Gesamtmaßnahme: Neubau einer Rettungswache in Bornheim-Brenig mit ca. 1.500 m² BGF ab 3. Quartal 2024.
Einzelleistung: Dachdeckungsarbeiten
Abdichtungsarbeiten Boden- und Deckenplatte mit 3.670 m² FlächeAttikaabdichtungsarbeiten mit 336 m²1.055 m² Gefälledämmung und 795 m² Dachdämmung ohne GefälleEinbau von 25 Dachdurchdringungen272 m AttikaausbildungErstellung Holzaufbauten auf dem Dach mit 158 m² Holztafelkonstruktion130 m² Zink-Stehfalzeindeckung auf vorbeschriebenen Holzbauten12 Entwässerungs- und Notentwässerungspunkten1.350 m² extensive Dachbegrünung255 m² Wartungswege100 m² Flüssigabdichtungsarbeiten
Angebotspreis
Anfragen von Bewerbern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind elektronisch über den Projektzugang der genutzten elektronischen Vergabeplattform "Vergabemarktplatz NRW (www.evergabe.nrw.de)" an die Vergabestelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der Vergabestelle ebenfalls ausschließlich elektronisch über den Projektzugang der Plattform "Vergabemarktplatz NRW" erteilt. Auskünfte per Telefon, Briefpost, Fax oder E-Mail werden nicht erteilt. Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bewerberkommunikationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bewerber. Bewerber, die sich unter dem Projektzugang der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bewerberkommunikationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Hat ein Bewerber/Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertags nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der oben genannten Vergabekammer eingeht. Wenn oder soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.
Es sind ausschließlich elektronische Angebote über das Vergabeportal unter Zuhilfenahme des Bietertools zugelassen. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.Die Vergabeunterlagen werden registrierungsfrei zur Verfügung gestellt. Den Interessenten wird dennoch die Registrierung auf dem Vergabeportal empfohlen. Dies hat den Vorteil, dass diese bei Erteilung von Bewerberkommunikationen oder evtl. notwendigen Anpassungen der Vergabeunterlagen über das Vergabeportal in Kenntnis gesetzt und zur Einsichtnahme auf dem Vergabeportal aufgefordert werden.Sofern sich im Verlauf der Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Vergabeunterlagen ergibt, ist das jeweils aktuellste Formular zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden die registrierten Bewerber durch Bewerberkommunikationen unterrichtet. Es wird daher empfohlen, vor Abgabe des Angebotes die Aktualität der hochgeladenen Dokumente zu prüfen.Zum Nachweis der Eignung wird auch die Vorlage einer ausgefüllten Einheitlichen Europäischen Eignungserklärung (abrufbar unter https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) akzeptiert, sofern die in der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise darin direkt oder mittelbar - durch Verweis auf eine für die Vergabestelle kostenlose Datenbank - abgelesen werden können.Ferner kann der Nachweis der Eignung auch durch den Verweis auf eine direkt abrufbare Ein-tragung in der Präqualifikationsdatenbank für den Bauleistungsbereich oder eine vergleichbare - für den Auftraggeber - kostenlose Datenbank innerhalb der Europäischen Union erfolgen.Hierzu ist im Teilnahmeantrag bzw. dem Angebotsformular die Fundstelle anzugeben, unter der das Unternehmen in dem benannten Verzeichnis eingetragen ist.Die dort hinterlegten Nachweise dürfen grundsätzlich nicht älter als 1 Jahr sein oder die durch die ausstellende Stelle festgelegte Gültigkeitsdauer überschritten haben.Gleiches gilt für Unternehmen, die in der Bieterdatei des Rhein-Sieg-Kreises registriert sind.Ferner kann zum Nachweis der Eignung auf - der Vergabestelle - bereits vorliegende gültige Eignungsnachweise unter Angabe des betreffenden Vergabeverfahrens verwiesen werden.Zur Abgabe des Angebotes ist zwingend ein unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung vollständig ausgefülltes Exemplar der Formblätter einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise elektronisch einzureichen. Fehlende Nachweise/Erklärungen werden im zulässigen Umfang von der Vergabestelle unter angemessener Fristsetzung nachgefordert. Verspätet/unvollständig abgegebene Erklärungen/Nachweise gelten als nicht vorgelegt. Eine Nachbesserung bereits abgegebener Erklärungen ist nicht zulässig.Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von Erklärungen und Nachweise führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Es gelten die Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen des Rhein-Sieg-Kreises nach Maßgabe dieser Bekanntmachung.Bezuschlagt wird das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis. Bei Preisgleichheit gilt Ziffer 9 der Teilnahmebedingungen (frühester Angebotseingang).Die Bieterinformationen gemäß § 134 GWB erfolgen über das Vergabeportal.
Es sind nur Vertreter des Auftraggebers zur Angebotsöffnung zugelassen.
1. Erklärungen / Nachweise, die zwingend mit dem Angebot abzugeben sind und die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden:- signiertes Angebotsformular- ausgefülltes Leistungsverzeichnis (PDF-Datei und/oder GAEB-Datei / Kurz-LV zur Angebotsabgabe ausreichend)- Bietergemeinschaftserklärung (Textform ausreichend / nur für Bietergemeinschaften)- Formblatt "Unteraufträge" (nur beim beabsichtigten Einsatz von Nachunternehmern)2. Erklärungen / Nachweise, die mit dem Angebot abzugeben sind und die ggf. unter Fristsetzung nachgefordert werden können:- ausgefüllte GAEB - Datei (sofern vorhanden)- Eigenerklärung "Ausschlussgründe"- Formblatt "Referenzen"- Fabrikatsliste/Fabrikatsangaben3. Erklärungen / Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind: (Anforderung nur von vorgesehenen Auftragnehmer bzw. Bietern in der engeren Wahl)- Eigenerklärung Sanktionen EU- Eigenerklärung zum Bieter- Bietergemeinschaftserklärung (von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft signiert / nur für Bietergemeinschaften)- Nachweis des zuständigen Sozialversicherungsträgers (örtlich zuständige Krankenkasse, der die Mehrheit der Mitarbeiter angehört) über die ordnungsgemäße Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge (nicht älter als 1 Jahr)- Nachweis der zuständigen Stelle über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung (zuständige Berufsgenossenschaft) oder einer gleichwertigen Urkunde einer zuständigen Einrichtung des Herkunftslandes des Bieters (nicht älter als 1 Jahr)- Gültige Freistellungsbescheinigung gem. § 48 b Einkommenssteuergesetz (EStG)- Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes bzw. Nachweis einer entsprechenden Ausnahmebewilligung für Unternehmen die ihren Betriebssitz nicht in Deutschland haben- Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (sofern der Versicherungs-schein älter als ein Jahr ist oder die dort genannte Versicherungsdauer überschritten wird, ist ergänzend zum Versicherungsschein eine aktuelle Beitragsrechnung vorzulegen.)- unterzeichnete Ausfertigung des Integritätsvertrags- Prüfzeugnisse, Zertifikate und Produktdatenblätter oder sonstige geeignete Unterlagen zum Eignungsnachweis der Hauptkomponenten des Angebots bzw. zum Nachweis der Gleichwertigkeit.- Eignungsnachweise von Nachunternehmern- Verpflichtungserklärungen von Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften - Angaben zur Preisermittlung (z.B. Formblätter 221, 222 oder 223)
siehe auch Vergabeunterlagen, Dokument "Übersicht vorzulegender Erklärungen und Nachweise"
Der Bieter hat das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu erklären. Die Erklärung ist von allen Bietern sowie Mitgliedern der Bietergemeinschaft und - auf Verlangen der Vergabestelle - für alle vorgesehenen Nachunternehmen fristgerecht vorzulegen. Für die Abgabe der geforderten Erklärungen wird die Verwendung des Formblattes "Eigenerklärung Ausschlussgründe" empfohlen. Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) mit folgendem Regelungsinhalt abzugeben: a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftragnehmer rechtsverbindlich vertritt, d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die Bietergemeinschaftserklärung ist mit Abgabe des Angebots in Textform und im Laufe des weiteren Vergabeverfahrens ggf. auf Verlangen der Vergabestelle in einer durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft unterzeichneten Ausfertigung vorzulegen. Eine auch auf Anforderung nicht vollständig ausgefüllte oder unterzeichnete vorgelegte Bietergemeinschaftserklärung führt zwingend zum Ausschluss des Angebots. Ein Entwurf der geforderten Erklärung kann auf dem Vergabeportal eingesehen und heruntergeladen werden.
Im Verlauf des Vergabeverfahrens sind folgende Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1) Referenzen:Benennung von mindestens drei Referenzen.Zu den vorgelegten Referenzobjekten sind folgende Angaben vollständig zu tätigen:- Bezeichnung und Ort der Maßnahme;- Auftraggeber/Bauherr und aktuelle Kontaktdaten eines Ansprechpartners des Auftraggebers (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) für Auskünfte,- Auftragnehmer- Art und kurze Beschreibung der erbrachten Leistungen - Netto-Auftragswert- Zeitraum der Ausführung und Fertigstellung unter Angabe des Monats und des Jahres.Mindeststandardanforderungen an alle Referenzen:- abgeschlossene Bauleistungen (Schlussabnahme muss erfolgt sein): Fertigstellung ab 05/2020- Art der Arbeiten: Flachdacharbeiten- Umfang der Arbeiten mit mindestens 15% der Angebotssumme.Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu den Referenzen stichprobenhaft zu überprüfen. Falsche Angaben führen zum vollständigen und ersatzlosen Ausschluss des jeweiligen Referenzprojektes. Der Auftraggeber behält sich vor, Bieter aufgrund von falschen Angaben vollständig aus dem Vergabeverfahren auszuschließen. Eine Nachbesserung bereits abgegebener Erklärungen, z.B. durch den Austausch von Referenzen, ist unzulässig. Sofern die Anzahl der vorgelegten geeigneten Referenzen die Mindestanzahl der geforderten Referenzprojekte unterschreitet, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.Präqualifizierte Unternehmen können auch auf im PQ-Verzeichnis hinterlegte Referenzen verweisen, sofern diese die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen. Der Bieter erklärt, dass die Referenzprojekte hinsichtlich Terminen und Qualitäten - soweit im Einflussbereich des Auftragnehmers - erfolgreich abgeschlossen wurden..Für die Abgabe der Erklärungen zu 1) wird die Verwendung des Formblattes "Referenzen" empfohlen..Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Bieter die ggf. notwendigen Genehmigungen zur Weitergabe personenbezogener Daten von den Betroffenen eingeholt hat und die entsprechenden Nachweise dem Auftraggeber auf Verlangen kurzfristig nachgereicht werden können. .2) Formblatt Unteraufträge (positionsgenaue Angabe der Leistungen, die von anderen Unternehmen erbracht werden sollen). 3) Eignungsnachweise von Nachunternehmern4) Verpflichtungserklärungen von Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften
- Nachweis des zuständigen Sozialversicherungsträgers (örtlich zuständige Krankenkasse, der die Mehrheit der Mitarbeiter angehört) über die ordnungsgemäße Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge oder einer gleichwertigen Urkunde einer zuständigen Einrichtung des Herkunftslandes des Bieters (nicht älter als 1 Jahr)- Nachweis der zuständigen Stelle über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung (zuständige Berufsgenossenschaft) oder einer gleichwertigen Urkunde einer zuständigen Einrichtung des Herkunftslandes des Bieters (nicht älter als 1 Jahr)- gültige Freistellungsbescheinigung gem. § 48 b Einkommenssteuergesetz (EStG)
Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (sofern der Versicherungsschein älter als ein Jahr ist oder die dort genannte Versicherungsdauer überschritten wird, ist ergänzend zum Versicherungsschein eine aktuelle Beitragsrechnung vorzulegen.)
Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes bzw. Nachweis einer entsprechenden Ausnahmebewilligung für Unternehmen, die ihren Betriebssitz nicht in Deutschland haben
Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme, sofern diese mindestens 250.000 EUR netto beträgt..Sicherheit für Mängelansprüche ist in Höhe von 3 v. H. der Auftragssumme (einschließlich erteilter Nachträge), sofern diese mindestens 250.000 EUR netto beträgt.
Der Abschluss des den Vergabeunterlagen beigefügten Integritätsvertrags ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung. Eintragungen im Wettbewerbsregister oder im Gewerbezentralregister können zum Ausschluss führen. Die Abfragen werden vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Bieterkreis beschränkt.