderlich ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A EU vorliegen (Formular Eigenerklärung zur Eignung).
Alternativ: gültige Präqualifikation

Erforderlich ist eine Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022/576 Russland (Formblatt 523 EU). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Eigenerklärung von allen Mitgliedern abzugeben.

Erforderlich ist eine Eigenerklärung, dass keine
Ausschlussgründe nach § 19 MiLoG vorliegen (Formblatt 522).

Erforderlich ist eine Eigenerklärung, dass keine sonstigen
Ausschlussgründe vorliegen (Formblatt 521 EU).

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung