Erstellung einer Artenschutzprüfung der Stufen I und II, einer FFH (Flora Fauna Habitate) Vorprüfung sowie Erstellung eines landschaftspflegerischen Begleitplans an der Burgruine Windeck.
Der Rhein-Sieg-Kreis plant die Errichtung von baulichen Anlagen auf der Burgruine Windeck, die im Landschaftsschutzgebiet liegt.
Zu weiteren Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
siehe Leistungsbeschreibung
Das preisgünstigste Angebot erhält 400 Punkte.Die anderen Angebote erhalten im Verhältnis der prozentualen Abweichung vom Mindestangebot entsprechende Punktabzüge. Die Ergebnisse werden auf einen vollen Punktwert aufgerundet.(Beispiel: Bieter X liegt 10 % über dem Preis des Bestbieters Y. Bieter Y erhält die max. Punktzahl für das Kriterium Preis (400 Punkte)- bei Bieter X erfolgt ein Abzug von 40 Punkten - er erhält 360 Punkte).
Unterkriterien je Referenz (max. Gesamtpunkte jeweils 25 Punkte)a) Fachkompetenz b) Bewertung der Qualität der eingereichten Unterlagen c) Qualität der Abstimmungsprozesse d) Zufriedenheit mit der Projektdurchführung (z.B. Zusammenarbeit mit fachlich beteiligten Stellen, Termintreue)
Die o. g. Kriterien werden nach dem Schulnotenprinzip wie folgt bewertet:Note 1(sehr gut) = 25,00 PunkteNote 2 (gut) = 20,00 PunkteNote 3 (befriedigend) = 10,00 PunkteNote 4 (nicht ausreichend) = 0,00 Punkte
In die Wertung der erwarteten Ausführungsqualität fließen maximal zwei Referenzen ein.
Hat ein Bewerber/Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertags nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der oben genannten Vergabekammer eingeht. Wenn oder soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.
Im Übrigen wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
Es sind ausschließlich elektronische Angebote über das Vergabeportal unter Zuhilfenahme des Bietertools zugelassen. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Teilnahmeunterlagen verwiesen.Die Vergabeunterlagen werden registrierungsfrei zur Verfügung gestellt. Den Interessenten wird dennoch die Registrierung auf dem Vergabeportal empfohlen. Dies hat den Vorteil, dass diese bei Erteilung von Bewerberkommunikation oder evtl. notwendigen Anpassungen der Vergabeunterlagen über das Vergabeportal in Kenntnis gesetzt und zur Einsichtnahme auf dem Vergabeportal aufgefordert werden.Sofern sich im Verlauf der Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Vergabeunterlagen ergibt, ist das jeweils aktuellste Formular zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden die registrierten Bewerber durch Bewerberkommunikationen unterrichtet. Es wird daher empfohlen, vor Angebotsabgabe die Aktualität der hochgeladenen Dokumente zu prüfen. Es gelten die Bewerbungs- und die den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen nach Maßgabe dieser Bekanntmachung.Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters, der zwischen ihm u. diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 43 Abs. 2 VgV). In diesem Fall ist zwingend mit Angebotsabgabe eine Bietergemeinschaftserklärung (Textform ausreichend) abzugeben.Zur Abgabe des Angebotes ist zwingend ein unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung vollständig ausgefülltes Exemplar der Formblätter einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise elektronisch einzureichen. Fehlende Nachweise/Erklärungen werden im zulässigen Umfang von der Vergabestelle unter angemessener Fristsetzung nachgefordert. Verspätet/unvollständig abgegebene Erklärungen/Nachweise gelten als nicht vorgelegt. Eine Nachbesserung bereits abgegebener Erklärungen ist nicht zulässig.Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von Erklärungen und Nachweise führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Es gelten die Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Leistungen des Rhein-Sieg-Kreises nach Maßgabe dieser Bekanntmachung.Bezuschlagt wird das Angebot mit der höchsten erreichten Gesamtpunktzahl aus der Wertung Preis und erwartete Ausführungsqualität - gemäß der den Vergabeunterlagen beigefügten Wertungsmatrix. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit den höheren Qualitätspunkten. Bei Punkt- und Preisgleichheit gilt Ziffer 9 der Bewerbungsbedingungen (frühester Angebotseingang).Die Bieterinformationen gemäß § 134 GWB erfolgt über das Vergabeportal.
Bei der Öffnung der Angebote sind gem. § 55 Abs. 2, S. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
1. Erklärungen / Nachweise, die zwingend mit dem Angebot abzugeben sind und die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden:- ausgefülltes und signiertes Angebotsformular- ausgefülltes Formblatt "Personal"- Formblatt "Unteraufträge" (sofern ein Nachunternehmereinsatz beabsichtigt ist)- Bietergemeinschaftserklärung (Textform ausreichend)
2. Erklärungen / Nachweise, die mit dem Angebot abzugeben sind und die ggf. unter Fristsetzung nachgefordert werden können:- Eigenerklärung "Ausschlussgründe"- ausgefülltes Formblatt "Referenzen"- Eigenerklärung Sanktionen EU- Formblatt Erklärung zum Bieter
3. Erklärungen / Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:- Bietergemeinschaftserklärung (von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft signiert)- Eignungsnachweise und Verpflichtungserklärungen von Nachunternehmern (bei beabsichtigtem Einsatz von Nachunternehmern)- unterzeichnete Ausfertigung des Integritätsvertrags
Zum Nachweis der Eignung wird auch die Vorlage einer ausgefüllten Einheitlichen Europäischen Eignungserklärung (abrufbar unter https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) akzeptiert, sofern die in der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise darin direkt oder mittelbar - durch Verweis auf eine für die Vergabestelle kostenlose Datenbank - abgelesen werden können.Ferner kann der Nachweis der Eignung kann auch durch den Verweis auf eine direkt abrufbare Eintragung in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich oder eine vergleichbare - für den Auftraggeber - kostenlose Datenbank innerhalb der Europäischen Union erfolgen. Hierzu ist im Teilnahmeantrag bzw. dem Angebotsformular die Fundstelle anzugeben, unter der das Unternehmen in dem benannten Verzeichnis eingetragen ist. Die dort hinterlegten Nachweise dürfen grundsätzlich nicht älter als 1 Jahr sein oder die durch die ausstellende Stelle festgelegte Gültigkeitsdauer überschritten haben.
Der Bieter hat das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu erklären. Die Erklärung ist von allen Bietern sowie Mitgliedern der Bietergemeinschaft und - auf Verlangen der Vergabestelle - für alle vorgesehenen Nachunternehmen fristgerecht vorzulegen. Für die Abgabe der geforderten Erklärungen wird die Verwendung des Formblattes "Eigenerklärung Ausschlussgründe" empfohlen.
Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) mit folgendem Regelungsinhalt abzugeben: a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftragnehmer rechtsverbindlich vertritt,d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die Bietergemeinschaftserklärung ist mit Abgabe des Angebots in Textform und im Laufe des weiteren Vergabeverfahrens ggf. auf Verlangen der Vergabestelle in einer durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft unterzeichneten Ausfertigung vorzulegen. Eine auch auf Anforderung nicht vollständig ausgefüllte oder unterzeichnete vorgelegte Bietergemeinschaftserklärung führt zwingend zum Ausschluss des Angebots. Ein Entwurf der geforderten Erklärung kann auf dem Vergabeportal eingesehen und heruntergeladen werden.
Zum Nachweis der projektbezogenen Eignung sind mindestens drei Referenzprojekte mit den folgenden Anforderungen vorzulegen.- abgeschlossene vergleichbare Leistungen (Artenschutzprüfungen der Stufen I + II) im Zeitraum von 04/2020 bis 03/2025
1. Abschluss des Integritätsvertrags2. Eintragungen im Wettbewerbsregister oder im Gewerbezentralregister können zum Angebotsausschluss führen. Die Abfragen werden vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Kreis der Bieter beschränkt.