Betreuungsdienstleistungen für städtische Notunterkünfte (NUK) für Flüchtlinge
(Der Auftragnehmer erbringt Betreuungsdienstleistungen für die vier Notunterkünfte vom 01.07.2025 bis 30.06.2026 mit der Option zur dreimaligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr bis längstens 30.06.2029. Eine etwaige Optionsverlängerung erfolgt zum Stichtag 31.03. des jeweiligen Jahres.
Der Auftragnehmer hat in den Unterkünften insbesondere die folgenden Aufgaben:
- soziale Betreuung- Sicherstellung von Ruhe und Ordnung und Verhinderung von Auseinandersetzungen in Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden unter Berücksichtigung der personellen Besetzung- Unterstützung des eingesetzten Sicherheitsdienstes, z. B. bei Belegungsmaßnahmen - Zulassung des Aufenthalts nur für den berechtigten Personenkreis auf dem jeweils zugehörigen Grundstück - Verhinderung von Ruhestörungen durch die Bewohner. Verhinderung von Sachbeschädigungen durch die Bewohner- Schadensverhütung und Schadensbegrenzung - Postverteilung und Postausgabe.
(1) Der Auftragnehmer erbringt Betreuungsdienstleistungen für die vier Notunterkünfte vom 01.07.2025 bis 30.06.2026 mit der Option zur dreimaligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr bis längstens 30.06.2029. Eine etwaige Optionsverlängerung erfolgt zum Stichtag 31.03. des jeweiligen Jahres.
Angebotspreis
Zusammenarbeit mit dem AuftraggeberZusammenarbeit mit NetzwerkenZusammenarbeit mit DrittenSozialkompetenz u. Konfliktmanagement
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Erklärt der Auftraggeber, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung bei der Vergabekammer Rheinland - c/o Bezirksregierung Köln, 50606 Köln, schriftlich einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
Rathaus Hennef, Raum 2.07, Frankfurter Straße 97, 53773 Hennef (Sieg)
Bieter/Bewerber sind nicht zugelassen
Der öffentliche Auftraggeber fordert Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auf, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis. Hierbei wird nur auf den Preis ohne Berücksichtigung etwaiger Nebenangebote abgestellt. Der öffentliche Auftraggeber fordert den Bieter auf, die fehlenden Preispositionen zu ergänzen.
§ 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe / § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung - Nachweise entsprechend der Anlage "Bewertungsmatrix Betreuungsdienst" - Nachweise entsprechend der Anlage "Bieterkonzept Betreuungsdienst"
Haftung gesamtschuldnerisch
Es dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB und nach § 19. Mindestlohngesetz vorliegen.