Die Fahrzeuge sollen bei der Stadt Brühl für die Leerung von Abfallbehältern 2- und 4 Rad, sowie zur Sperrgutabfuhr eingesetzt werden. Zur Schonung der Umwelt sollen vollelektrische Fahrgestelle beschafft werden. Da eine Förderung des Landes NRW erfolgt, sind alle Bestimmungen des Fördermittelgebers zwingend einzuhalten.
Das Verfahren ist in folgende Lose aufgeteilt:Los 1 - 1 x LKW-Fahrgestell, vollelektrischLos 2 - 1 x LKW-Fahrgestell, vollelektrischLos 3 - 1 x Aufbau zur Abfallsammlung mit LifterLos 4 - 1 x Aufbau zur Abfallsammlung mit Lifter
Betriebshof der Stadt BrühlEngeldorfer Straße 4, 50321 Brühl
Los 1-4
LOs 1-4
Die Punktzahl wird pro Bewertungskriterium ermittelt, anschließend erfolgt die Addition.Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit der höchsten erreichten Gesamtpunktzahl.Die Vergleichsvorführung findet ca. 14 Tage nach Submission in Brühl statt. Sofern Bieter ein wertbares Angebot abgegeben haben, erhalten diese den genauen Termin und Ort mit einer gesonderten Einladung.
Etwaige Verstöße gegen vergaberechtliche Bestimmungen sind gemäß § 160 Abs. 3 GWB zu rügen.Der Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.
1. Der Teilnahmeantrag/das Angebot sowie die beizufügenden Anlagen sind - in deutscher Sprache und gut lesbar - vollständig auszufüllen und von einem Büroinhaber, Geschäftsführer und/oder bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu unterschreiben. Andernfalls wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Das Fehlen der Unterschrift auf dem Teilnahmeantrag führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Dies gilt allerdings nicht für elektronische Teilnahmeanträge/Angebote.Diese können grundsätzlich auf drei Arten eingereicht werden:- Einreichung in Textform nach § 126b BGB- Einreichung mit fortgeschrittener elektronischer Signatur bzw. fortgeschrittenen elektronischen Siegel- Einreichung mit qualifizierter elektronischer Signatur bzw. qualifizierten elektronischen Siegel.Das Hochladen ist nur bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung bzw. dem Anschreiben genannten Teilnahme-/Angebotsfrist möglich.2. Unter der oben genannten Internetadresse können alle Unterlagen zum Teilnahmeantrag sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig die Informationen dort zu beschaffen.Rückfragen werden nur zugelassen und beantwortet, wenn sie 10 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen, damit der Auftraggeber rechtzeitig 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann (§ 20 VgV)
Fehlende Angaben im Angebotsschreiben oder LV werden nicht nachgefordert!
Auszug aus dem Handelsregister (max. 12 Monate alt) oder Nachweis Gewerbeanmeldung