Im Rahmen des 5 Bauabschnitt der Schulraumerweiterung Johannesschule muss vor dem Abbruch des Altbaues dieser vonSchadstoffen befreit werden.Der Altbau besteht aus drei aneinander gebauten Baukörpern, die in verschiedenen Jahren errichtet wurden (1907, 1926 und 1951). Alle Gebäudeteile wurden gutachterlich untersucht und ein Schadstoffkataster erstellt.Bei den Untersuchungen wurden die Schadstoffe Asbest, KMF und PCB festgestellt. Diese befinden sich in den Ausbaugewerken wie Rippenheizkörper, Brandschutztüren, Rohrisolierungen, Lüftungskanälen, in Klebern, GK-Verkleidungen, Rohrleitungen, sowie in Farben von Türen, Fußleisten und Treppengeländer.Alle Arbeiten sind gemäß der DIN 18448 "Arbeiten an schadstoffbelasteten baulichen und technischen Anlagen" durchzuführen und die Abfälle gemäß den geltenden Vorschriften fürGefahrguttransport und Sondermüll abzutransportieren und zu entsorgen.Leistungsort: Johannesschule, Friedrich-Ebert-Str. 63, 50226 Frechen
Friedrich-Ebert-Str. 63, Johannesschule in Frechen Königsdorf
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Den Zuschlag erhält der niedrigste Preis. Bei Preisgleichheit entscheidet das Los.
Im Rahmen des 5 Bauabschnitt der Schulraumerweiterung Johannesschule muss vor dem Abbruch des Altbaues dieser vonSchadstoffen befreit werden.Der Altbau besteht aus drei aneinander gebauten Baukörpern, die in verschiedenen Jahren errichtet wurden (1907, 1926 und 1951). Alle Gebäudeteile wurden gutachterlich untersucht undein Schadstoffkataster erstellt.Bei den Untersuchungen wurden die Schadstoffe Asbest, KMF und PCB festgestellt. Diese befinden sich in den Ausbaugewerken wie Rippenheizkörper, Brandschutztüren,Rohrisolierungen, Lüftungskanälen, in Klebern, GK-Verkleidungen, Rohrleitungen, sowie in Farben von Türen, Fußleisten und Treppengeländer.Alle Arbeiten sind gemäß der DIN 18448 "Arbeiten an schadstoffbelasteten baulichen undtechnischen Anlagen" durchzuführen und die Abfälle gemäß den geltenden Vorschriften fürGefahrguttransport und Sondermüll abzutransportieren und zu entsorgen.Leistungsort: Johannesschule, Friedrich-Ebert-Str. 63, 50226 Frechen
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bieter/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter/Bieter mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe beim Bieter/Bieter bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.
1. Die Vergabeunterlagen werden den Bietern auf der Vergabeplattform www.vmp-rheinland.de barrierefrei zur Verfügung gestellt.
2. Soweit die Auftraggeberin Formblätter vorgegeben hat, sollen diese verwendet werden. Die Formblätter sind an den dafür vorgesehenen Stellen auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen (Textform i. S. § 126b BGB)
3. Das Verfahren wird als elektronische Vergabe durchgeführt. Die Angebote sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die Plattform www.vmp-rheinland.de hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich.
4. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z.B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später als 8 Tage vor dem Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden, nicht zu beantworten.
5. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Rathaus der Stadt Frechen, Johann Schmitz Platz 1-3, Zimmer 21950226 Frechen
Zum Eröffnungstermin sind keine Bieter zugelassen.
Der Auftraggeber wird in seinem Ermessen fehlende und/ oder unvollständige Unterlagen und Nachweise nachfordern, sofern diese Unterlagen und Nachweise einer Nachforderung zugänglich sind.
Erforderlich ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A EU vorliegen (Formular Eigenerklärung zur Eignung). Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. zusätzlich zu dem Bieter selbst auch das eignungsleihende Unternehmen eine solche Eigenerklärung abgeben.
Erforderlich ist eine Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022/576 Russland (Formblatt 523 EU). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Eigenerklärung von allen Mitgliedern abzugeben.
Erforderlich ist eine Eigenerklärung, dass keineAusschlussgründe nach § 19 MiLoG vorliegen (Formblatt 522). Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss jedesMitglied der Bietergemeinschaft bzw. zusätzlich zu dem Bieterselbst auch das eignungsleihende Unternehmen eine solcheEigenerklärung abgeben.
Erforderlich ist eine Eigenerklärung, dass keine sonstigenAusschlussgründe vorliegen (Formblatt 521 EU). Im Falleeiner Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss jedesMitglied der Bietergemeinschaft bzw. zusätzlich zu dem Bieterselbst auch das eignungsleihende Unternehmen eine solcheEigenerklärung abgeben.
Formblatt Referenzen:
Der Bieter muss 3 ausgewählte Referenzleistungen über vergleichbare Auftragsleistungen benennen, bei denen die Leistungen nach dem 01.01.2020 vollständig erbracht wurden. Vergleichbar sind die Leistungen der Referenzprojekte, wenn:Das finanzielle Auftragsvolumen je Referenz - Schadstoffsanierung und Entsorgung - mindestens 80.000,- EUR netto beträgt.
Die geforderten Erklärungen und Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen im Fall einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bewerber zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens beifügen. In diesem Fall ist es erforderlich, dass das/die Drittunternehmen die Leistung erbringen, für die ihre Kapazitäten benötigt werden (vgl. § 6d Abs. 1 Satz 3 VOB/ A-EU).
Nachweis Zulassung für Asbestabrucharbeiten
Der Bieter hat den Nachweis zur Zulassung nach Anhang I Nr. 3.4.2 Abs. 4 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) für Asbestabbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form zu erbringen.
Der geforderte Nachweise muss im Fall einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft den geforderten Nachweis erbringt bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bewerber zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens beifügen. In diesem Fall ist es erforderlich, dass das/die Drittunternehmen die Leistung erbringen, für die ihre Kapazitäten benötigt werden (vgl. § 6d Abs. 1 Satz 3 VOB/ A-EU).
Eigenerklärung Ausschlussgründe MiLoG (Formblatt 522)Eigenerklärung sonstige Ausschlussgründe (Formblatt 521 EU)
Erforderlich sind die Eigenerklärungen, dass keineAusschlussgründe nach § 19 MiLoG (Formblatt 522) oder sonstige Ausschlussgründe vorliegen (Formblatt 521 EU). Im Falleeiner Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss jedesMitglied der Bietergemeinschaft bzw. zusätzlich zu dem Bieterselbst auch das eignungsleihende Unternehmen eine solcheEigenerklärung abgeben.
Eigenerklärung Berufshaftpflichtversicherung
Erforderlich ist eine Eigenerklärung, dass der Bewerber über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung verfügt oder diese im Auftragsfall abschließen wird (Eigenerklärung Haftpflichtversicherung).
Mindestanforderung: Mindestens gefordert ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5.000.000 Euro für Personenschäden einerseits und mit einer Deckungssumme von 1.000.000 Euro Sach- und Vermögensschäden andererseits, die in jedem Versicherungsjahr mindestens zweifach zur Verfügung steht.
Die geforderten Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen im Fall einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens, muss der Bewerber zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens beifügen. In diesem Fall verlangt die Auftraggeberin eine gemeinsame Haftung des Bewerbers sowie des Drittunternehmens für die Auftragsausführung (vgl. § 6d Abs. 2 VOB/A-EU). Der Bewerber und das seine Eignung leihende Unternehmen haften in diesem Fall als Gesamtschuldner im Sinne von §§ 421 ff. BGB.
Eigenerklärung Sanktionen
Erforderlich ist die Vorlage der Zulassung nach Anhang I Nr. 3.4.2 Abs. 4 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
Erforderlich ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A EU vorliegen (Formular Eigenerklärung zur Eignung). Alternativ: gültige Präqualifikation
Erforderlich ist eine Eigenerklärung, dass keineAusschlussgründe nach § 19 MiLoG vorliegen (Formblatt 522).
Erforderlich ist eine Eigenerklärung, dass keine sonstigenAusschlussgründe vorliegen (Formblatt 521 EU).