Eine Besichtigung der bestehenden Anlage und der Örtlichkeit vor Angebotsangabe wird empfohlen.
Der Auftragnehmer, nachfolgend AN genannt, verpflichtet sich, die ihm obliegenden vertraglichen Verpflichtungen unter Einbehaltung aller gültigen Normen und Vorschriften der Sicherheitsorganisa-tionen (z. B. DVGW, VDE, TÜV, Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (EN ISO 12100), Wassernetztrennung nach Vorgabe der unteren Wasserbehörde DIN EN 1717), den Arbeitsstättenrichtlinien, die UVV 61 und die Auflagen des Schweißerlaubnisschein der SWB in der jeweils gültigen Form zu erfüllen. Eben-so sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten.
Des Weiteren gelten die VOB, die BauO NW, die ISO-, EN- und DIN-Normen.
Sollte der AN aufgrund seiner besonderen Erfahrungen bei der Ausführung Bedenken gegen die zu Grunde gelegte Ausführungsart haben, so ist der AN verpflichtet, diese dem AG vor Beginn der Ar-beiten schriftlich anzuzeigen.
Spätere Ansprüche, die sich aus Nichtbeachtung dieses Punktes ergeben, werden nicht anerkannt.
Alle verwendeten Bauteile sollen nach Möglichkeit aus recycelfähigen Materialien und umweltfreund-lich hergestellt werden bzw. sein. Dies dürfen nicht zu einer Beeinträchtigung der Sicherheit und Le-bensdauer der Anlage führen.
Es ist eine umfangreiche Dokumentation für alle gelieferten Komponenten/Anlagen (z. B. Bedien-handbücher, Wartungs- und Inspektionshandbuch, Instandsetzungshandbuch zur Fehlersuche, Stromlaufpläne und Stücklisten) in deutscher Sprache zu erstellen bzw. mitzuliefern.
Vor Übergabe der Anlage an den Betrieb ist eine ausführliche Einweisung bzw. Schulung durch den AN durchzuführen. Diese beinhaltet ebenfalls die Bedienung und Fehlerbehebung der Anlage.