Im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen:
-Angaben über Insolvenzverfahren oder vergleichbare gesetzlich geregelte Verfahren
-Angaben über Unternehmensliquidation
-Angaben, dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit in Frage stellt
-Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und sonstigen Abgaben
-Abgaben zur gesetzlichen Sozialversicherung und zu Beiträgen der(n) gemeinsamen Einrichtung(en) der Tarifvertragsparteien i. S. d. § 5 Nr. 3 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG).
Falls mein/ unser Angebot/ Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/ wir bei bestehender Abgaben- und/ oder Beitragspflicht auf Verlangen der Vergabestelle in Bezug auf die Erfüllung dieser Verpflichtungen folgende Nachweise vorlegen, soweit diese nicht bereits im Rahmen der Präqualifikation erbracht wurden:
hinsichtlich der Steuern und sonstigen Abgaben:
- Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes zum Steuerabzug bei Bauleistungen nach § 48 b Einkom-
mensteuergesetz (EStG) oder - bei Unternehmen, deren Bauleistungen zwar der VOB unterfallen, steu-
errechtlich jedoch nicht der Bauabzugssteuer unterliegen - eine die Unbedenklichkeit nachweisende all-
gemeine sog. Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der für die Gemeindesteuern zuständigen Stelle
hinsichtlich der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und ggf. der tarifvertraglichen Sozialkassen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) der zuständigen Einzugsstelle(n) zur Entrichtung der Sozialversiche-rungsbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (in der Regel Gesamtsozialversicherungsnachweis(e) der Krankenkassen, ersatzweise Einzelnachweise der zuständigen Stelle(n) in
den zutreffenden Versicherungszweigen), ferner
- Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) der zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft/en oder sonstige Unfallkassen) in qualifizierter Form unter Angabe der Lohnsummen sowie
- Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) der zuständigen tarifvertraglichen Sozialkasse(n) ( z. B. Sozialkasse(n) für das Baugewerbe oder sonstige zuständige Sozialkasse(n) oder alternativ - bei Beschäftigungsverhältnissen mit gewerblichen Arbeitnehmern, die dem Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) unterfallen - eine sog. Enthaftungsbescheinigung der tarifvertraglichen Sozialkasse (SOKA-Bau) im Sinne des § 14 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG)
Für den Fall der rechtlichen oder tatsächlichen Unmöglichkeit der Vorlage eines solchen Nachweises werde(n) ich/ wir dies der Vergabestelle anzeigen und uns ggf. unter deren Mitwirkung um den/ die entsprechenden Nachweise bemühen. Für den Fall einer Abgaben- oder Beitragsfreiheit werden ich/ wir auf Verlangen der Vergabestelle nötigenfalls auch eine Negativbescheinigung mit der Maßgabe beibringen, dass eine Abführungspflicht nicht besteht.