Die Stadtwerke Bonn Bus und Bahn möchten die Fahrleitungsanlage im Bereich Bonn Auerberg/Nordstadt(Landgericht bis Graurheindorfer Str. (Brücke BAB 565)) erneuern. Der Streckenabschnitt beginnt beiStreckenkilometer 120+920 und endet bei 123+400.Es handelt sich um einen zweigleisigen Streckenabschnitt auf besonderem oder straßenbündigen Bahnkörper.Die SWB Bus und Bahn beabsichtigt die Erneuerung von Stahl- und Stahlbetonmaste und des Kettenwerkesinkl. sämtlicher Fahrleitungskomponenten.Die Neugestaltung der Fahrleitungsstützpunkte ist wie folgt geplant:- Neu-Gründung von 49 Stahlmasten (HE-M Profilstahlmaste).- Drehung von 5 Bestands-Stahlmasten aufgrund statischer Notwendigkeit.- 26 Stahlmasten bleiben aufgrund ihres guten Zustandes im Bestand erhalten und werden nicht erneuert.- 65 Wandanker bleiben aufgrund ihres guten Zustandes im Bestand erhalten und werden nicht erneuert.Die Gestaltung des Kettenwerkes ist wie folgt geplant:- Demontage ca. 5.000 Meter Flachkette (Graurheindorfer Str. + Kaiser-Karl-Ring + Wilhelmstraße +Kölnstraße)- Errichtung ca. 2800 Meter Hochkette (Graurheindorfer Str. + Kaiser-Karl-Ring)- Errichtung ca. 2.200 Meter Flachkette (Wilhelmstraße + Kölnstraße)
1. Bereich "Graurheindorfer Straße" Im Bereich der Graurheindorfer Straße findet eine Systemoptimierung von Flachkette zu Hochkette statt.Zudem wird die Fahrleitungsanlage im direkt an den Gleisbereich angrenzenden Grünstreifen aufgebaut.2. Bereich "Kaiser-Karl-Ring" Im Bereich des Kaiser-Karl-Rings findet eine Systemoptimierung von Flachkette zu Hochkette statt. Imbestand vorhandene Stahlbetonmaste werden durch Stahlmaste ausgetauscht. Zusätzlich sind weitereFL-Maste notwendig, da die bestehenden Wandanker befreit werden.3. Bereich "Kölnstraße u. Wilhelmstraße" Baulich findet ausschließlich eine erweiterte Instandhaltung statt. D.h., es werden nur Komponenten wieFahrdraht, Verspannungen, Ausleger, Isolatoren, Abspannvorrichtungen usw. getauscht.Fahrleitungsmaste werden nicht erneuert. Ggf. werden FL-
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bieter/Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen.
Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter/Bewerber mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe beim Bieter/Bewerber bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.
Die Abgabe des Angebots wird neben der PDF-Version auch als GAEB-Datei (Orca) gewünscht, sofern Ihnen dies möglich ist.
Die neben der textlichen LV-Abgabe (PDF) zusätzliche Abgabe der Angebote im Dateiformat GAEB beschleunigt die Auswertung für die prüfende Stelle der Angebote und ist ausdrücklich erwünscht.
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich vor, eine Beglaubigung der Übersetzung zu fordern.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Die Bewerber haben hierauf jedoch keinen Anspruch; bei der Bewerbung sowie der Angebotsabgabe ist deshalb zu berücksichtigen, dass unvollständige Unterlagen zum Ausschluss führen können.
Die Nachforderung der Unterlagen erfolgt gem. § 51 SektVO. Demnach kann der Auftraggeber den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Eintragung in Berufsregister (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Risikohaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Es gelten die VOB/B und die Einkaufs- und Vertragsbedingungen des SWB-Konzerns.
Vertragserfüllungsbürgschaft, Vorauszahlungsbürgschaft und Gewährleistungsbürgschaft entsprechend den Vorgaben in den BVB (Besonderen Vertragsbedingungen)
Einzureichende Unterlagen: - Eigenerklärung zur Eignung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
1.Nachweis über die Ausführung von in der Art und Umfang vergleichbaren 3 Projekten aus den letzten 5 Jahren mit einem Bauvolumen von mehr als 2.500.000 Euro in Form einer Eigenerklärung.
2.Benennung des für das Projekt vorgesehenen Projektteams mit Erfahrungsnachweisen (CV). Verantwortlicher Projektleiter muss min. 10 Jahre Erfahrung im Bau von Fahrleitungsanlagen BOStrab haben. 3.Der Auftragnehmer muss nach DIN ISO 9001 (EN 29001) zertifiziert sein und nachweisbar bereitsentsprechende Leistungen mit Erfolg durchgeführt haben. Dieser Nachweis muss mit Angebotsabgabe vorgelegt werden.