Die eine Rahmenvereinbarung hat Tiefbau nebst kabelspezifischen Arbeiten, Rohrbau, Materialbeschaffung und Bereitschaftsdienst zum Gegenstand (Leistungsverzeichnis 1/Los 1).
Die zweite Rahmenvereinbarung hat allein den Tiefbau zum Gegenstand (Leistungsverzeichnis 2/Los 2). Das Leistungsverzeichnis 2 besteht ausschließlich aus den Tiefbauposi-tionen des Leistungsverzeichnisses 1.
Die Auftraggeberin erhofft sich mehr terminliche Flexibilität dadurch, dass sie bei Tiefbau-arbeiten die Wahl zwischen zwei Auftragnehmern hat. Die Eignungsvoraussetzungen für Bewerber auf das zweite Los sind geringer.
Die Rahmenvereinbarungen gelten vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2027. Die Auftraggeberin kann die Laufzeit danach jeweils dreimal um jeweils ein Jahr verlängern. Die Rahmenvereinbarungen enden also spätestens am 31.12.2030.
Die Bewerber können sich auf eines oder beide Lose bewerben. Allerdings kann jeder Bieter nur den Auftrag für maximal ein Los erhalten. Sollte ein Bieter für beide Lose das wirtschaftlichste Angebot gemäß den Zuschlagskriterien abgeben, wird er den Zuschlag für das Los 1 erhalten. Das Los 2 wird dann an den zweitplatzierten Bieter gemäß der Bewertungsrangfolge zu dem Los 2 erteilt.