Zur Wahrung der Frist zur Beantwortung von Bieterfragen (z. B. gem. § 20 Abs. 1 VgV, bzw. § 10 EU VOB/A max. 6 Tage vor Submission) sollten Bieterfragen bis max. 10 Tage vor Ablauf der o. g. Angebotsfrist (auch bei Teilnahmeanträgen) gestellt werden. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anfragen gelten daher als nicht mehr rechtzeitig gestellt und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung bzw. zur Beantwortungspflicht (gem. §20 Abs. 3 S. 3 VgV, bzw. § 10a EU Abs. 6 S. 3 VOB/A und § 10b EU Abs. 6 S. 3 VOB/A).
Die UVgO und die VOB/A enthalten keine konkreten Regelungen zu Bieterfragen, setzen diese aber in § 13 Abs. 4 (siehe Rn. 11 und 12 mit Verweis auf § 20 VgV Rn. 22) und § 12a Abs. 4 VOB/A (siehe Rn. 14 mit Verweis auf § 20 VgV Rn 14 und 15) voraus.
Bieterfragen und jegliche Kommunikation sind ausschließlich elektronisch über die Kommunikation des Projektraumes der Ausschreibung über den Vergabemarktplatz Rheinland einzureichen und werden auch nur über diesen Weg beantwortet.
Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen (siehe auch Nr. 4 der Teilnahmebedingungen) - ausgenommen Nebenangebote, die Preisnachlässe mit Bedingungen enthalten.
Nebenangebote, die die gesamte ausgeschriebene Leistung beinhalten, werden zugelassen (siehe Formblatt 211 Nr. 6.2.)
Die Urkalkulation ist bei Aufforderung mit dem in den Vergabeunterlagen beigefügten Aufkleber postalisch/schriftlich frist- und formgerecht einzureichen.
Die Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote ist ausschließlich auf elektronischem Wege über den Vergabemarktplatz Rheinland zugelassen. Hierbei ist NICHT der Reiter "Kommunikation" gemeint! Die Datenintegrität und die Vertraulichkeit bei elektronisch übermittelten Teilnahmeanträgen/Angeboten ist durch entsprechende technische Lösungen nach den Anforderungen des Auftraggebers und durch Verschlüsselung sicherzustellen. Die Verschlüsselung und die Verhinderung eines Zugriffs auf die Angebotsinhalte VOR dem Submissionstermin müssen bis zur Öffnung des ersten Teilnahmeantrages/Angebots aufrechterhalten bleiben (gem. §42 Abs. 1 Nr. 1 UVgO; gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV; gem. § 16 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A; gem. § 13 Abs. 1 Nr. 2 S 3 und 4 VOB/A EU).
Wichtiger Hinweis:
Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien - also anonymen - Zugang zu den Teilnahme-/ Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und zusätzliche Informationen eine "Holschuld" besteht!
Dem registrierten Interessenten werden die Information automatisch zugestellt bzw. per Info-Mail auf Änderungen/Ergänzungen hingewiesen.
Submissionsergebnis:
Wir weisen Sie - die Bieter - darauf hin, dass die Inhalte der Niederschrift / des Submissionsergebnisses gem. § 14 Abs. 7 VOB/A nicht veröffentlicht werden dürfen. Gem. § 14 Abs. 8 VOB/A sind die Angebote und deren Inhalte geheim zu halten.
Sollten wir feststellen, dass eine Veröffentlichung / Weitergabe über die Inhalte der Niederschrift / des Submissionsergebnisses einem Bieter zuzurechnen ist, behalten wir uns die Einleitung von rechtlichen Schritten - wegen Verstoßes gegen die gesetzlichen Vorgaben - vor.